Erschreckend und unlogisch: Statt mehr Kontrollen in der Tierhaltung einzuführen, will die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Tierschützer, die in Tierställen heimlich filmen, härter bestrafen. Eine äußerst fragwürdige Idee, wie die Dokumentation von Report Mainz zeigt.
Auf dem Bauerntag ließ sich die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner feiern. Sie forderte, Tierschützer, die in Ställe eindringen um die Missstände zu filmen, künftig härter zu bestrafen. Den Landwirten gefällt der Vorschlag. „Ich sage Ihnen: Staatlich bestellte Kontrolleure sind besser als selbst ernannte Stallpolizisten“, so Julia Klöckner. Per Gesetz will sie das Eindringen in Ställe unter Strafe stellen. Ihre Begründung: Es sei Aufgabe der Amtsveterinäre, für die Einhaltung des Tierschutzes zu sorgen.
Tierschützer machen Skandale öffentlich
In der Theorie ist dem so, die Praxis sieht jedoch anders aus: Viele Beispiele beweisen, dass es nicht die Amtstierärzte sind, die uns zeigen, wie in vielen Schweine-, Geflügel- und Kuhställen Tiere in zu engen Ständen hausen und verletzt vor sich hinvegetieren. Sondern, dass es das Filmmaterial von engagierten Tierschützern ist, das schon so manchen Skandal öffentlich gemacht und zur Anzeige gebracht hat.
Filmaufnahmen, die beispielsweise das Deutsche Tierschutzbüro regelmäßig veröffentlicht und die nur schwer zu ertragen sind, dokumentieren, wie Ferkel an den Beinen hochgenommen und auf den Boden geschmettert werden, um sie zu töten. Oder wie Ferkel in den viel zu engen Ständen von den Muttertieren zerquetscht werden. Bedrückende und empörende Bilder, die uns wütend und hilflos machen.
Film-Tipp: Quälerei in der Massentierhaltung wird kaum geahndet
Report Mainz fragt: Wie gut funktioniert die Überwachung der Betriebe durch Amtstierärzte? Und was passiert, wenn Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige gebracht werden?
Hier kannst du den Film anschauen:
Hier gibt’s das Video in der Mediathek.
Zu wenig Kontrollen in den Tierställen
Sowohl die Kontrolle wie auch Strafverfolgung funktionieren nicht, das wird in der Reportage deutlich. Zahlen der Bundesregierung machen das Problem der unzureichenden Kontrolle offensichtlich: Statistisch muss jeder Nutztierhalter in Bayern nur alle 48 Jahre mit einer Kontrolle rechnen, in Schleswig Holstein schaut durchschnittlich alle 37 Jahre ein Amts-Veterinär vorbei und in Niedersachsen – hier gibt es die meisten großen Stallungen – sind es alle 21 Jahre. Mit dem nachlässigen Kontroll-Mechanismus sind Verstößen gegen geltende Tierschutzgesetze Tür und Tor geöffnet.
Amtstierärzte unter Druck
Und wenn doch einmal kontrolliert wird, müssen die Amts-Tierärzte Repressalien fürchten. Eine Tierärztin im Film sagt, sie entdecke oft Tierschutzverstöße. Nachdem sie die verwahrlosten, verletzten Tiere gemeldet habe, wurde sie von den Kontrollen abgezogen und in den Innendienst versetzt.
Einer Schlachthof-Veterinärin wurde von der zuständigen Behörde geraten, ihre Arbeit nicht so streng durchzuführen. Laut Diana Plange, früher Amts-Veterinärin, jetzt Tierschutzbeauftragte in Berlin, seien das keine traurigen Einzelfälle, sondern ein massives Problem.
Grobe juristische Fehler der Staatsanwaltschaften
Der Film zeigt auch, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungspflichten häufig nicht sorgfältig verfolgen. Der Mannheimer Staatsrechtsprofessor Jens Bülte hat rund 40 staatsanwaltschaftliche Einstellungsbescheide untersucht. Sein Fazit: „Es kam in keinem einzigen Fall zu einer Anklage. Von sieben oder acht Bescheiden kann ich sagen, dass sie grobe juristische Fehler aufweisen. Ich glaube, dass Straftaten nicht so verfolgt werden, wie sie verfolgt werden müssten. Die Staatsanwaltschaft hat bei einem Anfangsverdacht zu ermitteln. Und im Tierschutzstrafrecht wird der Anfangsverdacht bei Unternehmen viel höher gehängt, die Hürden viel höher gehängt als in anderen Bereichen der Kriminalität. Und wenn dann ermittelt wird, dann werden diese Ermittlungen nach meinem Empfinden, nach meinen Recherchen nicht ernsthaft betrieben in vielen Fällen.“
Was hinter Stalltüren passiert, muss zugänglich sein
Fazit: Die sehenswerte Reportage zeigt, dass hier viel falsch läuft. Der Hebel, den die Bundesregierung wählt, ist der falsche. Die Bundeslandwirtschaftsministerin setzt nicht bei denen an, die gegen geltende Tierschutzrechte verstoßen, sondern bei denen, die die Missstände öffentlich machen.
Hier hat sie zwar die Landwirte auf ihrer Seite, die Mehrheit der Bevölkerung jedoch gegen sich. Denn immerhin 82,2 Prozent der Bevölkerung finden es gerechtfertigt, dass Tierschützer durch heimliche Filmaufnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben Missstände und Tierquälerei aufdecken, so das Ergebnis einer repräsentativen Emnid-Umfrage.
Die Forderung, filmende Tierschützer härter zu bestrafen, ist zudem rechtlich problematisch. Wenn Tierschützer in Ställe eindringen, ist das Hausfriedensbruch und nicht Einbruch. Das Eindringen gilt erst als Einbruch, wenn Dinge zerstört oder entwendet werden.
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