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Corona-Tests zum „Freitesten“ bald kostenpflichtig

Eine Frau steht hinter einer gläsernen Tür
Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wer sich nach überstandener Corona-Infektion „freitesten“ will, kann ab dem 16. Januar nicht mehr auf die kostenlosen Corona-Bürgertests zurückgreifen – mit Ausnahme einer Berufsgruppe.

Das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests wird ab diesem Montag weiter beschränkt. Wer sich nach einer Infektion „freitesten“ möchte, bekommt dafür künftig keinen kostenlosen Schnelltest mehr, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.

Hintergrund sind demnach Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren – besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.

Ausnahme bei Corona-Tests: Medizinisches Personal

Für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht aber weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, wie das Ministerium erläuterte. Generell gratis bleiben „Bürgertests“ von Teststellen bis 28. Februar unter anderem auch für alle vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.

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