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Lauterbach: Im Februar fällt die Maskenpflicht in ICE und IC

Maskenpflicht
Foto: Oliver Berg/dpa

Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in zahlreichen Bundesländern bereits Geschichte – die Forderungen für eine Anpassung der Regelung im Fernverkehr wurde zuletzt stetig größer. Nun reagiert der Gesundheitsminister.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte Lauterbach.

FDP und DB sprachen sich für das Ende der Maskenpflicht aus

Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch, das Ende müsse „so schnell wie möglich“ kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Pflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.

Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen zuletzt nicht ausgeschlossen. „Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen“, hatte der SPD-Politiker dem Stern gesagt, ohne sich auf ein Datum festzulegen.

Keine Maskenpflicht im Nahverkehr in einigen Bundesländern

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in BayernSachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.

Hier ist das Tragen einer Maske auch nach dem 2. Februar pflicht

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

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