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Einweg-Salzmühlen meiden: So viel Mikroplastik rieselt sonst in das Essen

Einweg-Salzmühlen meiden: So viel Mikroplastik rieselt sonst in das Essen
Foto: Unsplash / Milada Vigerova

Wer sich kein Mikroplastik auf das Essen streuen möchte, sollte laut der Verbraucherzentrale NRW auf Einweg-Mühlen verzichten. Die Verbraucherschützer:innen warnen anlässlich einer Analyse.

Einweg-Salzmühlen aus Kunststoff lassen nach Erkenntnissen von Forschenden Mikroplastik ins Essen rieseln. Das haben Untersuchungen von Wissenschaftler:innen der Uni Münster und des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe ergeben, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte.

100 Milligramm gemahlenes Salz – mehrere Tausend Partikel Plastik

Die Forscher:innen verglichen drei Mühlen mit Kunststoffmahlwerk mit zwei wiederbefüllbaren Mühlen. Diese besaßen ein Keramikmahlwerk, aber auch Kunststoffkomponenten. Dabei zeigte sich, dass aus den Plastikmühlen neben dem Salz, das – wie viele Speisesalze – im ungemahlenem Zustand bereits Mikroplastikpartikel enthielt, noch zusätzliches Mikroplastik rieselte.

Bei zwei Plastikmühlen aus Polyoxymethylen (POM) lag die Zahl der insgesamt nachgewiesenen Mikroplastikpartikel im gemahlenen Salz besonders hoch: Pro 100 Milligramm gemahlenem Salz wurden den Angaben zufolge mehreren Tausend Partikel nachgewiesen.

Welche gesundheitlichen Folgen die Aufnahme von Mikroplastik über die Nahrung hat, ist noch nicht geklärt – und Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen.

Was sind die gesundheitlichen Folgen?

Studien weisen darauf hin, dass Mikroplastik unter anderem Entzündungen im Körper verursachen kann. „Wiederbefüllbare Salz-, Pfeffer- und Gewürzmühlen, deren Mahlwerk möglichst keine Kunststoffkomponenten hat, oder Küchenmörser sind daher in Bezug auf Mikroplastik und Abfallvermeidung die bessere Alternative, um Salz und Gewürze zu zerkleinern“, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.

Was macht Mikroplastik aus?

Während es keine international verbindliche Definition gibt, arbeiten viele offizielle Stellen – Ämter, Behörden, die Vereinten Nationen – und auch Zertifizierer mit einer relativ einheitlichen Definition, der zufolge Kunststoff-Partikel mit einer Größe unter 5 Millimetern als Mikroplastik gelten.

In der Regek geht um Partikel, d.h. feste Kunststoffteilchen, die nicht wasserlöslich sind. Dabei nicht berücksichtigt sind wasserlösliche, gelförmige, wachsförmige oder flüssige Polymere (Kunststoffe).

Sie finden sich inzwischen in Nahrung, Kosmetik und vielen anderen Gebrauchsgegenständen des Alltags. Mikroplastik sammelt sich zudem in der Umwelt und schädigt Tiere sowie Ökosysteme nachhaltig. Mehr Informationen:

Quellen: Material der dpa, Verbraucherzentrale

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