Vor dem Einkauf müssen viele erst einmal ihr mitgebrachtes Leergut loswerden. Leider ist das immer wieder ein Grund für Ärger. Das liegt auch an den teils umständlichen Regelungen. Ein Experte für Pfand klärt auf.
Diesen Ärger kennt fast jeder: Der Pfandautomat im Supermarkt spuckt Flaschen oder Dosen wieder aus. Doch längst nicht immer tut er das mit Recht.
Verbraucherschützer Tristan Jorde beschäftigt sich von Berufs wegen mit den Regeln rund ums Pfand. Im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nennt er die wichtigsten und erklärt, warum man auf die Cent-Beträge bestehen sollte – auch wenn der Automat mal muckt.
Herr Jorde, wann darf ein Laden die Pfandrücknahme ablehnen?
Tristan Jorde: Eine leicht gestellte, aber kompliziert zu beantwortende Frage. Da gibt es diverse Ausnahmeregelungen. Die größte und für mich auch ökologisch am meisten störende ist, dass es keine strengen Regelungen für Mehrwegflaschen und Mehrweggebinde gibt. Dazu zählen etwa klassische Bierflaschen aus Glas.
Hier können Läden sagen: „Nein, das verkaufe ich nicht oder das habe ich letzte Woche verkauft, diese Woche nicht mehr und deshalb nehme ich es nicht mehr zurück.“ Zum Beispiel Flaschen einer bestimmten Biermarke, die nicht im Sortiment ist – obwohl vielleicht viele andere Biermarken in dem Laden verkauft werden.
Für Mehrwegflaschen beträgt das Pfand in der Regel 8 oder 15 Cent. Das Problem ist aber auch, dass man oft nicht ablesen kann, dass es ein Mehrweggebinde ist, weil es keine Deklarationspflicht gibt. Das ist schade, denn es ist super, wenn Mehrweg zurückgegeben wird: Die Gebinde werden gereinigt und dann wieder befüllt.
Einweg hingegen heißt: Ich trage die Flaschen oder Dosen zurück, sie werden gepresst, geschreddert, aufgeschmolzen und im besten Fall werden neue Verpackungen daraus hergestellt.
Ausnahmen machen Pfandrückgabe kompliziert
Bei Einwegverpackungen, für die 25 Cent Pfand fällig werden, ist die Rückgabe einfacher?
Ja, aber einfach ist es auch nicht immer. Das wäre etwa die Frage des Materials. Verkauft der Markt Einwegverpackungen in einem bestimmten Material wie Glas oder Plastik, muss er die zurücknehmen, unabhängig davon, ob er die konkrete Marke verkauft.
Also: Irgendeine Einweg-Aludose im Sortiment bewirkt, dass alle Einweg-Aludosen zurückgenommen werden müssen. Verkauft er aber keine Einweg-Aludosen, muss er sie auch nicht annehmen.
Dann gibt es noch eine Ausnahme für kleine Läden mit bis zu 200 Quadratmeter Verkaufsfläche – Kioske zum Beispiel. Sie müssen laut Gesetz auch bei Einwegverpackungen nur die Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben.
Irrtum: Kein Pfand wegen verschmutztem Pfand-Logo?
Ein Ärgernis im Supermarkt ist, wenn der Automat Einwegflaschen mit dem 25-Cent-Pfand-Logo nicht akzeptiert, etwa, weil sie zu zerdrückt oder dreckig sind. Was macht man dann?
Das ist eine der häufigsten Beschwerden, die bei mir landen. Da haben wir oft auch eine soziale Komponente dabei, da es zum Teil um Pfandflaschensammler geht. Sie werden dann drangsaliert, indem man ihnen sinngemäß sagt: „Diesen Schmutz, den nehmen wir nicht zurück und müssen wir auch nicht.“
Doch das stimmt nicht: Solange das Pfand-Logo erkennbar ist und die beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, dann müssen Märkte das Pfand auszahlen. Dabei ist wurscht, ob die Dose oder Flasche zerdrückt ist, und wurscht, ob sie sonderlich schmutzig ist oder sonst irgendetwas.
Also: Der Automat kann die Arbeit im Supermarkt erleichtern, aber nicht abnehmen. Lehnt er ein Gebinde ab, das der Markt zurücknehmen müsste, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Pfand manuell zurückerstatten.
Das ist auch kein Entgegenkommen des Ladens: Man muss sich im Klaren darüber sein, dass das Pfand vorher von Kunden bezahlt wurde. Für den Verbraucher oder die Verbraucherin mag der Verzicht auf das Pfand ein Pfenniggeschäft sein, da geht es um einige Cent oder wenige Euro.
Auf der Gegenseite aber lohnt sich das: Wir haben eine grobe Schätzung aufgestellt, wonach die Getränkeindustrie aufgrund des sogenannten Pfandschlupfs, sprich nicht erstattetes Pfand, im Jahr schlappe 300 Millionen Euro Extrageld verdient.
ZUR PERSON: Tristan Jorde arbeitet bei der Verbraucherzentrale Hamburg im Fachbereich Umwelt und Produktsicherheit. Im bundesweiten Netzwerk der Verbraucherzentralen ist Jorde einer der Fachleute für Pfand-Probleme, mit denen er sich nach eigenen Angaben seit rund 30 Jahren beschäftigt. Über zu wenig Arbeit kann er nicht klagen. Er sagt: „Die Zahl der Beschwerden ist hoch.“
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