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Neue Kennzeichnung für Fleisch – das gilt ab 1. Februar

Getötet, nur um Abfall zu sein: Studie legt Schicksal von 18 Milliarden Tieren offen
Fotos: Unsplash / Dan Renco (li.) - Mary Winchester (re.)

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucher:innen bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden – zur Herkunft von Fleisch schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg. Die Neuerungen im Überblick.

Beim Kauf von Fleisch im Supermarkt und in Metzgereien sollen Kund:innen mehr Klarheit bekommen – nämlich dazu, woher Koteletts und Schnitzel stammen und wie die Schweine einmal gehalten wurden. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hatte dazu zwei neue Kennzeichnungen ins Gesetzblatt gebracht, nun erfolgt die praktische Umsetzung folgen.

Ab 1. Februar gelten in den Kühltheken erweiterte Pflichtangaben zum Herkunftsland. Und für das künftige staatliche Tierhaltungslogo gibt es einen Fahrplan bis 2025.

Auf Packungen sind schon jetzt diverse Kennzeichnungen und Siegel zu sehen. Dabei interessiert es Konsument:innen, zu welchen Bedingungen Lebensmittel hergestellt werden. So halten 85 Prozent Angaben zu den Haltungsbedingungen von Tieren für wichtig oder sehr wichtig, wie eine kürzlich vorgestellte Umfrage im Auftrag des Ministeriums ergab. Angaben zur Herkunft von Produkten etwa mit dem Land oder der Region nannten demnach 82 Prozent.

Die erweiterte Herkunftskennzeichnung für Fleisch

Informationen zum Herkunftsland der Tiere werden jetzt für mehr Fleischwaren zur Pflicht. Özdemir regelt das national, nachdem eine in Aussicht gestellte EU-weite Lösung ausblieb. Verbraucher:innen könnten so auch regionale Wertschöpfung und hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen, sagte der Grünen-Politiker bereits zur Billigung der Verordnung im Sommer im Bundesrat.

  • In Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten werden Pflichtkennzeichnungen zum Herkunftsland auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch.
  • Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: „Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland“, wie das Ministerium erläuterte. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen „Ursprung: Deutschland“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.
  • Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland.“
  • Gilt die neue Regelung auch für Restaurants oder Kantinen? Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch. Das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt aber darüber nach, zu einem späteren Zeitpunkt auch Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.
  • In den Blick nimmt das Ministerium auch eine nationale Ausweitung der Herkunftskennzeichnung in Restaurants und Gaststätten, wie ein Sprecher sagte. Die Abstimmung eines Entwurfs in der Bundesregierung ist demnach für das Frühjahr 2024 angedacht.

Zu den Lebensbedingungen von Tieren gibt es schon seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der großen Supermarktketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“. Sie umfasst auch bereits Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel. Dazukommen soll aber künftig noch ein staatliches Logo, das schrittweise ausgedehnt werden soll.

  • Das Gesetz sieht eine Pflichtkennzeichnung für inländische Erzeugnisse vor. Starten soll sie zunächst mit Schweinefleisch im Handel. Kommen soll ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Es beginnt bei der Haltungsform „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe „Stall+Platz“ gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, „Frischluftstall“ Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen noch die Stufen „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
  • Der Fahrplan sieht vor, dass Tierhalter ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben, ihre Haltungseinrichtungen den zuständigen Behörden mitzuteilen – also bis Ende August 2024. Verpflichtend wird die Kennzeichnung von Produkten dann ab September 2025 nach einer zweijährigen Übergangsfrist, wie das Ministerium erläuterte.
  • Aussehen soll das Logo sachlich-nüchtern: ein weißes, abgerundetes Rechteck, in dem in schwarzer Umrahmung „Tierhaltung“ steht. Die Haltungsform zeigt dann ein schwarz ausgefülltes kleineres Rechteck an – bei fünf kleinen Rechtecken für die fünf Kategorien.
  • Genutzt werden kann auch eine Variante mit mintgrünem Hintergrund, wenn das besser sichtbar ist. Ein Leitfaden legt zudem einheitliche Anforderungen etwa an die Lesbarkeit fest. Die Schrift muss demnach je nach Packungsgröße mindestens 0,9 oder 1,2 Millimeter hoch sein.
  • Bei gemischten Produkten wie Hackfleisch oder Großpackungen mit Fleisch mehrerer Haltungsformen können Prozentangaben in den kleinen Rechtecken stehen: also etwa „70% Stall“ und „30% Stall+Platz“.

Özdemir hat schon angekündigt, dass die Kennzeichnungsregeln zügig ausgeweitet werden sollen: Ein nächster Schritt soll im neuen Jahr unter anderem die Außer-Haus-Verpflegung in der Gastronomie sein.

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