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Tempolimit wird auf Autobahn aufgehoben – weil es positiven Effekt hat

Tempolimit
Foto: CC0 / Pixabay / John_H

Die Autobahn 24 gehörte zu den unfallträchtigsten Straßen in Brandenburg. Vor 20 Jahren wurde deswegen ein Tempolimit eingeführt. Das wirkte – und wird deshalb jetzt wieder abgeschafft. Das sagen Befürworter:innen und Kritiker:innen.

2002 geschah auf der A24 ein schwerer Unfall mit sechs Toten. Im darauffolgenden Jahr wurde ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde eingeführt. Die Unfallzahlen sanken durch die Maßnahme deutlich. Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat sich jetzt die Autobahngesellschaft des Bundes jedoch nun dazu entschieden, die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufzuheben.

Die Polizei äußert gegenüber der Zeitung die Befürchtung, dass die Zahl der Unfälle deshalb wieder steigen werde. Doch ein Weiterbestehen des Tempolimits würde eine Gesetzesänderung erfordern. 

Tempolimit fällt weg, weil Unfallzahlen sanken

2002 passierten laut der Berliner Zeitung insgesamt 834 Unfälle mit acht Toten und 226 Verletzten, mit der Einführung des Tempolimits seien die Unfall- und Verkehrsopferzahlen jedoch gesunken. Demnach ist 2020 bei den 466 auf dem Abschnitt registrierten Unfällen niemand ums Leben gekommen, im vergangenen Jahr habe die Polizei bei 532 Unfällen einen Toten registriert.

Jetzt ist die Begrenzung aufgehoben und Autofahrer:innen dürfen wieder unbegrenzt schnell fahren. Es gilt nur noch die gesetzlich vorgegebene Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. 

Das Ende des Tempolimits befürworten Politiker:innen der CDU und SPD laut Bericht. Nicole Walter-Mundt, verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, hält die Entscheidung für richtig. Der Grund: „Vorangegangen ist eine statistische Erhebung, wonach die Zahl der Verkehrsunfälle auf diesem Abschnitt zurückgegangen ist.“ Zudem habe sich die Fahrzeug-Sicherheitstechnik verbessert und sie vertraue auf das rücksichtsvolle Verhalten von Verkehrsteilnehmer:innen. 

Britta Kornmesser, die verkehrspolitische Sprecherin der Brandenburgischen SPD-Fraktion, verweist auf die gesetzlichen Vorgaben bei der Entscheidung für die Aufhebung des Tempolimits: Sie entspreche den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und gültigen Richtlinien. 

Wie das CDU-geführten Verkehrsministerium in Brandenburg zu Tempolimits steht, ist der Berliner Zeitung zufolge unklar. Es verweist demnach darauf, dass es die Zuständigkeit für Autobahnen Anfang 2021 an die Autobahngesellschaft des Bundes abgegeben habe. Das Bundesverkehrsministerium und die Autobahngesellschaft des Bundes waren zudem für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Unfallforscher plädiert für Änderung der Straßenverkehrsordnung

Kritik kommt vom verkehrspolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Clemens Rostock. Das Tempolimit habe Wirkung gezeigt, daher sei es zynisch, die Abschaffung genau damit zu begründen: „Das heißt ja, dass erst wieder viele Menschen sterben müssen, damit ein Tempolimit eingeführt wird“, so Rostock. 

Auch die Brandenburger Polizei äußert sich in der Berliner Zeitung kritisch. Sie habe im Rahmen der Entscheidungsfindung empfohlen, die Geschwindigkeitsbegrenzung beizubehalten. Die Empfehlung sei aber nicht berücksichtigt worden. Laut Christoph Kehling, Sprecher der Polizeidirektion Nord, befürchte die Polizei nun einen Anstieg der Verkehrsunfälle und werde daher die Entwicklung im Auge behalten.

Der Unfallforscher Siegfried Brockmann hält die Entscheidung der Autobahngesellschaft des Bundes für rechtlich richtig, aber nicht gut. Nach dem Gesetz könne dort die Geschwindigkeit begrenzt werden, wo viele Unfälle passieren, erklärt er, und „diese Begründung für ein Tempolimit fällt weg, wenn es weniger Unfälle gibt.“ Er empfiehlt allerdings eine engmaschige Überprüfung des betroffenen Streckenabschnitts und plädiert darüber hinaus für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Dadurch sollen auch vorausschauend Tempolimits eingeführt werden können. 

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