Ob natürlich oder menschengemacht: Bestimmte Biotope brauchen Pflanzen und Tiere, um zu überleben – deshalb ist ihr Schutz besonders wichtig und sogar im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Wir erklären dir die Definition von Biotopen.
Biotop: Definition
Biotop heißt übersetzt nichts anderes als „Lebensort„. Der Begriff definiert laut Spektrum einen konkreten, räumlich begrenzten Lebensraum für eine bestimmte Lebensgemeinschaft aus Tieren und Pflanzen. Diese Lebensgemeinschaft, die in einem Biotop mit verschiedenen Wechselbeziehungen zueinander lebt, heißt wiederum Biozönose.
Das Biotop ist geprägt durch verschiedene abiotische Umweltfaktoren. Dazu zählen zum Beispiel Wind, Wärme, Licht, der Gesteinsuntergrund oder das Wasservorkommen. Sie prägen den Standort und schaffen die Grundvoraussetzungen für das Vorkommen verschiedener Pflanzen- und Tierarten.
Die in einem Biotop lebenden Arten können laut Spektrum eine unterschiedlich starke Biotopbindung haben. Das bedeutet, sie können unterschiedlich stark an ein Biotop gebunden und damit von ihm abhängig sein.
- Manche Arten haben kein festes Biotop und nutzen viele verschiedene.
- Andere findet man nur in wenigen oder einem einzigen Biotop.
Letztere Arten sind oft an ganz bestimmte Umweltbedingungen ideal angepasst. Das nennt sich dann ökologische Nische.
Biotopkartierung: Einteilung in verschiedene Biotoptypen
Wie werden Biotope bestimmt? Das passiert im Rahmen von Biotopkartierungen. Dabei zeichnen Ökolog*innen aus Umweltämtern wie dem Bayrischen Landesamt für Umwelt die Biotope im Gelände in Karten ein und halten ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale fest.
Die Biotope lassen sich in verschiedene Biotoptypen unterteilen anhand von
- Geländemerkmalen,
- Standortfaktoren,
- den vorkommenden Pflanzen und
- den Lebensgemeinschaften.
Die Biotopkartierung hat vor allem für den Naturschutz eine Bedeutung: Mit ihrer Hilfe können Expert*innen bestimmen, wie häufig ein bestimmtes Biotop vorkommt, und schätzen, wie ökologisch wertvoll und erhaltenswert es ist. Das entscheiden sie zum Beispiel aufgrund der Artenvielfalt in dem Gebiet und indem sie prüfen, ob seltene Arten in dem Biotop vorkommen.
Biotope können natürlich entstandene Orte sein, wie zum Beispiel Auenwälder, oder auch unter dem Einfluss von Menschen geschaffen worden sein, wie die meisten Heidelandschaften.
Biotopschutz
Die Biotopkartierung bildet die Grundlage dafür, fachlich begründet Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder sogar Nationalparks auszuweisen. Diesen Schutz leistet das Bundesnaturschutzgesetz, das deutschlandweit gilt. Die Ausweisung von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten und Nationalparks ist ein sogenannter „Gebietsschutz„.
Daneben gibt es noch den Typenschutz. Hierbei schützt das Bundesnaturschutzgesetz einige stark bedrohte Biotoptypen nochmal besonders. Darunter fallen unter anderem Quellgebiete, Moore, Sümpfe, Trockenrasen oder Wattflächen.
Die Maßnahmen, die ergriffen werden, um Biotope zu schützen, sind von Gebiet zu Gebiet verschieden. Allein die Ausweisung als Naturschutzgebiet oder Nationalpark ist bereits eine Maßnahme, die dann mit bestimmten Monitoring- und Überwachungsaufgaben verbunden ist. In Naturschutzgebieten dürfen sich Menschen nur auf den Wegen aufhalten. Die Kernzonen von Nationalparks oder Biosphärenreservaten sind für Menschen gänzlich gesperrt außer in Ausnahmefällen für Ranger*innen oder Wissenschaftler*innen, um die Entwicklung des Gebietes zu beurteilen. Monitoring und Überwachung bedeutet schlicht, das in regelmäßigen Abständen der Bestand einer Art in einem Gebiet gemessen wird oder die Boden- und Vegetationsentwicklung in einem geschützten Biotop regelmäßig überprüft wird.
Aber auch Landschaftspflegemaßnahmen können dem Biotopschutz dienen. Moore zum Beispiel müssen wieder bewässert und die meisten Heiden regelmäßig beweidet werden, um ihren Zustand zu bewahren. In einem anderen Ort werden ortsfremde Arten bekämpft, um die einheimischen Arten zu bewahren.
Insgesamt befassen sich die Artikel 20 bis 30 des BNatSchG mit dem Biotopschutz und Naturschutzgebieten. Zusätzlich zum Schutz einzelner Biotope ist mithilfe einer Biotopverbundplanung und Biotopvernetzung länderübergreifend ein zusammenhängender Biotopverbund in der Entstehung und besteht zum Teil schon. Zum Biotopverbund gehören alle möglichen Schutzgebiete wie unter anderem Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Biosphärenreservate. Ein Element, um Biotope zu vernetzen, könnten zum Beispiel Grünbrücken sein. Diese Vernetzung ist unter anderem für Tierarten, die wandern oder weite Wegstrecken zurücklegen, wichtig.
Die rote Liste der Biotope
Als zusätzliches Element zum Biotopschutz gibt es die Rote Liste der Biotoptypen, deren letzten Aktualisierung 2017 durch das Bundesamt für Naturschutz erfolgte. Sie listet nicht nur die gefährdeten Biotoptypen, sondern alle in Deutschland vorkommende Biotoptypen auf und soll eine Ergänzung zur Roten Liste der gefährdeten Arten darstellen. Mithilfe dieser Roten Liste möchte das Bundesamt für Naturschutz einen wichtigen Leitfaden zur Bewertung und Planung des Biotopschutzes geben. Gefährdet oder stark gefährdet sind zum Beispiel viele Küstenbereiche, nährstoffarme Seen und Weiher, Trockenrasen und Niedermoore.
Mithilfe der Flora-Fauna-Habitat-EU-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wird der Schutz von Lebensräumen auf europäischer Ebene gewährleistet. Auch hier sind verschiedene Lebensräume in Kategorien unterteilt, die als besonders schützenswert gelten oder auch besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Deren Schutz hat dann Priorität und ihr Lebensraum darf nicht einfach so verändert werden.
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