Die Briefwahl kannst du beantragen, wenn es dir am Wahltag nicht möglich ist, deine Stimme persönlich abzugeben. So darfst du trotzdem wählen und die Zukunft mitgestalten. Welche Vorteile die Briefwahl hat und wie sie funktioniert.
Was ist die Briefwahl?
Mit der Briefwahl hast du die Möglichkeit, deine Stimme bei einer Wahl abzugeben, ohne am Wahltag den Gang zur Urne anzutreten. Statt deine Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, kannst du die Briefwahlunterlagen vorab zu Hause ausfüllen und dann an deine Gemeinde schicken.
- Ursprünglich war die Briefwahl dazu gedacht, auch Personen die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen, die ansonsten durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage dazu gewesen wären. In Deutschland wurde sie 1957 eingeführt, um den ersten Wahlrechtsgrundsatz sicherzustellen: Die Allgemeinheit der Wahl. Dieser Grundsatz besagt, dass alle wahlberechtigten Bürger die gleichen Möglichkeiten haben müssen, ihr Wahlrecht auszuüben.
- Inzwischen entscheiden sich viele Wahlberechtigte aber auch aus anderen Gründen dazu, die Briefwahl zu beantragen. Viele finden es bequemer von Zuhause aus zu wählen – oder sie sind am Wahltag im Urlaub.
Dank der Briefwahl bist du also flexibel und darfst auch dann an jeder Wahl teilnehmen, wenn du nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kannst oder willst. Das ist gegenwärtig umso wichtiger: Jede Stimme zählt, wenn es darum geht, Umwelt- und Klimaschutz zu einer politischen Hauptangelegenheit zu machen.
Die Briefwahl läuft in drei Schritten ab:
- Briefwahl beantragen
- Wahlschein ausfüllen
- Wahlschein verschicken bzw. abgeben
Hier findest du praktische Tipps und Hinweise, wie du die Briefwahl beantragst und was du beim Ausfüllen und Rücksenden der Unterlagen beachten musst.
1. Die Briefwahl beantragen: Wo und bis wann?
Einen Antrag auf Briefwahl kannst du persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Gemeinde stellen, in der du im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen bist. Grundsätzlich ist das dein eingetragener Hauptwohnort. Genaue Informationen dazu, wie die Antragsstellung bei deiner Gemeindebehörde abläuft, findest du zum Beispiel auf der Webseite deiner Stadt. In manchen Städten und Gemeinden kannst du den Antrag auf Erstellung eines Wahlscheins auch online stellen.
Ab wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Meistens ist es ab sechs Wochen vor dem Wahltag möglich, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Das bedeutet, du kannst die entsprechenden Unterlagen auch dann anfordern, wenn du zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast. Es ist empfehlenswert, eine Briefwahl so frühzeitig wie möglich zu beantragen. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Unterlagen auch rechtzeitig wieder abschicken.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Du kannst deinen Wahlschein bis spätestens Freitag 18:00 Uhr vor dem Wahlsonntag anfordern. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Unterlagen auch noch auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen, etwa wenn eine plötzliche Erkrankung dir den Gang zum Wahllokal unmöglich macht.
2. Den Wahlschein ausfüllen: So wählst du per Brief
Nachdem du die Briefwahl beantragt hast, erhältst du deine Wahlunterlagen per Post. Sie umfassen:
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen Umschlag für den Stimmzettel in blau
- einen amtlichen Umschlag für den Stimmzettel in rot
- ein Merkblatt für die Briefwahl mit Anleitung zur Stimmabgabe
Und so läuft deine Stimmabgabe ab:
- Wie auch im Wahllokal gilt bei der Briefwahl, dass du den Stimmzettel persönlich ausfüllen musst und dich bei der Wahlentscheidung von niemandem bedrängen lassen darfst. Du kreuzt eine oder mehrere Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) unbeobachtet auf dem Stimmzettel an.
- Stecke den ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Umschlag und klebe ihn zu.
- Danach musst du die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben (Ort und Datum nicht vergessen), da deine Stimme ansonsten nicht gezählt wird.
- Lege den blauen Umschlag mit dem Stimmzettel und den unterschriebenen Wahlschein zusammen in den roten Wahlbriefumschlag. Verklebe den roten Umschlag.
Alternativ kannst du die beantragten Briefwahl-Unterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen. In diesem Fall darfst du die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben.
3. Den Wahlschein verschicken bzw. abgeben
Deinen Wahlbrief musst du unbedingt rechtzeitig mit der Post versenden oder direkt bei der Stelle abgeben, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist. Damit deine Stimme mitgezählt wird, muss der Brief bei der zuständigen Stelle bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr, ankommen. Später eingegangene Briefe werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.
Wenn du deinen Wahlbrief per Post verschickst, sende ihn spätestens am dritten Werktag vor der Wahl ab. Dann kannst du auf jeden Fall sichergehen, dass er rechtzeitig eingeht. Innerhalb Deutschlands kannst du den Brief portofrei verschicken.
Briefwahl im Ausland: Darauf musst du achten
Auch wenn du dich im Ausland befindest, kannst du die Briefwahl beantragen, um deine Stimme per Post abzugeben. Achte dabei jedoch unbedingt auf zwei Dinge:
- Längere Zustellzeiten: Damit der ausgefüllte Wahlbrief rechtzeitig sein Ziel erreicht, solltest du ihn weiter im Voraus abschicken und eventuell den Versand per Luftpost wählen.
- Kosten: Wenn du in Deutschland wählst, ist die Briefwahl kostenfrei für dich. Versendest du deinen Wahlbrief aber aus dem Ausland, trägst du die Versandkosten. Vergiss also nicht, deinen Wahlbriefumschlag ausreichend zu frankieren.
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