Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, braucht unbedingt ein Fahrradlicht. Aber worauf kommt es beim richtigen Fahrradlicht an? Was es mit LED-Fahrradlampen auf sich hat und welche Fahrradlichter überhaupt zulässig sind, erfahrt ihr hier.
Ältere Fahrräder mit Reifendynamo sind im Vergleich zur heutigen Technik von Fahrradlicht eher mit Teelichtern statt Fahrradlampen ausgestattet. Auch bei der Fahrradbeleuchtung hat die Zukunft Einzug gehalten. Leistungsstarke Akkus und LED Lampen machen es Fahrradfahrern möglich, tatsächlich die Nacht zum Tag zu machen. Wir geben einen kurzen Überblick über das, was erlaubt und möglich ist.
Gesetzlicher Rahmen für das Fahrradlicht
Wer ein älteres Fahrrad fährt, sollte sein Fahrradlicht, sofern nicht bereits ausgetauscht, schleunigst auf Vordermann bringen, denn 2003 ist die Mindestlichtstärke von Fahrradlampen verdoppelt worden: von fünf auf mittlerweile 10 Lux, wobei 15 bis 30 Lux jedoch empfehlenswert sind. Eine lichtstärkere Fahrradbeleuchtung ist nicht nur gesetzeskonform, sondern erhöht die passive und aktive Sicherheit ungemein.
Die Fahrradbeleuchtung muss fest am Fahrrad angebracht sein, darf aber demontierbar sein. Eine Stirnlampe als alleinigen Scheinwerferersatz ist jedoch verboten. Vorgeschrieben sind Scheinwerfer und Rückleuchte, dazu ein weißer Reflektor vorne und ein roter hinten sowie weitere Reflektoren an Pedalen und Speichen oder Reifen.
Achtung: Was am Fahrrad befestigt ist, darf nicht blinken! Wer ein Blinklicht möchte, darf dieses nur an Helm, Bekleidung oder Rucksack verwenden. Blinker dürfen nur an breiten Transportfahrrädern angebracht werden. Nicht unbedingt einfach zu verstehen, aber Gesetz.
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Immerhin: die Energiequelle für das Fahrradlicht ist nicht vorgeschrieben. Reifen- oder Nabendynamo sowie Akkus sind gleichermaßen erlaubt.
LED ist nicht gleich LED
Der Vorteil von Leuchtdioden ist, dass sie wesentlich weniger Strom benötigen, um wesentlich mehr Licht zu erzeugen als herkömmliche Glühbirnen. Das macht sie ideal, um damit die Fahrradbeleuchtung auszustatten. Allerdings lassen sich damit nicht immer beste Ergebnisse erzielen.
Falls du noch eine alte Fahrradlampe mit Glühbirne hast, kannst du diese nicht einfach gegen eine LED Birne austauschen. Der Reflektor im Inneren der Lampe ist auf die Abstrahlung von Glühbirnen ausgerichtet, eine LED Birne hat andere Abstrahlwinkel und wird zwar durch die veränderte Lichtfarbe heller erscheinen, dir jedoch den Fahrradweg nicht wirklich besser ausleuchten, sondern das Licht unkontrolliert weit (zer-) streuen.
Möchtest du an deinem alten Fahrrad, das vielleicht noch mit Raddynamo die für die Beleuchtung nötige Energie generiert, moderne LED Technik nutzen, bleibt dir nichts anderes übrig, als in ein komplett neues Fahrradlicht und Rücklicht zu investieren.
Die Nacht zum Tag machen: LED Fahrradlicht
Egal, für welche Variante du dich letztendlich entscheidest: achte unbedingt darauf, dass die von dir gewählte Fahrradlampe den Regelungen der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht, wenn du damit auch im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sein möchtest. So verhinderst du Ärger mit den Gesetzeshütern und stellst sicher, dass deine Fahrradlampe nicht nur hell ist, sondern auch so leuchtet, dass du wirklich siehst, wo du hin fährst.
Ob du dich dabei für eine Lösung mit Festanbau und Dynamo-Antrieb entscheidest oder dein LED Fahrradlicht lieber nach Gebrauch demontierst, hängt von deinem Fahrrad und deinem Vorlieben ab. Beide Varianten sind erlaubt, jedoch sollte bei jeder erneuten Montage überprüft werden, ob die Lampe richtig montiert ist und somit auch gut ausleuchtet.
Im Idealfall beleuchtet das Fahrradlicht den Nahbereich vor dem Vorderrad recht breit und strahlt dabei die Fahrbahn weit und gleichmäßig aus. Aus Umweltschutzgründen solltest du jedoch auf batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung grundsätzlich verzichten und leistungsstarke wiederaufladbare Akkuvarianten oder Dynamoantrieb verwenden.
Innovationen rund um das Fahrradlicht
Zusatzbeleuchtung am Helm in Form von roten oder weißen LED Lichtern sind fast schon Standard, aber es gibt noch mehr, was in Zukunft genauso zum alltäglichen Straßenbild gehören könnte. Die wenigsten Fahrräder sind bis heute mit Bremslichtern ausgestattet, was vielleicht auch daran liegen mag, dass sie am Fahrrad selbst nur dann erlaubt sind, wenn sie im Rücklicht integriert sind.
Befestigt man das Bremslicht am Helm oder ist es dort, wie zum Beispiel beim Lumos Helm, bereits integriert, ist es erlaubt. Auch Blinker am Helm sind o.k., am normalen Fahrrad jedoch nicht. Im Laufe des Jahres 2017 soll es in Bezug auf Fahrradbeleuchtung eine Änderung der StVZO geben, jedoch wird nicht erwartet, dass sich Grundlegendes ändern wird. Mehr dazu gibt es im Outdoor-Special in Öko-Test 4/2017 nachzulesen.
Utopia empfiehlt:
Überprüfe dein Fahrrad, ob es hinsichtlich der Fahrradbeleuchtung den gesetzlichen Vorgaben nach StVZO entspricht. Mit dem richtigen Fahrradlicht verhinderst du nicht nur Ärger, sondern erhöhst auch deine eigene Sicherheit.
Eine Fahrradbeleuchtung, die mittels Dynamo betrieben wird, ist besonders haltbar und nachhaltig, da weder Strom zum Aufladen des Akkus noch Batterien benötigt werden.
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