Die Gepäckregeln der Deutschen Bahn kennen die meisten Reisenden – oder? Tatsächlich gehört nicht nur das ordnungsgemäße Verstauen der Gepäckstücke dazu: Auch zu Größe, Gewicht und Menge gibt es Vorschriften.
Wer mit dem Zug reist, hat oft nicht nur Handgepäck dabei: Gerade für Fernreisen und längere Aufenthalte am Zielort sind meist auch Reisetaschen oder Koffer nötig, um alles Wichtige sicher verstauen zu können. Grundsätzlich erlauben die Gepäckregeln der Bahn die kostenfreie Mitnahme auch größerer Gepäckstücke. Aber heißt das wirklich, dass Reisende so viel Gepäck mitnehmen dürfen, wie sie wollen?
Deutsche Bahn: Diese Gepäckregel befolgen nicht alle
Eine wenig beachtete Gepäckregel der Deutschen Bahn schränkt die Mitnahmemöglichkeiten eigentlich deutlich ein: Nach offizieller Vorschrift dürfen Fahrgäste neben ihrem Handgepäck nämlich nur ein weiteres größeres Gepäckstück (oder einen anderen zusätzlichen Gegenstand) mit in den Zug nehmen. Dieses Gepäckstück darf außerdem nur so groß und so schwer sein, dass eine Person es allein tragen kann. Nicht immer halten Reisende sich an diese Vorgabe. Oft dürfte das allerdings daran liegen, dass sie sie gar nicht kennen, denn am Bahnsteig und in den Zügen selbst wird in der Regel nicht darauf hingewiesen.
Abgesehen von der Gepäckregel, dass ein Gepäckstück nicht zu groß oder schwer für eine Person sein darf, gibt es keine genaueren Vorgaben für Maße und Gewicht. Die Bahn weist ausdrücklich darauf hin, dass Passagiere ihr Gepäck vor der Zugfahrt nicht extra ausmessen oder wiegen müssen.
Allerdings sind die Gepäckregale auf Gepäckstücke mit den Standardmaßen 700 Millimeter (Höhe) mal 500 Millimeter (Breite) mal 300 Millimeter (Tiefe) ausgelegt. Gepäckstücke, die über diese Maße hinausgehen, lassen sich also womöglich nicht überall im Zug problemlos unterbringen. Auch wenn die Bahn selbst keine Höchstmaße vorschreibt, kann es sich deshalb durchaus lohnen, das eigene Gepäck vor der Reise einmal auszumessen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wichtig: Wenn du mit der Regionalbahn unterwegs bist, musst du dich im Zweifelsfall bei der Verkehrgesellschaft, die die jeweilige Strecke betreibt, informieren. Hier könnten andere Gepäckregeln gelten.
Gepäckregeln im Zug: Das solltest du sonst noch beachten
In den Gepäckregeln der Deutschen Bahn sind noch weitere Punkte festgelegt, zum Beispiel die ordnungsgemäße und sichere Verstauung der Gepäckstücke. Folgendes gilt es dabei zu beachten:
- Kostenfreie Mitnahme: Herkömmliche Gepäckstücke wie Koffer oder Rucksäcke darfst du kostenfrei mitnehmen. Auch Kinderwagen, Fahrräder, Gehhilfen und ähnliche Gegenstände sind zulässig. Für ungewöhnliches oder sperriges Reisegepäck gelten aber möglicherweise andere Regeln. Informieren kannst du dich darüber beim Kundenservice der Deutschen Bahn.
- Sicher verstauen: Dein Gepäck musst du sicher verstauen, damit es anderen Reisenden nicht im Weg steht, nicht wegrollen kann und keine wichtigen Zugänge blockiert. Insbesondere Gänge, Türen, Feuerlöscher und andere Sicherheitseinrichtungen müssen laut den Gepäckregeln die ganze Fahrt über von Gepäckstücken freibleiben.
- Unterbringungsmöglichkeiten: Je nach Größe kannst du Gepäckstücke unter deinem Sitz, in der Gepäckablage über den Sitzen oder in einem Gepäckregal unterbringen. Gepäckregale gibt es sowohl im Großraumbereich als auch in Abteilen. Außerdem gibt es Sitzreihen, die Rücken an Rücken stehen und zwischen deren Rückenlehnen so ein Zwischenraum entsteht. In diesem Zwischenraum lassen sich ebenfalls Gepäckstücke unterbringen.
Übrigens: Um dein Gepäck möglichst in bequemer Nähe zu haben und nicht lange nach einer Ablage suchen zu müssen, kannst du bei deiner Online-Buchung gezielt einen Platz in der Nähe eines Gepäckregals wählen. Dafür gibt es im zweiten Buchungsschritt („Wunschplatz reservieren“) die Option „Sitzplatz auswählen“.
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