Bei Dienstwagen setzen immer mehr Unternehmen auf E-Autos. Dank niedriger Steuern, Turboabschreibung und geringeren Betriebskosten lohnt sich der Umstieg auf ein E-Auto als Firmenwagen – für die Umwelt und den Geldbeutel von Angestellten und Unternehmen.
Es gibt gute Gründe, ein Elektroauto einem Benzin- oder Dieselmodell vorzuziehen – auch als Firmenwagen. Unternehmen und Selbstständige ersetzen Verbrenner deshalb zunehmend durch moderne Stromer, um CO₂ zu sparen, die Betriebskosten zu senken und das eigene Nachhaltigkeitsprofil zu schärfen.
Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmer:innen von einergeringeren Steuerlast. Denn während herkömmliche Dienstwagen mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden, liegt der Steuersatz beim Elektro-Firmenwagen bei nur 0,25 Prozent – ein entscheidender finanzieller Vorteil. Alles, was du zum E-Auto als Dienstwagen wissen musst.
Dienstwagen-Steuer für E-Autos: Neue Regeln bringen mehr Spielraum
Seit Juli 2025 gelten neue steuerliche Regeln für Elektro-Dienstwagen sowie für Plug-in-Hybride. Besonders attraktiv ist die 0,25-Prozent-Regelung, die nun bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro greift – zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Erst wenn diese Obergrenze überschritten wird, muss das elektrische Fahrzeug mit 0,5 Prozent versteuert werden. Zum Vergleich: Für Verbrenner gilt nach wie vor die Ein-Prozent-Regelung.
Melde dich kostenlos an und lies weiter.
Jetzt kostenfrei registrieren- kostenfreies MeinUtopia-Konto
- alle Premium-Artikel gratis
- exklusive Angebote von unseren Partnern
Bei Plug-in-Hybriden (PHEV) wurde die Regelung derweil verschärft: Hier gilt die 0,5-Prozent-Regelung seit 2025 nur, wenn ein Fahrzeug mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren kann oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Wer seinen Dienstwagen jedoch vor 2025 angeschafft hat, bleibt von der Änderung ausgenommen.
Die aktuelle steuerliche Begünstigung für vollelektrische Fahrzeuge soll laut Bundesregierung bis Ende 2030 bestehen und bietet einen längerfristigen Anreiz für die Umstellung auf ein E-Auto als Firmenwagen.
Elektroauto mit 0,25-Prozent-Regelung: Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Wie stark sich die unterschiedlichen Steuersätze bei einem E-Auto und einem Verbrenner auswirken, zeigt ein konkretes Rechenbeispiel:
Ein VW ID.4 mit einem Listenpreis von 45.000 Euro würde nach der 0,25-Prozent-Regel mit 112,50 Euro pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Das ist kein Betrag, der direkt an das Finanzamt gezahlt wird, sondern ein fiktiver Einkommensanteil, der auf das Gehalt aufgeschlagen und nach dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Wer etwa 40 Prozent Einkommensteuer zahlt, hat dadurch effektiv rund 45 Euro Mehrbelastung im Monat.
Ein vergleichbarer Benziner müsste mit 450 Euro (1 Prozent) angesetzt werden – was netto etwa 190 Euro monatliche Mehrkosten bedeutet. Auch andere Volkswagen-Modelle, etwa der baugleiche Konzernbruder Skoda Enyaq, gelten in Deutschland als beliebte Elektro-Dienstwagen mit solidem Preis-Leistungs-Verhältnis.
E-Firmenwagen: Turboabschreibung und Leasing – so profitieren Unternehmen
Für Unternehmen ist der Umstieg auf ein Elektroauto ebenfalls attraktiv: Mit der neuen Turboabschreibung können Betriebe 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Danach folgen zehn, fünf, fünf, drei und zwei Prozent über insgesamt sechs Jahre. Diese Regelung gilt bis Ende 2027 und soll Investitionen in Elektro-Firmenwagen beschleunigen.

In Kombination mit Leasing ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil: Firmen können ihre Flotten flexibel modernisieren, die Liquidität schonen und zugleich steuerliche Vorteile nutzen. Besonders für mittelständische Betriebe ist das ein effektiver Weg, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Auch der wachsende Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos wird davon profitieren – was später Privatkäufer:innen zugutekommt.
So funktioniert Elektroauto-Leasing beim Dienstwagen
Beim Elektro-Dienstwagen-Leasing schließt in der Regel der Arbeitgeber den Vertrag mit dem Leasinganbieter ab. Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Leasinggebers, während das Unternehmen es für eine bestimmte Laufzeit – meist zwei bis vier Jahre – nutzt. Mitarbeitende dürfen das Auto auch privat fahren, müssen dann aber den geldwerten Vorteil versteuern, der beim Elektro-Firmenwagen deutlich geringer ist.
Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel Leasingrate, Wartung und Versicherung. Alternativ gibt es Gehaltsumwandlungsmodelle, bei denen Beschäftigte einen Teil der Rate selbst tragen. Das senkt den geldwerten Vorteil und damit auch die Steuerbelastung.
Der Vorteil von geleasten E-Autos für Unternehmen: Es ist keine hohe Anfangsinvestition nötig, das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber und nach Vertragsende ließe sich auf ein neues Modell umsteigen – oder eine alternative Mobilität wählen. Angestellte profitieren zugleich von emissionsfreiem Fahren (abgesehen vom Thema Reifenabrieb) und einem leisen Fahrerlebnis, geringeren Steuern und einem klar kalkulierbaren monatlichen Aufwand.
Für wen lohnt sich ein Dienstwagen eigentlich?
Ein E-Auto als Dienstwagen kommt für folgende Personengruppen infrage:
- Mitarbeitende im Außendienst und Vertrieb
- Techniker:innen und Mitarbeitende im Dienstleistungssektor (z.B. Pflegeberufe)
- Führungskräfte mit hoher Reisetätigkeit
- Geschäftsführer:innen
- Selbstständige
Wer regelmäßig viele Kilometer zurücklegen muss, profitiert beim E-Firmenwagen doppelt – durch geringere Steuern und niedrigere Betriebskosten.
Laden im Alltag: So funktioniert die Stromabrechnung bei elektrischen Firmenwagen
Beim Elektro-Dienstwagen ist die Abrechnung des Stroms komplexer als beim klassischen Tanken eines Verbrenners. Der Grund: Strom kann an unterschiedlichen Orten bezogen werden – öffentlich, am Arbeitsplatz oder zu Hause.
Arbeitgeber:innen übernehmen die Kosten häufig über Tankkarten oder Abrechnungssysteme, die den Stromverbrauch direkt erfassen. Besonders praktisch sind smarte Wallboxen zu Hause oder am Firmenparkplatz: Sie messen genau, wie viel Strom geladen wurde und trennen automatisch zwischen privater und dienstlicher Nutzung.

Bürokratisch einfacher ist folgende Alternative: Arbeitgeber:innen können eine steuerfreie Pauschale zahlen, die den privaten Ladestrom abdeckt, ohne dass ein aufwendiges Abrechnungsverfahren nötig ist. Mitarbeitende können so einfach laden, ohne jeden einzelnen Ladevorgang nachweisen zu müssen.
Wichtig dabei ist, dass die private Nutzung des Stroms korrekt dokumentiert wird, damit der geldwerte Vorteil für die Dienstwagen-Steuer richtig berechnet wird. So bleibt die Abrechnung überschaubar, fair und transparent und der E-Dienstwagen im Alltag problemlos nutzbar.
Elektro-Dienstwagen sind gut – doch es gibt noch bessere Alternativen
Die Elektrifizierung des Automarkts schreitet voran und neben „herkömmlichen“ E-Autos fahren auf den Straßen zunehmend auch Dienstwagen mit Elektroantrieb. E-Dienstwagen sparen Steuern, reduzieren Emissionen und sind eine Klimaschutzmaßnahme für Unternehmen.
Doch wer noch weiter denkt – und die entsprechende Möglichkeit hat –, sollte unbedingt Alternativen prüfen: Ein Jobrad oder Mobilitätsbudget für Bahn, Bus und Carsharing ist nicht nur klimaschonender als ein E-Auto, sondern fördert zusätzlich die Gesundheit. So wird aus Mobilität echte Bewegung – für Umwelt, Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen.

















