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E-Kennzeichen: Das musst du über das Schild für Elektroautos wissen

Elektroauto
Foto: Sven Christian Schulz / Utopia

Ein E-Kennzeichen können alle Halter eines Elektro-Fahrzeugs beantragen. Dadurch hast du verschiedene Vorteile und kannst zum Beispiel in einigen Städten kostenlos parken. Das E-Kennzeichen erhalten neben reinen E-Autos auch Plug-In-Hybridautos.

Viele Autos gibt es inzwischen als Plug-In-Variante oder sogar als reines Elektrofahrzeug, ganz ohne zusätzlichen Benzintank. Äußerlich sind die Stromer aber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, wenn sie nicht gerade an einer Ladesäule parken und die Akkus aufladen. Allerdings können Besitzer eines Elektrofahrzeugs seit Herbst 2015 ein E-Kennzeichen beantragen. Dann steht hinter der Nummernkombination am Ende des Kennzeichens ein „E“ (siehe Bild). Das E-Kennzeichen gibt es für Autos mit einem der folgenden Merkmale:

  • rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die von außen mit einem Kabel geladen werden (Plug-In-Hybride)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

Für die Fahrzeuge gilt, dass sie höchstens 50 g Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen dürfen oder mehr als 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können müssen. Alle Plug-In-Hybride, die vor 2018 zugelassen wurden, erhalten das E-Kennzeichen schon bei mindestens 30 Kilometern elektrische Reichweite.

Auch Wohnmobile, Motorräder, Lieferwagen, etc. erhalten das E-Kennzeichen auf Wunsch. Bei Transportern gilt aber ein Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm.

E-Kennzeichen: Vorteile im Überblick

Ein E-Kennzeichen erhalten E-Autos, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Ein E-Kennzeichen erhalten E-Autos, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. (Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Neben dem E-Kennzeichen benötigen die Autos aber weiterhin eine Umweltplakette, um in die Umweltzonen hineinfahren zu dürfen. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt, da reine E-Autos lokal emissionsfrei sind und daher eine Umweltplakette eigentlich unnötig ist. Auch auf der Plakette wird das „E“ wie im Kennzeichen eingetragen.

Das E-Kennzeichen soll nach außen hin sichtbar verdeutlichen, dass es sich bei dem Auto um ein Elektrofahrzeug handelt. Dies berechtigt dich, verschiedene Privilegien in Anspruch zu nehmen. Diese kann jede Kommune selbst bestimmen, um Elektromobilität zu fördern. Zu den häufigsten Privilegien zählen:

  • kostenloses Parken auf ausgewiesenen Stellplätzen oder der gesamten Innenstadt (z.B. Hamburg, Düsseldorf),
  • Befahren von ausgewählten Busspuren (z.B. in Essen) und
  • Befahren von ausgewählten Straßen, die für andere Autos gesperrt sind.

Diese Vorteile für E-Autos müssen die Kommunen aber selbst auch wollen und einrichten. Wenn sich die Politiker im Stadtrat also dagegen entscheiden, gibt es auch weder kostenloses Parken noch das erlaubte Befahren der Busspur.

E-Kennzeichen beantragen

Mit dem E-Kennzeichen profitieren Autofahrer von verschiedenen Privilegien.
Mit dem E-Kennzeichen profitieren Autofahrer von verschiedenen Privilegien. (Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Um das E-Kennzeichen zu erhalten, musst du dich an die KFZ-Zulassungsstelle deiner Kommune wenden. Mitbringen musst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kfz-Versicherungsbestätigung
  • bisherige Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)

Die Kosten belaufen sich auf 27 Euro Umkennzeichungsgebühr, wenn du bereits Nummernschilder hast. Beim Anmelden eines Neufahrzeugs werden 26 Euro fällig. Dazu kommen natürlich noch die Kosten für neue Nummernschilder, die jeder Halter selbst tragen muss.

Hinweis: Wegen des zusätzlichen „E“ im Kennzeichen benötigst du ein Zeichen mehr auf dem Nummernschild. Allerdings dürfen Nummernschilder nicht mehr als acht Zeichen haben, in einigen Kommunen sogar nicht mehr als sieben. Je nachdem, wie lang dein altes Kennzeichen ist, musst du daher erst einmal ein kurzes sechsstelliges Kennzeichen beantragen. Dieses wird dann zum E-Kennzeichen umgekennzeichnet.

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