Die Energieeinsparverordnung enthält zahlreiche Bestimmungen zur Energieeffizienz von Gebäuden. Wir haben die wichtigsten Fakten für dich gesammelt.
Was die Energieeinsparverordnung regelt
Die Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) ist eine Verordnung zum Klimaschutz und gilt seit 2002. Sie regelt die vorgeschriebene Energieeffizienz von Gebäuden nach Kriterien wie Dämmung, Energieverbrauch und Art des Energieträgers. Die Energieeinsparverordnung gilt hauptsächlich für Wohngebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Zahlreiche Ausnahmen gelten unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude, Fabrikhallen und Treibhäuser.
In Deutschland fallen rund vierzig Prozent des gesamten Energieverbrauchs in privaten Haushalten an. Allein zwei Drittel ihres Energiebedarfs verbrauchen wir dabei zum Heizen. Hier sind die Möglichkeiten zum Energiesparen also besonders groß.
Relevant ist die Energieeinsparverordnung und der durch sie geregelte Energieausweis hauptsächlich für Besitzer von Wohnimmobilien. Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Mit der Energieeinsparverordnung müssen sich aber auch Personen auseinandersetzen, die vorhaben, ein neues Haus zu bauen. Denn hier sind die Regeln zur Energieeffizienz besonders streng.
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz
Im Prinzip bewertet die Energieeinsparverordnung eine Art Ökobilanz für das Gebäude. Ein wichtiger Indikator für die Energieeffizienz sind die Werte, die aus dem Energieausweis hervorgehen.
- Als Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes wird der Energiebedarf gemessen an der Größe der Nutzfläche ermittelt. Hierbei fließen Heizwärme– wie auch Warmwasserverbrauch in die Berechnung ein.
- Wärmedämmung ist ein wichtiger Faktor für die Energieeffizienz. Sie soll dafür sorgen, dass beim Heizen nicht zu viel Wärme durch Fenster und Wände entweicht.
- Entscheidend ist jedoch die Energiebilanz, die über das gesamte Jahr berechnet wird und sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Ebenso positiv wie die Wärmedämmung kann sich daher auch eine modernere Heizanlage auf die Bilanz auswirken.
- Auch die Art der Energieerzeugung wird berücksichtigt. Eine Nutzung von erneuerbaren Energien wirkt sich also ebenfalls positiv auf die Gesamtbilanz aus.
Einfach gesagt regelt die Energieeinsparverordnung, wie viel Energie aufgewendet werden darf, um ein Gebäude das ganze Jahr über auf Zimmertemperatur (mehr als 9 Grad Celsius) zu heizen. Der Energieausweis trifft anhand von Prognosen oder tatsächlichem Verbrauch Aussagen über die Energieeffizienz.
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Der Klimaschutz als Ziel
Darüber hinaus regelt die Energieeinsparverordnung auch Einzelfälle. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn veraltete Geräte zur Wärmeerzeugung so ineffizient geworden sind, dass sie aus Gründen des Klimaschutzes nicht länger verwendet werden dürfen. So müssen nach der Erneuerung der Energieeinsparverordnung von 2015 alle mit Öl oder Gas betriebenen Heizkessel ersetzt werden, die älter als 30 Jahre sind.
Der Gesetzgeber erneuert die Vorgaben der Energieeinsparverordnung regelmäßig, etwa wenn sich die technischen Voraussetzungen zur Dämmung von Gebäuden verbessert haben. Deutschland hat Aufholbedarf, wenn es die vorgegebenen Klimaziele in Zukunft einhalten will. Das langfristige Ziel ist es, das Niedrigstenergiehaus zum Standard für alle Neubauten zu machen. Das soll bis zum Jahr 2021 erreicht sein. Darüber hinaus soll bis zum Jahr 2050 ein Standard gelten, bei dem Wohngebäude nahezu klimaneutral beheizt werden können.
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