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Fahrradbeleuchtung – Das musst du zum Licht am Fahrrad und Fahrradanhänger wissen

fahrradbeleuchtung
Foto: CC0 / Pixabay / Dieter_G

Vor allem im Winter ist deine Fahrradbeleuchtung wichtig – du wirst besser gesehen und radelst sicherer. Sie ist aber auch Vorschrift. Wir zeigen dir, was du zum Licht am Fahrrad und Fahrradanhänger wissen musst.

Fahrradbeleuchtung: Nicht immer dran, aber immer dabei

Die Fahrradbeleuchtung solltest du auch bei Tagestouren immer dabei haben.
Die Fahrradbeleuchtung solltest du auch bei Tagestouren immer dabei haben.
(Foto: CC0 / Pixabay / Manosainz)

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt, welche Fahrradbeleuchtung du am Rad haben musst. Seit Mitte 2017 gibt es neue Regelungen. Immer gilt: Dein Fahrrad muss für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlussleuchten ausgerüstet sein. Du darfst deine Lampen abnehmen, und musst sie nicht mehr fest am Rad installieren. Sobald du in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen fährst, müssen die Lampen aber zwingend am Rad leuchten.

Denke also daran, sie mitzunehmen. Neu ist auch die batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung, die nun zusätzlich zu Dynamo oder Akku als Antrieb erlaubt ist. Nachhaltiger ist die Dynamo-Lösung.

Welche Fahrradbeleuchtung brauche ich an meinem Rad?

Hinten sind Rücklicht und Reflektor Pflicht.
Hinten sind Rücklicht und Reflektor Pflicht.
(Foto: CC0 / Pixabay / Hans)

Licht am Fahrrad ist Pflicht, ebenso Reflektoren hinten, vorne und an Speichen und Pedalen. Das richtige Fahrradlicht ist dabei auch wichtig. Die beste Beratung erhältst du dazu vor Ort beim Radlhändler deines Vertrauens, wo du deine Fahrradbeleuchtung auch kaufen kannst. 

Diese Beleuchtung brauchst du vorne:

  • Mindestens einen weißen Scheinwerfer. Ein zweiter ist erlaubt. Stelle sie so ein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer/innen nicht blenden. Sie dürfen nicht blinken. Die Scheinwerfer dürfen zusätzlich eine Tagfahr- und Fernlichtfunktion für weißes Licht haben.
  • Mindestens ein nach vorne wirkender weißer Reflektor („Rückstrahler“). Er darf in den Scheinwerfer integriert sein.

Diese Lampen sind als Fahrradbeleuchtung am hinteren Teil des Rads vorgeschrieben:

  • Ein rotes Rücklicht. Die Schlussleuchte darf mit einem Bremslicht und einem Standlicht ausgestattet sein. Sie darf nicht blinken.
  • Ein großflächiger roter, nicht dreieckiger Rückstrahler, gekennzeichnet mit dem Buchstaben „Z“. Er kann mit dem Rücklicht in einem Gerät verbaut sein.
  • Ein weiterer roter Rückstrahler ist erlaubt, aber nicht mehr vorgeschrieben.

Seitlich an deinem Rad brauchst du Reflektoren:

  • Fahrradpedale dürfen nur mit gelben Rückstrahlern vorne und hinten ausgestattet sein.
  • An beiden Reifen brauchst du entweder einen reflektierenden Streifen an Reifen, Felgen oder Speichen oder
  • reflektierende Speichen-Sticks (beispielsweise von **Amazon) an jeder Speiche, oder
  • mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler (beispielsweise von **Amazon) an jedem Rad. Diese müssen um 180 Grad versetzt angebracht werden.
  • Eine Kombination ist erlaubt.

Blinkende Fahrradbeleuchtung ist zwar nicht erlaubt, als zusätzliches Licht am Körper ist blinkendes Licht hingegen möglich. Blinker sind als Fahrtrichtungsanzeige ebenfalls erlaubt.

Fahrradbeleuchtung am Anhänger

Vorschriften gibt es auch für Anhänger
Vorschriften gibt es auch für Anhänger
(Foto: CC0 / Pixabay / Antranias)

Für Fahrradanhänger gibt es zusätzliche Vorschriften. Bei Anhängern ab 60 Zentimetern Breite brauchst du vorne zwei angebaute weiße Rückstrahler als Fahrradbeleuchtung. Der Abstand zur Außenkante sollte maximal 20 Zentimeter sein.

Für Anhänger, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft wurden, gilt außerdem: Du brauchst hinten eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite und zwei rote Rückstrahler der Kategorie „Z“. Diese solltest du im Abstand von maximal 20 Zentimeter zur Außenkante anbauen. Ist der Anhänger breiter als ein Meter, wie Lastenräder, muss auf der linken Seite zusätzlich eine Leuchte für weißes Licht befestigt sein. Egal wie breit: Bei Anhängern darfst du hinten ein weiteres rotes Rücklicht auf der rechten Seite und zwei weitere Reflektoren anbauen. Blinker zur Fahrtrichtungsanzeige sind auch erlaubt.

Bei den Reifen hast du dieselben Optionen wie bei der eigentlichen Fahrradbeleuchtung: Reflektierende weiße Streifen an Reifen, Felgen oder Rädern, Speicher-Sticks oder zwei gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen.

Fahrradbeleuchtung muss zugelassen sein

Vor allem im Winter sicherer: Die richtige Fahrradbeleuchtung
Vor allem im Winter sicherer: Die richtige Fahrradbeleuchtung
(Foto: CC0 / Pixabay / Wokandapix)

Dein Fahrradlicht muss vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen, also StVZO-tauglich sein. Die Zulassung erkennst du an einer Wellenlinie auf dem jeweiligen Produkt, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Bei deinem örtlichen Fahrradhändler findest du geprüfte Beleuchtung und kannst diese gleich richtig anbauen und einstellen lassen.

Ist die Beleuchtung mangelhaft oder fährst du ohne Licht, drohen Bußgelder. Vor allem aber für deine eigene Sicherheit und im Winter solltest du auf die korrekte Fahrradbeleuchtung achten. Wir zeigen dir vier Tipps, wie du dein Fahrrad winterfest machst.

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