Utopia Image

Fahrradbeleuchtung – Das musst du zum Licht am Fahrrad und Fahrradanhänger wissen

fahrradbeleuchtung
Foto: CC0 / Pixabay / Dieter_G

Fahrradbeleuchtung ist Pflicht und im Dunkeln besonders wichtig. Denn im Straßenverkehr steht Sicherheit für alle Teilnehmenden an erster Stelle. Worauf es beim Fahrradlicht ankommt und welche Fahrradlichter zulässig sind, erfährst du hier.

Wenn es um deine Fahrradbeleuchtung geht, hast du eine große Auswahl. Viele alte Fahrräder haben einen Dynamo (Nabendynamo oder seitlicher Dynamo) und die Lichter sind vielleicht noch mit Glühbirnen ausgestattet. Neue Fahrradlichter setzen voll auf LED, denn diese haben viele Vorteile. Du kannst externes Licht batterie- oder akkubetrieben kaufen und hast hierbei eine große Auswahl.

Für welche Art du dich entscheidest, liegt ganz bei dir. Wichtig ist nur, dass du nie ohne Licht fährst und dich an die gesetzlichen Regeln hältst.

Fahrradbeleuchtung ist per Gesetz geregelt

Bei der Fahrradbeleuchtung gelten konkrete Gesetze und nicht jede Beleuchtung ist erlaubt
Bei der Fahrradbeleuchtung gelten konkrete Gesetze und nicht jede Beleuchtung ist erlaubt (Foto: CC0 / Pixabay / Velotaf)

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt, welche Fahrradbeleuchtung du am Rad haben musst. Hier einige wichtige grundsätzliche Faktoren:

  • Die Mindestlichtstärke von Fahrradlampen beträgt inzwischen 10 Lux, wobei 15 bis 30 Lux empfehlenswert sind. Eine lichtstärkere Fahrradbeleuchtung ist nicht nur gesetzeskonform, sondern erhöht deine Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer:innen. Wer ein älteres Fahrrad fährt, sollte sein Fahrradlicht, sofern nicht bereits ausgetauscht, schleunigst auf Vordermann bringen. Hierbei kannst du auch direkt von Glühbirne auf LED umsteigen.
  • Die Fahrradbeleuchtung muss fest am Fahrrad angebracht sein, darf aber demontierbar sein. Eine Stirnlampe als alleinigen Scheinwerferersatz ist verboten. Vorgeschrieben sind Scheinwerfer und Rückleuchte, dazu ein weißer Reflektor vorne und ein roter hinten sowie weitere Reflektoren an Pedalen und Speichen oder Reifen.
  • Achtung: Was am Fahrrad befestigt ist, darf nicht blinken! Wer ein Blinklicht möchte, darf dieses nur an Helm, Bekleidung oder Rucksack verwenden. Blinker dürfen nur an breiten Transportfahrrädern angebracht werden.
  • Ist dein Licht StVZO-tauglich? Die Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt erkennst du an einer Wellenlinie auf dem jeweiligen Produkt, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Bei deinem örtlichen Fahrradhändler findest du geprüfte Beleuchtung und kannst diese gleich richtig anbauen und einstellen lassen.

Achtung Bußgeld: Ist die Beleuchtung mangelhaft oder fährst du ohne Licht, drohen Bußgelder. Vor allem aber für deine eigene Sicherheit und im Winter solltest du auf die korrekte Fahrradbeleuchtung achten. Wir zeigen dir vier Tipps, wie du dein Fahrrad winterfest machst.

Welche Fahrradbeleuchtung brauche ich an meinem Rad?

Fahrradlicht brauchst du vorne, hinten und zusätzliche Reflektoren.
Fahrradlicht brauchst du vorne, hinten und zusätzliche Reflektoren. (Foto: CC0 / Pixabay / Bikesafe)

Nicht nur Frontlicht ist Pflicht, ebenso Reflektoren hinten, vorne und an Speichen und Pedalen. Welches Licht du dazu benutzt, ist Geschmacksache.

Zur Auswahl für deine Scheinwerfer vorne und hinten stehen verschiedene Typen:

  • Dynamos (Naben- oder Seitendynamos)
  • Wiederaufladbares externes Licht mit Batteriebetrieb
  • Wiederaufladbares externes Licht mit Akku
  • Die beste Beratung erhältst du dazu vor Ort beim Fahrradladen deines Vertrauens, wo du deine Fahrradbeleuchtung auch kaufen kannst.

Diese Beleuchtung brauchst du vorne:

  • Mindestens einen weißen Scheinwerfer. Ein zweiter ist erlaubt. Stelle sie so ein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht blenden. Sie dürfen nicht blinken. Die Scheinwerfer dürfen zusätzlich eine Tagfahr- und Fernlichtfunktion für weißes Licht haben.
  • Mindestens ein nach vorne wirkender weißer Reflektor („Rückstrahler“). Er darf in den Scheinwerfer integriert sein.

Diese Lampen sind als Fahrradbeleuchtung am hinteren Teil des Rads vorgeschrieben:

  • Ein rotes Rücklicht. Die Schlussleuchte darf mit einem Bremslicht und einem Standlicht ausgestattet sein. Sie darf nicht blinken.
  • Ein großflächiger, nicht dreieckiger roter Rückstrahler, gekennzeichnet mit dem Buchstaben „Z“. Er kann mit dem Rücklicht in einem Gerät verbaut sein.
  • Ein weiterer roter Rückstrahler ist erlaubt, aber nicht mehr vorgeschrieben.

Seitlich an deinem Rad brauchst du Reflektoren:

  • Fahrradpedale dürfen nur mit gelben Rückstrahlern vorne und hinten ausgestattet sein.
  • An beiden Reifen brauchst du entweder einen reflektierenden Streifen an Reifen, Felgen oder Speichen oder
  • reflektierende Speichensticks (beispielsweise von **Amazon) an jeder Speiche, oder
  • mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler (beispielsweise von **Amazon) an jedem Rad. Diese müssen um 180 Grad versetzt angebracht werden.
  • Eine Kombination ist erlaubt.

Blinkende Fahrradbeleuchtung ist zwar nicht erlaubt, als zusätzliches Licht am Körper ist blinkendes Licht hingegen möglich. Blinker sind als Fahrtrichtungsanzeige ebenfalls erlaubt.

Fahrradbeleuchtung am Anhänger

Vorschriften für Licht gibt es auch für Fahrrad-Anhänger
Vorschriften für Licht gibt es auch für Fahrrad-Anhänger (Foto: CC0 / Pixabay / Tjena)

Für Fahrradanhänger gibt es zusätzliche Vorschriften. Bei Anhängern ab 60 Zentimetern Breite brauchst du vorne zwei angebaute weiße Rückstrahler als Fahrradbeleuchtung. Der Abstand zur Außenkante sollte maximal 20 Zentimeter sein.

Für Anhänger, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft wurden, gilt außerdem: Du brauchst hinten eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite und zwei rote Rückstrahler der Kategorie „Z“. Diese solltest du im Abstand von maximal 20 Zentimeter zur Außenkante anbauen. Ist der Anhänger breiter als ein Meter, wie Lastenräder, muss auf der linken Seite zusätzlich eine Leuchte für weißes Licht befestigt sein. Egal wie breit: Bei Anhängern darfst du hinten ein weiteres rotes Rücklicht auf der rechten Seite und zwei weitere Reflektoren anbauen. Blinker zur Fahrtrichtungsanzeige sind auch erlaubt.

Bei den Reifen hast du dieselben Optionen wie bei der eigentlichen Fahrradbeleuchtung: reflektierende weiße Streifen an Reifen, Felgen oder Rädern, Speicher-Sticks oder zwei gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen.

Alte Fahrräder nachrüsten mit LED Fahrradlicht

Alte Beleuchtung am Fahrrad kann nachgerüstet werden
Alte Beleuchtung am Fahrrad kann nachgerüstet werden (Foto: CC0 / Pixabay / PublicDomainPictures)

Der Vorteil von Leuchtdioden (LED-Lampen) ist, dass sie wesentlich weniger Strom benötigen, um wesentlich mehr Licht zu erzeugen als herkömmliche Glühbirnen. Das macht sie ideal, um damit die Fahrradbeleuchtung auszustatten.

Falls du noch eine alte Fahrradlampe mit Glühbirne hast, kannst du diese jedoch nicht einfach gegen eine LED Birne austauschen. Der Reflektor im Inneren der Lampe ist auf die Abstrahlung von Glühbirnen ausgerichtet. Eine LED Birne hat andere Abstrahlwinkel und wird zwar durch die veränderte Lichtfarbe heller erscheinen, dir jedoch den Fahrradweg nicht wirklich besser ausleuchten, sondern das Licht unkontrolliert weit (zer-)streuen.

Möchtest du an deinem alten Fahrrad, das vielleicht noch mit Raddynamo die für die Beleuchtung nötige Energie generiert, moderne LED-Technik nutzen, bleibt dir nichts anderes übrig, als in ein komplett neues Fahrradlicht und Rücklicht zu investieren.

Das könnte dich auch interessieren: Glühbirnen und Energiesparlampen entsorgen: So geht’s

Innovationen rund um das Fahrradlicht

Fahrradfahren wird immer mehr zum Trend und es gibt immer mehr Innovationen
Fahrradfahren wird immer mehr zum Trend und es gibt immer mehr Innovationen (Foto: CC0 / Pixabay / Velotaf)

Zusatzbeleuchtung am Helm in Form von roten oder weißen LED Lichtern sind fast schon Standard, aber es gibt noch mehr, was in Zukunft genauso zum alltäglichen Straßenbild gehören könnte. Die wenigsten Fahrräder sind bis heute mit Bremslichtern ausgestattet, was vielleicht auch daran liegen mag, dass sie am Fahrrad selbst nur dann erlaubt sind, wenn sie im Rücklicht integriert sind.

Befestigt man das Bremslicht am Helm oder ist es dort, wie zum Beispiel beim Lumos Helm, bereits integriert, ist es erlaubt. Auch Blinker am Helm sind in Ordnung, am normalen Fahrrad jedoch nicht.

Utopia empfiehlt:

Überprüfe dein Fahrrad, ob es hinsichtlich der Fahrradbeleuchtung den gesetzlichen Vorgaben nach StVZO entspricht. Mit dem richtigen Fahrradlicht verhinderst du nicht nur Ärger, sondern erhöhst auch deine eigene Sicherheit.

Eine Fahrradbeleuchtung, die mittels Dynamo betrieben wird, ist besonders haltbar und nachhaltig, da weder Strom zum Aufladen des Akkus noch Batterien benötigt werden.

Kaufen**: boc24.de, Lucky Bike oder Amazon

Weiterlesen auf Utopia.de:

Überarbeitet von Rachel Pechholz

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!

Verwandte Themen: