Wer Sehnsucht nach einem eigenen Garten in der Großstadt hat, kann einen Garten mieten. Wir erklären, wie du am besten vorgehst, und was du beachten musst.
Garten mieten muss nicht teuer sein
Hast du keinen eigenen Garten, kannst du stattdessen auch einfach einen Garten mieten. Dieser bietet dir Platz, um eigenes Gemüse und Obst anzubauen oder im Grünen zu entspannen. Zudem sind viele Schrebergärten nicht allzu teuer und eine gute Alternative zum eigenen Haus mit Garten. Jedoch solltest du beim Pachtvertrag einige Dinge berücksichtigen. Wir erklären dir die wichtigsten Fakten rund ums Garten mieten.
Garten mieten oder pachten?
Zwar sprechen viele davon, einen Schrebergarten zu „mieten“ – doch korrekterweise kannst du ihn nur „pachten“. Das bedeutet, dass du das Nutzungsrecht für den Garten hast: Du darfst dort Obst und Gemüse für den Eigenbedarf anbauen, es jedoch laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) nicht verkaufen.
Wo kann ich einen Garten mieten?
Interessierst du dich für einen Schrebergarten, solltest du dich an deinen örtlichen Kleingartenverein wenden. Dort erhältst du Informationen, ob und wo Gärten frei sind. Das variiert von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde teilweise sehr stark.
Zudem musst du dem örtlichen Kleingartenverein beitreten und dessen Regeln befolgen. Auch die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes sind für dich von zentraler Bedeutung, wenn du einen Schrebergarten innerhalb einer Kleingartenanlage pachten möchtest. Diese beinhalten zum Beispiel, dass dein Schrebergarten maximal 400 Quadratmeter Fläche haben darf. Auch die Grundfläche der Laube sowie der Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern sind darin geregelt.
Alternativ kannst du dir ein Gartengrundstück kaufen. In diesem Fall musst du das Bundeskleingartengesetz nicht berücksichtigen. Gartengrundstücke sind häufig Flächen in eher ländlicher Region, die nicht bebaubar sind. Sie werden meist zum Kauf angeboten, sind aber bezahlbar, da es sich nicht um Bauland handelt.
Außerdem gibt es Anbieter wie die Meine Ernte GmbH, bei denen du an derzeit 27 Standorten in Deutschland vorbereitete Gemüsegärten jährlich anmieten kannst. Dabei ist das Feld schon aufbereitet und bepflanzt.
Das solltest du beim Pachtvertrag beachten
Sobald der Pachtvertrag unterschieben ist, gilt für dich das Bundeskleingartengesetz sowie die Vorgaben deines Kleingartenvereins. Ist bereits eine Gartenlaube und Bepflanzung in deinem zukünftigen Schrebergarten vorhanden, kannst du diese in der Regel vom Vorpächter übernehmen. Meist wird der Wert der Sachen von einem unabhängigen Gutachter eingeschätzt und du kannst den Preis mit dem Vorpächter verhandeln. Dabei tritt ein gesonderter Vertrag mit dem Vorpächter in Kraft.
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Garten mieten: Mit diesen Kosten musst du rechnen
Das Bundeskleingartengesetz schreibt fest, dass die Pacht für deinen Garten maximal viermal so hoch sein darf, wie die Pacht, die für erwerbsmäßige Flächen im Obst- und Gemüseanbau fällig wird. In der Praxis bedeutet das, dass du mit einem Jahresbeitrag von 300 bis 400 Euro rechnen musst. Dieser beinhaltet die Pacht sowie Versicherungen, Nebenkosten und Vereinsmitgliedschaft. Die Preise unterscheiden sich regional, sodass du dich am besten im Vorfeld beim Kleingartenverein in deiner Nähe informierst.
Falls du eine Gartenlaube und die Bepflanzung übernimmst, unterscheidet dich der Preis je nach Region und Zustand des Inventars. Diesen Preis besprichst du mit dem Vorpächter. Seit ihr euch nicht sicher über den Wert der Sachen, kann ein Gutachter helfen.
Berücksichtige, dass du nicht nur Geld, sondern auch Zeit in deinen Garten investieren musst. Je nach Saison wirst du mehrere Stunden pro Woche benötigen, um den Garten zu bewirtschaften. Daher empfiehlt es sich, wenn möglich, einen Garten in der Nähe deines Wohnortes oder deiner Arbeitsstelle zu wählen.
Garten mieten – und wieder kündigen?
Die Pachtverträge für Schrebergärten werden unbefristet geschlossen. Du kannst den Vertrag meist zum 30. November, das Ende des Pachtjahres nach §9 BKleinG, kündigen. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Junis erfolgen. Es kann von dir verlangt werden, dass du deine Gartenlaube und Bepflanzung entfernst. Meist ist es aber möglich, dass dein Nachpächter diese Dinge gegen einen Geldbetrag übernimmt.
Anders ist es, wenn du deine Pflichten verletzt. Dann kann der Schrebergartenverein dir jederzeit kündigen. In diesem Fall muss eine schriftliche Kündigung erfolgen. Hast du eine Pflichtverletzung begangen, die keine fristlose Kündigung nach sich zieht, muss zuerst eine Abmahnung erfolgen. Nach dieser Abmahnung kann die Kündigung bis zum dritten Werktag im August kommen.
Es gibt jedoch auch Pflichtverletzungen, die eine fristlose Kündigung erlauben – zum Beispiel wenn du Zahlungen verpasst oder den Kleingarten stark verwildern lässt.
Zudem gibt es reguläre Kündigungen, zum Beispiel aufgrund einer neuen Nutzung des Grundstücks. Auch diese Kündigungen müssen schriftlich vorliegen und begründet werden. Sie müssen bis zum dritten Werktag im Februar vorliegen, damit dein Vertrag zum 30. November endet.
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