Mancherorts ist es in Deutschland bereits empfindlich kalt. Doch ab wann müssen Vermieter:innen eigentlich die Heizungen anschalten und wie warm muss es in der Wohnung mindestens sein?
Orange unterstrichene oder mit ** markierte Links sind Partnerlinks. Wenn du darüber bestellst, erhalten wir einen kleinen Anteil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.
Tageweise herrschte die vergangenen Wochen goldenes Oktoberwetter – doch mancherorts regnete es viel und die Temperaturen blieben im niedrigen einstelligen Bereich, am Alpenrand fiel sogar Schnee. Schnell kühlen dann Wohnung und Häuser aus und man stellt sich die Frage: Wie warm muss es in der Wohnung eigentlich sein?
So warm muss die Wohnung sein
Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist dies in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Doch Gerichte haben in der Vergangenheit folgendermaßen entschieden: Vermieter:innen sind verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass in den Mietwohnungen eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann.
Diese Verpflichtung gilt für die Heizperiode von 1. Oktober bis zum 30. April. Allerdings trifft dies nicht auf jede Tageszeit zu: Nachts kann die Mindesttemperatur auf 18 Grad Celsius herabgesetzt werden.
Was, wenn die Mietwohnung kälter als 20 Grad bleibt?
Wie der Mieterverein Köln erklärt, liegt ein Mangel vor, wenn die genannten Mindesttemperaturen nicht erreicht werden können. Als Mieter:innen kann man deshalb eine Abhilfe verlangen und gegebenenfalls die Miete mindern lassen. Hierfür muss man sich schriftlich bei den Vermieter:innen beschweren.
Ein weiterer Tipp von Rechtsberater Jörg Hänsel vom Mieterverein Köln: Unter Umständen findet man auch im eigenen Mietvertrag eine Regelung zur Mindesttemperatur. Steht dort allerdings zum Beispiel, dass der Vermieter sich nur zu einer Mindesttemperatur von 18 Grad in der Wohnung verpflichtet, sei diese Klausel unwirksam. Hier gelte die von Gerichten festgelegten Mindesttemperaturen von 20 und 22 Grad Celsius.
Warum du die Raumtemperatur im Blick behalten solltest
Grundsätzlich bist du als Mieter:in aber nicht verpflichtet, deine Heizung im Herbst und Winter aufzudrehen. Allerdings musst du sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden entstehen. Wenn die Temperatur dauerhaft zu niedrig ist, droht Schimmel in der Wohnung. Fachleute raten, die Raumtemperatur – auch bei Abwesenheit und nachts – nicht unter 16 Grad sinken zu lassen.
Tipp: Solltest du dir unsicher sein, ob bei dir bereits ein Schimmelproblem entsteht, kann ein Testkit helfen. Solche Kits gibt es online zum Beispiel beim Anbieter Ivario.
Richtig heizen und sparen
Du solltest deshalb mit dem Heizen nicht zu lange warten, um Schimmel vorzubeugen. Außerdem ist Frieren statt Heizen auch aus gesundheitlicher Sicht auf Dauer keine gute Idee. Doch beim Heizen kannst du viel Energie und Geld sparen:
- Stelle sicher, dass du die Zahlen auf dem Heizkörperthermostat richtig interpretierst. Denn den Heizkörper auf Stufe 5 zu drehen, macht den Raum nicht zwangsläufig schneller warm.
- Lass die Heizkörper regelmäßig warten und entlüfte den Heizkörper, wenn er nicht richtig warm wird.
- Jedes Grad weniger in der Wohnung spart Heizkosten: Die idealen Raumtemperaturen sind teils niedriger, als du vielleicht denkst.
- Regelmäßiges Stoßlüften ist wichtig – und deutlich sparsamer als das Kippen der Fenster.
War dieser Artikel interessant?