Wie heiß darf es in der Mietwohnung werden? Welche Maßnahmen darf ich ohne Erlaubnis meines Vermieters ergreifen? Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gibt im co2online-Interview nützliche Tipps rund um den Hitzeschutz für Mieter.
Wenn die Sonne unerbittlich vom Himmel scheint und die Wohnung sich in einen Backofen verwandelt, wünschen sich viele Mieter einen zusätzlichen Hitzeschutz wie Außenjalousien, Klimaanlagen oder wenigstens eine Mietminderung.
Welche Lösungen darf ein Mieter als Hitzeschutz selbst anbringen (lassen), etwa Außenjalousien, Sonnenschutzfolien, mobile oder festinstallierte Split-Klimageräte?
Grundsätzlich muss der Mieter immer dann, wenn er in die Bausubstanz des Hauses eingreift oder optische Veränderungen herbeiführt, den Vermieter um Erlaubnis fragen. Deshalb kann er nicht ohne weiteres eine Außenjalousie oder Rollläden anbringen. Auch die feste Installation von Klimageräten ist problematisch.
Dagegen kann der Mieter Vorhänge anbringen, Sonnenschutzfolien oder Innenjalousien, so lange der Fensterrahmen nicht beschädigt wird.
Mietminderung bei unzureichendem Hitzeschutz in der Wohnung
Gibt es Fälle, in denen ein Mieter die Miete wegen sommerlicher Hitze mindern darf?
Ja. Allerdings ist nicht jeder Temperaturanstieg im Sommer, zum Beispiel bei extrem heißen Temperaturen, ein Mangel. Auf der anderen Seite hat beispielsweise das Amtsgericht Hamburg (46 C 108/04) entschieden, dass bei einer hochpreisigen, qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent möglich ist, wenn die Temperaturen in der Wohnung aufgrund eines unzureichenden Hitzeschutzes nicht unter 30 Grad fallen.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06 entschied beispielsweise auch, dass eine fristlose Kündigung seitens des Mieters möglich ist, wenn sich die Dachgeschosswohnung auf bis zu 46 Grad aufheizt, die Wachskerzen in der Wohnung schmelzen, Pflanzen eingehen und der Wellensittich einen Hitzschlag erleidet.
Darf der Eigentümer die Kosten für Maßnahmen zum Hitzeschutz auf die Mieter umlegen und damit die Miete erhöhen?
Wenn die Hitzeschutz-Maßnahme eine Baumaßnahme ist, die den Wohnwert der Wohnung erhöht, ist das eine Modernisierung. Auch wenn der Vermieter für eine bessere Isolierung oder Wärmedämmung sorgt und somit auch gleichzeitig hilft, Energie einzusparen, ist das eine Modernisierung.
Bei Modernisierungen kann der Vermieter 11 Prozent der Baukosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Kostet die Hitzeschutz-Maßnahme beispielsweise 2.500 Euro pro Wohnung, darf der Vermieter insgesamt 275 Euro auf die Jahresmiete aufschlagen, also 22,92 Euro mehr im Monat.
Das Interview Hitzeschutztipps für Mieter sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Energiesparen kannst du auch bei co2online.de lesen – unserem Partner für nachhaltiges Wohnen, Bauen und Leben.
Anmerkung der Redaktion: Klimaanlagen sind wahre Stromfresser. Wie du im Sommer Energie sparen und mit welchem Trick du deine Wohnung auch ohne Klimaanlage und umweltfreundlich kühl halten kannst, erfährst im Artikel Energiesparen im Sommer.
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