Die ILO Kernarbeitsnormen sind grundlegende Arbeitsrechte, die international anerkannt sind. Es handelt sich um Mindeststandards. Trotzdem gibt es viele Unternehmen, die nicht einmal diese Mindestanforderungen erfüllen.
Die ILO Kernarbeitsnormen gibt es seit über 20 Jahren und haben „den Charakter universeller Menschenrechte“, so das Entwicklungsministerium (BMZ). Sie gelten für alle Länder, ob Industrie- oder Entwicklungsland. Die ILO Kernarbeitsnormen sind von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt worden. Sie sollen verhindern, dass sich Unternehmen durch Missachtung von Arbeitnehmerrechten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die vier Grundprinzipien der Kernarbeitsnormen lauten:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung der Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
ILO Kernarbeitsnormen: Überblick über die acht Normen
Die vier oben genannten Grundprinzipien haben acht Übereinkommen, die auch Kernarbeitsnormen genannt werden. Diese Übereinkommen haben bisher rund 140 Länder ratifiziert. Es handelt sich um die folgenden acht Übereinkommen:
- Übereinkommen 87: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (1948)
- Übereinkommen 98: Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (1949)
- Übereinkommen 29: Zwangsarbeit (1930) und Protokoll von 2014 zum Übereinkommen zur Zwangsarbeit
- Übereinkommen 105: Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
- Übereinkommen 100: Gleichheit des Entgelts (1951)
- Übereinkommen 111: Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958)
- Übereinkommen 138: Mindestalter (1973)
- Übereinkommen 182: Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
1995 hat die internationale Gemeinschaft auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen universelle soziale Regeln zur Begleitung der Globalisierung gefordert. Die Ratifizierung der Übereinkommen der (stetig weiterentwickelten) ILO Kernarbeitsnormen sind die Antwort darauf.
Wer hat sich nicht den ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet?
Bislang haben 146 Länder alle acht Übereinkommen ratifiziert. Die übrigen Ländern haben meist nicht alle Übereinkommen unterschrieben (Daten).
- Tonga: Als einziges Land hat das polynesisches Königreich im Südpazifik keines der Übereinkommen unterzeichnet. Der Staat hat rund 100.000 Einwohner.
- Marshall Islands, Palau, Tuvalu: Die drei Inselstaaten haben nur das Übereinkommen 182 im Jahr 2019 unterzeichnet, das die schlimmsten Formen von Kinderarbeit verbietet.
- USA: Neben dem Übereinkommen 182 hat die USA nur noch Übereinkommen 105 gegen Zwangsarbeit ratifiziert.
Weitere Staaten, die nur wenige der ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert haben, sind u.a. China, Korea, Brunei, Myanmar und Oman.
Kontrollen, Konsequenzen und Sanktionen der ILO Kernarbeitsnormen
Die vier ILO-Grundprinzipien sind lediglich Leitlinien. Die Kernarbeitsnormen sind dagegen aufgrund der Ratifizierung rechtlich bindend. Die ILO überprüft regelmäßig ob die Vorgaben auch eingehalten werden. Die Regierungen sind verpflichtet, alle zwei Jahre Berichte über die Einhaltung der Kernarbeitsnormen vorzulegen. Diese Berichte können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch kommentieren. Unabhängige Gremien aus Juristen prüfen dann diese Berichte in einem mehrstufigen Verfahren:
- Zuerst prüft ein Sachverständigenausschuss aus Vertretern der Regierungen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Berichte. Sie können von den Regierungen auch noch weitere Informationen anfordern.
- Anschließend legen sie ihren Abschlussbericht der Internationalen Arbeitskonferenz vor. 150 Mitglieder der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schauen sich dann den Abschlussbericht an.
- Die Konferenz kann Staaten gesondert untersuchen und Empfehlungen zur Verbesserungen der Umsetzung von Arbeitsstandards machen. Diese werden in einem eigenen Abschlussbericht festgehalten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gravierende Verletzungen der Arbeitsnormen melden. Die Regierungen erhalten von einem Experten-Team dann Handlungsempfehlungen und müssen Stellung beziehen. Wenn sie dies nicht tun, wird das im Abschlussbericht vermerkt.
Prangert eine andere Regierung die Verletzung der Arbeitsnormen an, gibt es einen unabhängigen Untersuchungsausschuss. Dort prüfen Fachleute, ob die Anschuldigungen berechtigt sind und geben Handlungsempfehlungen. Sollte die Regierung die Empfehlungen nicht umsetzen, kann die Konferenz dem Mitgliedsland das Stimmrecht entziehen.
ILO-Kernarbeitsnormen sind nur Mindeststandards
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind lediglich soziale Mindeststandards und nicht einmal die werden überall eingehalten.
- „Die Arbeitsrealität zu Beginn des 21. Jahrhundert ist weit von einer allgemeinen Umsetzung der Kernarbeitsnormen entfernt“, so die Bilanz von Südwind e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene.
Zu einem ähnlichen Fazit kommen Gewerkschafter wie Nasir Mansoor. Er hatte 2018 vor dem Dortmunder Landgericht den Textildiscounter KiK verklagt, nachdem bei einem Brand in einer Produktionsanlage Pakistans über 250 Menschen gestorben sind. Dem Deutschlandfunk sagt er:
- „Grundsätzlich sind die Regulierungen und Konventionen gut. Es geht demokratisch zu. Es gibt ausführliche Beratungen zwischen den beteiligten Arbeitern, Arbeitgebern und Regierungen. Aber das wahre Problem liegt in der Umsetzung. Was auch immer in den Konventionen aufgeschrieben ist, alle diese Regeln bestehen nur auf dem Papier. In der Realität hat die ILO dabei versagt, die Arbeitsverhältnisse der Menschen in den Fabriken oder auf den Feldern wirklich grundlegend zu ändern“.
Die Kernarbeitsnormen sind also prinzipiell gut, aber garantieren noch längst keine Produkte ohne Ausbeutung. Zudem gibt es strengere Sozialsiegel. Die weit verbreiteten Siegel findest du in unserem Siegelguide. Zum Beispiel zählt das Fairtrade-Siegel dazu.
Weiterlesen bei Utopia:
- Kampagne gegen Ausbeutung: Kinderarbeit ist in Mode
- TV-Tipp: „Wir Sklavenhalter – Ausbeutung in Deutschland“
- Ausbeutung, Hungerlöhne, Selbstmorde – die dunkle Seite der Spielwarenindustrie
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