In einigen Fällen kann Gartenarbeit steuerlich absetzbar sein. Hier erfährst du, welche Regelungen grundsätzlich gelten und was du in deiner Steuererklärung unbedingt beachten solltest.
Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar – aber nicht immer
Unter gewissen Bedingungen kannst du Gartenarbeit steuerlich absetzen. Damit das funktioniert, brauchst du vor allem eine ordnungsgemäße Rechnung. Das bedeutet folglich, dass deine eigene Leistung im Garten nicht absetzbar ist: Wenn du dich fürsorglich um deinen Garten kümmerst, ist er wertvoll für dich und auch die Umwelt hat einen Nutzen davon. Solche eigene Arbeit ist im Sinne des Steuergesetzes allerdings kein Aufwand und lässt sich somit nicht absetzen.
Anders sieht es dagegen aus, wenn du zum Beispiel einen Gartenbaubetrieb oder einen Hausmeisterservice beauftragst. Diese Art der Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar, sofern die Bedingungen stimmen.
Beaufragte Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar
Beauftragte Gartenarbeit kannst du ganz oder teilweise in der Einkommensteuererklärung absetzen. Es geht dabei aber nur um die reine Arbeit. Die Kosten für Materialien wie Blumen, Erde oder Baustoffe zur Gartengestaltung kannst du im Allgemeinen nicht absetzen.
Das Steuerfachportal Haufe rät, schon bei der Rechnung Arbeits- und Materialkosten zu trennen. Sprich den Punkt vorher mit den Dienstleister:innen ab, damit sie dir die Rechnung entsprechend ausstellen.
Tipp: Den Rechnungsbetrag solltest du besser immer überweisen und nicht bar bezahlen.
Folgende Arbeitskosten kannst du in der Regel problemlos absetzen:
- Arbeitskosten und Löhne: Du kannst zum Beispiel ein Unternehmen beauftragen oder eine:n Minijobber:in beschäftigen. Laut EStG sind die Lohnkosten höchsten bis 510 Euro steuerlich absetzbar. Übrigens: Im Haushalt oder Garten beschäftigte Minijobber:innen müssen bei der Minijob-Zentrale anmeldet sein.
- Fahrtkosten: Das sind alle Kosten, die für die Dienstleister:innen auf dem Arbeitsweg zu deinem Garten entstehen.
- Betriebskosten: Zum Beispiel Schmieröl für eine Säge oder einen Rasenmäher sowie Putz- und Reinigungsmittel.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn du die Abfuhrkosten für Grünschnitt als Gartenarbeit steuerlich absetzen möchtest. Haufe erläutert, warum es dabei knifflig werden kann:
- Absetzbar: Abfuhrkosten kannst du in der Steuererklärung angeben, wenn die Gartenpflege die hauptsächliche Arbeit war – beispielsweise bei einem Heckenschnitt. Dann ist der dazugehörige Abtransport der geschnittenen Zweige absetzbar. Auf der Rechnung steht in diesem Fall etwa „Hecke schneiden“ und als Unterpunkt dazu „Abtransport“.
- Nicht absetzbar: Dagegen kannst du die Kosten nicht anrechnen lassen, wenn du den Abtransport gesondert in Auftrag gibst. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du die Hecke selbst schneidest und nur die Abfuhr des Grünschnitts in Auftrag gibst. Das Unternehmen stellt dir dann lediglich eine Rechnung über den Abtransport aus. Als alleinige Hauptleistung ist die Abfuhr als Gartenarbeit nicht absetzbar.
Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar: Die richtige Zuordnung macht‘s
Das Finanzamt erkennt grundsätzlich Kosten rund um die Haushaltsführung bei der Einkommensteuerberechnung an. Haufe erklärt, dass dazu in der Regel auch der Garten an deinem Wohnsitz oder einer Zweit- beziehungsweise Ferienwohnung zählt, soweit diese in der EU liegen. Auch als Mieter:in kannst du solche Kosten steuerlich absetzen.
In der Einkommensteuererklärung gibst du die Arbeitskosten entweder als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen an. Das Einkommensteuergesetz (EStG) Paragraph 35a erklärt, was unter den zwei Begriffen zu verstehen ist. Außerdem legt es die jeweiligen Höchstbeträge fest, bis zu denen du die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Haufe erläutert, wie die Begriffe im Gartenbereich definiert sind und welche Gartenarbeiten steuerlich absetzbar sind:
Haushaltsnahe Dienstleistungen für den Garten
- Definition: Darunter verstehen die Finanzbehörden Tätigkeiten im Garten, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel, wenn du den Rasen mähen oder die Hecke schneiden lässt.
- Steuerlicher Höchstbetrag: Steuerlich absetzbar sind bis zu 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal bis zu 4.000 Euro.
Handwerkerleistungen für den Garten
- Definition: Damit sind eher aufwendigere Tätigkeiten wie Reparaturen oder Bauarbeiten im Garten gemeint. Als Handwerkerleistung zählt es beispielsweise, wenn du den Garten gestalten, einen Zaun setzen oder einen Teich anlegen lässt.
- Steuerlicher Höchstbetrag: Auch in diesem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten absetzen. Der Höchstbetrag liegt hierbei allerdings bei 1.200 Euro.
Die Zuordnung zu diesen Kategorien muss nicht immer eindeutig sein, es gibt Grenzfälle. Oft kommt es im Einzelfall auf die Zusammenhänge an. Hole dir steuerlichen Rat ein, wenn du dir nicht sicher bist. Häufig kann dir auch ein Anruf beim Finanzamt helfen, solche Fragen zu klären.
Auch für neu gestaltete Gärten ist Gartenarbeit steuerlich absetzbar
Grundsätzlich ist eine Neugestaltung des Gartens steuerlich abzusetzbar – vorausgesetzt, du gibst diese Arbeiten in Auftrag und führst sie nicht selbst aus.
Achtung Neubau!
Doch es gibt wieder eine Ausnahme zu beachten. Haufe weist darauf hin, dass diese Regelung nicht im Zusammenhang mit einem Neubau des Hauses gilt. Die Steuerexpert:innen raten dazu, die Gartengestaltung erst in Angriff zu nehmen, wenn das Haus fertiggestellt ist. Denn dann kannst du die Gartenarbeit wieder absetzen.
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