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„Möglicherweise krebserregend“: Was bedeutet das?

möglicherweise krebserregend
Foto: CC0 / Pixabay / stevepb

Immer wieder ist in den Medien von 'möglicherweise krebserregenden' Lebensmitteln die Rede. Das tatsächliche Gesundheitsrisiko hängt jedoch stark von der Dosierung und der allgemeinen Körperverfassung ab.

Am 14. Juli 2023 hat die World Health Organisation (WHO) einen Bericht zum künstlichen Süßstoff Aspartam veröffentlicht. In diesem Bericht wird die Substanz als „möglicherweise krebserregend“ klassifiziert. Das hört sich zunächst abschreckend an, da krebserregende Lebensmittel die Gesundheit gefährden können.

Allerdings betont die Organisation auch, dass die Studienlage schwach ist und Belege begrenzt sind. Deshalb gebe es aktuell weder Grund zur Beunruhigung noch Anlass zur Änderung der empfohlenen Tagesdosis.

Doch was bedeutet die Aussage „möglicherweise krebserregend“ überhaupt genau?

"Möglicherweise krebserregend": Was heißt das eigentlich?

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO unterteilt das Krebsrisiko von Substanzen in vier verschiedene Kategorien:

  1. Krebserregend: Das Krebsrisiko ist ausreichend wissenschaftlich belegt. Ein Beispiel dafür sind die Inhaltsstoffe von Zigaretten. 
  2. Wahrscheinlich krebserregend: Es fehlen Belege aus Humanstudien, doch Tierversuche weisen eindeutig auf ein Krebsrisiko hin. In diese Kategorie gehört unter anderem rotes Fleisch.
  3. Möglicherweise krebserregend: Beweise bei Menschen sind begrenzt, Erkenntnisse aus Tierversuchen sind nicht ausreichend für einen klaren Beleg. In diese Kategorie wurde kürzlich Aspartam eingestuft, zusammen mit beispielsweise Handystrahlung.
  4. Nicht klassifizierbar: Substanzen, bei denen ausreichend Belege bei Menschen und aus Tierversuchen fehlen. Kaffee gehört in diese Kategorie. 

Dabei gilt zu beachten, dass diese Klassifizierungsstufen nicht darauf basieren, wie gefährlich eine Substanz tatsächlich ist, sondern wie stark und zahlreich die Beweise für ihre Schädlichkeit sind. Demnach ist eine höhere Einstufung wahrscheinlicher, wenn mehr Hinweise zum Krebsrisiko vorliegen.

In der Kategorie „möglicherweise krebserregend“ ist ein Krebsrisiko also keinesfalls bewiesen und muss auch nicht sehr wahrscheinlich sein.  

"Möglicherweise krebserregend": Konsequenzen für Verbraucher:innen

Aspartam soll nach neusten Untersuchungen möglicherweise krebserregend sein.
Aspartam soll nach neusten Untersuchungen möglicherweise krebserregend sein.
(Foto: CC0 / Pixabay / stevepb)

Die Klassifizierung von Produkten und Lebensmitteln als „möglicherweise krebserregend“ hat zunächst keine konkreten Auswirkungen für Verbraucher:innen. 

Folgende Hinweise gibt die IARC dazu:

  • Produkte in dieser Klassifizierungsstufe können weiterhin konsumiert werden. Am täglichen Gebrauch müssen Konsument:innen zunächst nichts verändern.
  • Die Dosierung dieser Produkte ist ausschlaggebend. Die empfohlenen Tagesmengen sollten nicht überschritten werden. 
  • Wird die empfohlene Dosierung eingehalten, ist eine Krebserkrankung sehr unwahrscheinlich.
  • Eine gesunde Ernährung und ein ausgewogener Lebensstil sind zur Prävention einer Krebserkrankung besonders wichtig. 

Aspartam und Kresbsrisiko

Dass der umstrittene Stoff Aspartam als möglicherweise krebserregend eingestuft wurde, bedeutet also zunächst nur, dass es vermehrt Hinweise gibt, dass die Substanz sich negativ auf die Gesundheit auswirken könnte. Eindeutige Belege dazu fehlen und ein Krebsrisiko ist keinesfalls bewiesen

Die WHO erklärt: „Die Untersuchungen von Aspartam haben gezeigt, dass die Sicherheit bei den üblichen verwendeten Dosen zwar kein großes Problem darstellt, dass aber potenzielle Auswirkungen beschrieben wurden, die durch mehr und bessere Studien untersucht werden müssen.“

Seit 1981 gilt für Aspartam die zulässige Dosierung von 40 bis 50 Milligram pro Kilogramm Körpergewicht. Die Klassifizierung als möglicherweise krebserregend ändert nichts an dieser Empfehlung.

Aspartam kommt als Süßstoff unter anderem in Softdrinks, Kaugummis und Fertiggerichten vor. In den Inhaltsangaben wird es mit dem Kürzel E951 gekennzeichnet.

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