Die Nachbar:innen sind nicht zuhause? Dann klingeln Paketbot:innen meist nebenan. Hier erfährst du, was du beim Annehmen von Paketen für andere beachten solltest.
Vor allem, wenn du in einem Haus mit mehreren Wohnungen wohnst, kann es häufiger vorkommen, dass du Pakete für Nachbar:innen entgegennehmen sollst, wenn diese gerade nicht zuhause sind. In solchen Fällen gelten bestimmte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Versanddienstleister festgelegte Regelungen, die aber nur die wenigsten kennen.
Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn du ein Paket für einen Nachbarn oder eine Nachbarin annehmen sollst.
Paket für andere annehmen: Das ist wichtig
Paketbot:innen müssen Pakete und Päckchen persönlich zustellen und lassen sich dies von den Empfänger:innen in der Regel mit einer Unterschrift bestätigen. Das ist nicht notwendig, wenn du mit dem Versandunternehmen zuvor einen Ort vereinbart hast, an dem das Paket sicher in deiner Abwesenheit gelagert werden kann.
Ein Paket bei Nachbar:innen abzugeben, gilt ebenfalls als persönliche Zustellung. Pakete füreinander anzunehmen, gehört dabei zum guten Ton in einer Nachbarschaft. Laut Verbraucherzentrale solltest du jedoch diese Punkte beachten:
- Generell gilt: Du musst Pakete für andere nicht annehmen, wenn du nicht möchtest.
- Wenn du ein Paket für deinen Nachbar oder deine Nachbarin annehmen möchtest, bist du automatisch dafür verantwortlich. Überprüfe deshalb vor der Übergabe, ob es beschädigt ist. Wenn ja, solltest du es nicht annehmen. Warum? Es könnte sein, dass du für die beschädigte Ware bezahlen musst.
- Auf keinen Fall solltest du ein Paket öffnen, das nicht für dich bestimmt ist. Du würdest damit das Postgeheimnis brechen und dich strafbar machen.
Wenn das Paket nicht abgeholt wird
Hast du ein Paket für deine Nachbar:innen angenommen, kann es sein, dass es einige Zeit dauert, bis sie es abholen. Trotzdem darfst du ihnen das Paket nicht einfach vor die Tür stellen. Wenn es dann verloren ginge, wärst nämlich du dafür verantwortlich.
Wirf deinen Nachbar:innen stattdessen einen Zettel in den Briefkasten und setze ihnen eine Frist zum Abholen von beispielsweise zehn Tagen. Wird das Paket in diesem Zeitraum trotzdem nicht abgeholt, kannst du es ins Fundbüro bringen.
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