Viele Hobbygärtner:innen bringen unbedarft Samen, Pflanzen oder Obst aus den Ferien mit. Die Gefahr, die von Ihnen ausgeht, ist kaum jemandem bewusst. Das kann Folgen haben.
Ein Mitbringsel aus dem Urlaub für den Garten: Was nach einer netten Idee klingt, kann gefährlich werden und sollte deshalb dringend unterlassen werden. Der Grund: Samen, Ableger und Pflanzen sind oft Transportmittel für Pflanzenkrankheiten oder -schädlinge. Diese uns fremden Krankheiten und Schädlinge vermehren sich hier, erklärt das Julius Kühn-Institut (JKI), und bedrohen unsere Kultur- und Wildpflanzen und damit unser Ökosystem.
Leider betrifft das auch Zapfen und Äste, die vielleicht für eine Dekoration angedacht sind – und auch frisches Obst. Auf all diesen Mitbringseln können Insekten, Pilze oder Bakterien kleben. In Holz hausen etwa gerne Käferlarven, in Blättern exotischer Zierpflanzen verstecken sich Viren.
Pflanzen aus dem Urlaub mitnehmen: Das ist verboten
Laut Zoll ist die Einfuhr von „besonders gefährlichen Schadorganismen“ sowie „Pflanzen und Pflanzenprodukten, die von diesen befallen sind“ grundsätzlich verboten. Für Nicht-EU-Länder – außer Lichtenstein und Schweiz – gelten besonders strenge Regeln. Folgende Pflanzen dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden:
- die meisten Nadelgehölze
- einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)
- Obstgehölze und Glanzmispeln
- Weinreben
- Zitruspflanzen
- lose Erde und Kultursubstrate
- Nachtschattengewächse
- Kartoffelknollen
- viele Gräserarten
Wer versucht, die Ware trotzdem einzuführen, muss damit rechnen, dass sie vom Zoll vernichtet wird. Außerdem droht ein Bußgeld.
Einfuhr von Pflanzen nur mit Gesundheitszeugnis
Doch nicht nur Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern sind laut den Experten des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen ungünstig. Auch innerhalb der EU sollte auf die Mitnahme von „Pflanzen oder Bodenmaterial“ verzichtet werden.
Wer unbedingt Pflanzen mitnehmen möchte, sollte sich vorab bei dem Pflanzenschutzdienst seines Bundeslandes informieren. Mit einem Pflanzengesundheitszeugnis können Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse auch aus Nicht-EU Ländern in der Regel legal und ohne Gefahr eingeführt werden. Seriöse Pflanzenhändler können ein solches Gesundheitszeugnis häufig mitliefern.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Ananas, Kokusnuss, Durio, Banane und Dattel sind laut Zoll von den entsprechenden pflanzenschutzrechtlichen Regelungen ausgenommen und benötigen kein Gesundheitszeugnis für die Einfuhr.
Weitere Quelle: Zoll
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