Schimmel in der Wohnung schadet nicht nur dem betroffenen Gebäude, sondern auch der menschlichen Gesundheit. Welche Handlungsoptionen du hast, wenn du auf Schimmel in den eigenen vier Wänden triffst, erfährst du hier.
In den Ecken einer Wohnung, in Nischen unter einer Fensterbank oder an den Anschlüssen eines Fensters – an diesen Stellen bildet sich Schimmel besonders schnell, so die Verbraucherzentrale. Schimmelkeime sind dabei nichts Ungewöhnliches. Im Gegenteil: Sie sind Teil unseres Alltags und befinden sich natürlicherweise in unserer Umgebung.
Problematisch wird es erst, wenn die Sporen auf einen günstigen Nährboden treffen und über einen ausreichend langen Zeitraum Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Dann bildet sich ein sichtbarer Schimmelbelag, der je nach Zusammensetzung unterschiedliche Farben aufweisen kann.
Einen solchen Schimmel in der Wohnung kannst du jedoch leicht vermeiden, wenn du einige präventive Maßnahmen im Alltag umsetzt. Auch wenn sich Schimmel bereits ausgebreitet hat, gibt es Möglichkeiten, diesen wieder zu entfernen. Als Mieter:in solltest du den Schimmelbefall zudem möglichst zeitnah dem:der Vermieter:in melden.
Schimmel in der Wohnung: So entsteht er
Laut der Verbraucherzentrale entsteht Schimmel in der Wohnung besonders leicht, wenn
- im Raum dauerhaft eine Luftfeuchtigkeit von mehr als 60 Prozent herrscht,
- die Außenwände an den Innenseiten kalt sind,
- Wände, Decken oder Fußboden feucht sind,
- einzelne Stellen schlecht belüftet sind
- oder zwischen einzelnen Räumen große Temperaturunterschiede herrschen.
Wenn du also nicht genug lüftest und zu wenig heizt, erhöhst du das Risiko von Schimmelbildung. Aber auch Mängel im Gebäude können zu Schimmel führen. Laut dem NDR begünstigen zum Beispiel eine falsche Isolierung, undichte Stellen an Dächern, im Mauerwerk oder den Fenstern, eine unzureichende Wärmedämmung oder nicht richtig ausgetrocknete Räume die Entstehung von Schimmelpilzen.
Schimmel in der Wohnung: So beugst du ihm vor
Entdeckst du Schimmel in der Wohnung, solltest du zunächst auf Ursachenforschung gehen. Denn Anti-Schimmelmittel wirken nur kurzfristig und bekämpfen nicht das eigentliche Problem. Mit folgenden Tipps dämmst du Schimmelpilz rechtzeitig ein:
- Lüfte regelmäßig: In der Raumluft sammelt sich tagtäglich viel Feuchtigkeit ein. So atmen wir laut der Verbraucherzentrale pro Nacht etwa einen halben Liter Wasserdampf ab. Durch Kochen, Duschen oder nasse Wäsche erhöht sich die Feuchtigkeit in der Luft zusätzlich. Deshalb ist es wichtig, dass du ausreichend lüftest. Dafür solltest du mehrfach am Tag stoßlüften. Genauere Tipps und Hinweise findest du hier: Stoßlüften: Wie oft, wie lange und zu welcher Tageszeit? Sieh dir außerdem weitere Tipps an, wie du die Luftfeuchtigkeit nachhaltig senken kannst.
- Direkt nach dem Duschen oder Kochen solltest du die Feuchtigkeit sofort rauslüften.
- Heize ausreichend: Die Verbraucherzentrale empfiehlt alle Räume auf mindestens 16 Grad Celsius zu heizen. Das gilt auch für Räume, die weniger genutzt werden.
- Stelle Möbel nicht direkt vor kalte Außenwände: Laut dem NDR sollte zwischen Wand und Möbelstück ein Abstand von mindestens zehn Zentimetern herrschen. Sonst kann die Heizungsluft kühle Wände nicht ausreichend aufwärmen.
Wenn du den Verdacht hast, dass sich in der Raumluft oder an Oberflächen Schimmel befindet, kannst du dir mit einem Test Klarheit verschaffen. Es gibt zum einen Schnelltests für die Raumluft, die du selbst auswerten kannst. Und zum anderen Tests für Raumluft und Oberflächen, mit denen du eine Laboranalyse beauftragen kannst. Entsprechende Kits findest du zum Beispiel bei Ivario** ab rund 30 Euro.
Und wenn sich bereits Schimmel ausgebreitet hat?
Hat sich Schimmel in geringem Maße ausgebreitet, kannst du ihn auf den meisten Materialien leicht entfernen. Wische ihn einfach mit einem feuchten Tuch und etwas Haushaltsreiniger ab und trockne die Stelle anschließend. Trage dabei am besten Handschuhe und einen Mundschutz. Die benutzten Tücher solltest du anschließend entsorgen. Textilien, Möbel oder Tapeten, auf denen sich Schimmelpilz gebildet hat, kannst du in der Regel nur wegwerfen und austauschen.
Ist eine Fläche von mehr als einem halben Quadratmeter mit Schimmel befallen, solltest du Fachpersonal einschalten. Der Schimmel kann dann nur professionell beseitigt werden.
Schimmelbefall: Was gilt gegenüber Vermieter:innen?
Laut der Verbraucherzentrale sind Mieter:innen verpflichtet, Schimmelbefall sofort dem:der Vermieter:in zu melden. Über die Ursachen der Schimmelbildung können zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen dabei schnell Konflikte entstehen.
Denn laut dem NDR gehören richtiges Heizen und Lüften zu den Pflichten von Mieter:innen. Vermieter:innen können jedoch nicht ohne Weiteres den Schimmelbefall auf das Verhalten der Mieter:innen schieben. Dafür müssen sie zunächst nachweisen, dass Baumängel nicht die Ursache des Schimmels sind.
Erst wenn dieser Beweis vorliegt, sind Mieter:innen in der Pflicht, zu beweisen, dass sie ausreichend gelüftet haben. Stiftung Warentest empfiehlt für solche Fälle ein Lüftungsprotokoll zu führen.
Was tun, wenn der Schimmel an Gebäudemängeln liegt?
Liegt der Schimmel an Mängeln im Gebäude, sollten Mieter:innen dem:der Vermieter:in eine angemessene Frist setzen, um diese zu beheben, so Stiftung Warentest. Am besten dokumentierst du die Schimmelentwicklung anhand von Fotos und fragst auch bei Nachbar:innen nach, ob sie ähnliche Probleme haben. Ändert der:die Vermieter:in nichts oder sind die Änderungen unzureichend, kannst du dich juristisch beraten lassen.
Eine Mietminderung solltest du nicht ohne Weiteres durchsetzen. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung durch die Vermieter:innen führen. Besser ist es laut Stiftung Warentest zunächst, die Miete nur unter Vorbehalt zu zahlen. Dies musst du schriftlich ankündigen und direkt bei der Überweisung vermerken.
Ist dann eine Mietminderung zulässig, kannst du die zu viel gezahlte Miete später zurückfordern. Ob eine Mietminderung und in welchem Maße sie zulässig ist, kannst du zum Beispiel mit Hilfe von Anwält:innen oder einem Mieter:innen-Verein klären.
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