Die Sozialwahl ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Deutschland. Wieso die Wahl so wichtig ist und wie du im Mai deine Stimme abgeben kannst, erfährst du hier.
Die Sozialwahl ist bei vielen Menschen ein noch weniger bekannter Begriff. Dabei leistet sie einen wichtigen Beitrag für ein demokratisches Renten- und Gesundheitssystem. So ist sie in Deutschland die drittgrößte demokratische Wahl – direkt nach der Bundestags- und Europawahl. Sie findet alle sechs Jahre statt und ist somit 2023 wieder an der Reihe. Wenn du zu den rund 52 Millionen Wahlberechtigten zählst, solltest du diese Chance nicht verpassen.
Sozialwahl: Was wird gewählt?
Zum 13. Mal findet die Sozialwahl dieses Jahr bereits statt. Gewählt werden dabei keine Parteien, sondern die Sozialparlamente von fünf Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund.
2023 stehen konkret die Sozialparlamente von der
- Techniker Krankenkasse (TK),
- Barmer,
- DAK-Gesundheit,
- KKH Kaufmännische Krankenkasse,
- Handelskrankenkasse
- und der Deutschen Rentenversicherung zur Wahl.
Dass nicht die Sozialparlamente aller gesetzlichen Sozialversicherungsträger über eine aktive Wahlhandlung (Urwahl) gewählt werden, liegt an einer gesetzlichen Regelung. Diese gibt vor, dass nur dann aktive Wahlhandlungen stattfinden, wenn es mehr Kandidat:innen als Mandate gibt. Damit sollen unnötige Kosten vermieden werden. Gibt es weniger oder gleich viele Kandidierende wie Mandate, sind diese automatisch im Sinne einer sogenannten Friedenswahl gewählt.
Das heißt: Du wird von deinem Sozialversicherungsträger nur dann zur Wahl aufgefordert, wenn es bei diesem mehr Kandidierende als Mandate gibt und es deswegen zu einer aktiven Wahlhandlung kommt.
Wer kann wen wählen?
Wahlberechtigt für die aktive Wahlhandlung sind 2023 alle Versicherten ab 16 Jahren – also all diejenigen, die Beiträge in eine der fünf genannten Krankenkassen oder/und die Rentenversicherung einzahlen.
Die Mitglieder der Sozialparlamente treffen in verschiedenen Bereichen wichtige Entscheidungen. So legen sie etwa den grundlegenden Kurs und Haushalt der jeweiligen Versicherung fest, wählen den Vorstand und entscheiden über Bonusprogramme und Wahltarife. Mit der Sozialwahl soll dabei garantiert werden, dass sich in diesen Entscheidungen die Interessen der Beitragszahlenden widerspiegeln.
Die Vertreter:innen in den Parlamenten arbeiten dabei ehrenamtlich, sind unabhängig vom Staat und selbst bei der jeweiligen Institution versichert. So sollen sie sich ausschließlich auf die Interessen der Rentner:innen und Versicherten konzentrieren.
Du wählst allerdings keine Einzelkandidierenden, sondern eine Wahlliste. Diese enthält alle Vertreter:innen einer Vereinigung. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.
Weiterführende Infos zu allen Listen und Kandidierenden findest du auf der Webseite der Sozialwahl.
So läuft die Sozialwahl ab
Bis Mitte Mai 2023 sollen alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen erhalten haben. Diese werden übrigens auch ins Ausland verschickt. Je nach Art der Versicherung und Aufenthaltsort müssen diese jedoch teilweise extra beantragt werden. Bist du bei der Deutschen Rentenversicherung und einer der fünf Krankenkassen versichert, bist du zweimal stimmberechtigt.
Die Wahl läuft generell als Briefwahl ab. Du setzt also einfach dein Kreuz und schickst deine Stimme über den beiliegenden vorfrankierten Umschlag ab. 2023 bieten einige Krankenkasse auch erstmals eine Online-Abstimmung an. Informiere dich dazu am besten direkt bei deiner Krankenversicherung.
Stichtag für die Sozialwahl ist der 31. Mai. Bis zu diesem Tag muss deine Stimme bei der entsprechenden Versicherung angekommen sein.
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