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Strom- und Gaspreisbremse erklärt: So profitierst du davon

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Foto: CC0 / Pixabay / fotoblend

Durch die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse soll die Grundversorgung der Bürger:innen mit bezahlbarer Energie sichergestellt werden. Wie genau die Preisdeckel funktionieren, erfährst du hier.

Die Preise für Gas und Strom sind über die letzten Monate stark gestiegen. Im zweiten Halbjahr 2022 mussten Verbraucher:innen für Gas und Strom knapp 37 beziehungsweise sechs Prozent mehr zahlen als noch im Jahr zuvor. Grund ist, dass der Angriff Russlands auf die Ukraine die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft hat.

Um dennoch eine Grundversorgung der Bürger:innen mit bezahlbarer Energie zu gewährleisten, hat die deutsche Bundesregierung eine Strompreisbremse und eine Gaspreisbremse eingeführt. Diese sind vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gültig, werden aber auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Gaspreisbremse und Strompreisbremse: Das sind die Höchstbeträge

Die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse deckeln die Kosten für Gas und Strom auf einen Höchstbetrag

Konkret sieht der Preisdeckel bei der Gaspreisbremse so aus:

  • Private Verbraucher:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine bezahlen pro Kilowattstunde (kWh) einen Gaspreis von maximal 12 Cent und einen Fernwärmepreis von 9,5 Cent.

    Und bei der Strompreisbremse wird so gedeckelt:

    • Private Verbraucher:innen bezahlen pro Kilowattstunde (kWh) maximal 40 Cent.
    • Kleine und mittlere Unternehmen bezahlen einen Höchstpreis von 13 Cent.

    Sofern dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter diesen Höchstpreisen liegt, erhältst du dementsprechend keine finanzielle Entlastung durch die Preisbremsen. Dann bleibt für dich alles so, wie vor deren Einführung.

    So funktionieren die Gaspreisbremse und Strompreisbremse

    Trotz Strom- und Gaspreisbremse lohnt es sich, im Haushalt Energie zu sparen.
    Trotz Strom- und Gaspreisbremse lohnt es sich, im Haushalt Energie zu sparen.
    (Foto: CC0 / Pixabay / Skitterphoto)

    Was über diese Preisdeckel hinausgeht, übernimmt der Staat und wird von den Energieversorgern mit deiner Abschlagszahlung verrechnet. Um von der Entlastung zu profitieren, musst du also nichts tun. Die Energieversorger berechnen automatisch den reduzierten Abschlag. Zum ersten Mal zahlst du diesen mit dem März-Abschlag, der rückwirkend im April eingezogen wird. Mit dem März-Abschlag sind auch rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 verrechnet. 

    Wichtig zu wissen: Der Deckel der Strompreisbremse und der Gaspreisbreme gilt dabei für deinen individuellen Basisbedarf. Dieser entspricht bei privaten Verbraucher:innen 80 Prozent des angenommen Jahresbedarfs. Die Netzbetreiber haben ihn auf Grundlage deiner zurückliegenden Verbräuche errechnet.

    Verbrauchst du mehr als diesen Basis-Bedarf, bezahlst du für den Überschoss-Strom den aktuellen Marktpreis. Dadurch soll trotz der staatlichen Unterstützung der Anreiz zum Energiesparen nicht verloren gehen. Auch aus Sicht des Klima- und Umweltschutzes ist es notwendig, mit Strom und Gas sorgsam umzugehen. Unsere Tipps helfen dir dabei:

      Was bringen die Preisdeckel konkret?

      Die Gaspreisbremse und Strompreisbremse entlasten Verbraucher:innen.
      Die Gaspreisbremse und Strompreisbremse entlasten Verbraucher:innen.
      (Foto: CC0 / Pixabay / geralt)

      Wie effektiv die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse die Energiekosten reduzieren, zeigen Beispielrechnungen.

      Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Berechnung der Stromkosten von folgendem Ausgangsszenario aus:

      • Deine Verbrauchsprognose: 3.000 kWh pro Jahr (Zur Orientierung: Laut Statistischem Bundesamt lag der durchschnittliche Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts pro Jahr zuletzt bei 3.196 Kilowattstunden)
      • Dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis: 50 ct/kWh
      • Dein Abrechnungszeitraum: 12 Monate

      Da der Arbeitspreis deines Stromversorgers 50 Cent pro Kilowattstunde beträgt, greift die Strompreisbremse – allerdings nur für deinen Basisbedarf, also 80 Prozent deines angenommen Jahresbedarfs von 3.000 Kilowattstunden.

      Dann sieht die Berechnung des Entlastungsbetrags so aus:

      (50 ct/kWh – 40 ct/kWh) x (80 Prozent x 3.000 kWh) = 240 Euro

      Für 80 Prozent deines prognostizierten Jahresverbrauchs (2.400 kWh) wirst du also entlastet. Für diese Menge bezahlst du pro Kilowattstunde nicht den Arbeitspreis von 50 Cent, sondern nur den Höchstpreis von 40 Cent. Für die 2.400 Kilowattstunden erhältst du als Entlastung daher die Differenz zwischen dem Arbeitspreis und dem gedeckeltem Preis. In diesem Beispiel sind das 10 Cent pro Kilowattstunde. Der Staat übernimmt auf das Jahr hochgerechnet also 240 Euro (Rechnung: 2.400 kWh x 10 ct/kWh). 

      • Fall 1: Wenn du genau 3.000 kWh pro Jahr verbrauchst, wie sie in der Verbrauchsprognose enthalten sind, dann musst du dementsprechend nicht 1.500 Euro Abschlag bezahlen (Rechnung: 50 ct/kWh x 3.000 kWh), sondern 1.500 Euro – 240 Euro = 1.260 Euro. 
      • Fall 2: Schaffst du es, 20 Prozent gegenüber der Jahresverbrauchsprognose einzusparen (du verbrauchst also nur 2.400 kWh), gilt der Preisdeckel für deinen gesamten Verbrauch. Dann musst du folgenden Abschlag zahlen: 1.200 Euro (Rechnung: 50 ct/kWh x 2.400 kWh) – 240 Euro = 960 Euro. 

      Zusätzlich zur Preisbremse noch Strom zu sparen, senkt die Kosten also nochmals deutlich.

      So viel sparst du mit der Gaspreisbremse

      Die Bundesnetzagentur führt auch eine Beispielrechnung für die Entlastungshöhe durch die Gaspreisbremse durch. Das ist das Ausgangsszenario: 

      • Deine Verbrauchsprognose: 15.000 kWh
      • Dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis: 20 ct/kWh
      • Dein Abrechnungszeitraum: 12 Monate

      Da der Arbeitspreis deines Gasversorgers über dem Höchstpreis pro Kilowattstunde liegt, greift die Gaspreisbremse – allerdings nur für deinen Basisbedarf, also 80 Prozent deines angenommen Jahresbedarfs von 15.000 Kilowattstunden. 

      Dann sieht die Berechnung des Entlastungsbetrags so aus:

      (20 ct/kWh – 12 ct/kWh) x (80 Prozent x 15.000 kWh) = 960 €

      Für 80 Prozent deines prognostizierten Jahresverbrauchs (12.000 kWh) erhältst du also die Entlastung. Für diese Menge bezahlst du pro Kilowattstunde nicht den Arbeitspreis von 20 Cent, sondern nur den Höchstpreis von 12 Cent. Für die 12.000 Kilowattstunden erhältst du als Entlastung daher die Differenz zwischen dem Arbeitspreis und dem gedeckeltem Preis. In diesem Beispiel sind das acht Cent pro Kilowattstunde. Der Staat übernimmt auf das Jahr hochgerechnet also 960 Euro (Rechnung: 12.000 kWh x 8 ct/kWh). 

      • Fall 1: Du verbrauchst exakt 15.000 Kilowattstunden, so viel, wie in der Jahresverbrauchsprognose enthalten war. Dementsprechend musst du nicht 3.000 Euro bezahlen (Rechnung: 15.000 kWh x 20 ct/kWh), sondern mit der Preisbremse nur 3.000 Euro – 960 Euro = 2.140 Euro
      • Fall 2: Du verbrauchst nur 80 Prozent gegenüber der Jahresverbrauchsprognose (also 12.000 kWh). Dann musst du nicht 2.400 Euro bezahlen (Rechnung: 12.000 kWh x 20 ct/kWh), sondern mit der Preisbremse nur 2.400 Euro – 960 Euro = 1.440 Euro. 

      Übrigens: Für die Umwelt und das Klima ist nicht nur relevant, wie viel Strom und Gas du verbrauchst, sondern auch, aus welchen Quellen sie stammen. Mehr Infos dazu findest du hier:

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