Vermögenswirksame Leistungen anlegen? Das Extra-Geld vom Arbeitgeber sollte sich keine:r entgehen lassen. Lies hier, wie du vorgehst und ob das auch nachhaltig funktioniert.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die du bei deinem Arbeitgeber anfordern kannst. Die Voraussetzung dafür ist, dass du diese Beträge in einem dafür geeigneten Sparvertrag anlegst. Die Grundlage dazu schafft das Vermögensbildungsgesetz.
Für vermögenswirksames Sparen brauchst du nicht dein Gehalt anzugreifen, die Beträge erhältst du zusätzlich von deinem Arbeitgeber dazu – wenn das Benefit im Unternehmen angeboten wird. Liegt dein Einkommen unter bestimmten Einkommensgrenzen, gibt es auch nochmal eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Die Gelder von den vermögenswirksamen Leistungen kannst du in eigens dafür vorgesehenen Sparverträgen anlegen, die in der Regel sieben Jahre lang laufen:
- Banksparen: Du kannst bei einer Bank in einen Sparplan einzahlen, wie in einen Aktienfond.
- Bausparen: Du sparst auf eine eigene Wohnung oder Haus, zum Beispiel mit einem Bausparvertrag.
- Banksparplan: Kommt die Arbeitnehmer-Sparzulage für dich nicht in Frage, steht dir auch die Möglichkeiten offen, in Kapitalsparpläne der Banken einzuzahlen.
So gehst du vor, wenn du Geld über vermögenswirksame Leistungen anlegst:
- Informiere dich, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen vorsieht und in welcher Höhe.
- Eröffne bei einer Bank einen für dich passenden Sparvertrag mit dazugehörigem Konto.
- Gib deinem Arbeitgeber dann eine Kopie der Vertragsunterlagen.
- Dein Arbeitgeber benötigt diese Informationen, denn er überweist die Beträge gleich auf das Konto bei der Bank oder Bausparkasse.
- Du kannst nicht sofort über die Gelder verfügen. Es gibt eine Sperrfrist von sieben Jahren.
- Erst nach dieser Zeit zahlt dir deine Bank das angesparte Guthaben aus.
Vermögenswirksame Leistungen anlegen, für Angestellte eigentlich keine Frage
Generell kann jede:r Angestellte, von Auszubildenden bis zum Beamt:innen, vermögenswirksame Leistungen beantragen und anlegen. Das ist der Hintergrund für die Gesetzgebung und Fördermaßnahmen.
Einige Ausnahmen gibt es:
- Studierende, Selbstständige oder Rentner:innen erhalten keine vermögenswirksamen Leistungen.
- Bist du noch neu im Unternehmen, kann es sein, dass du erst die Probezeit abwarten musst.
- Teilzeitkräfte erhalten meist nicht den vollen Betrag vom Arbeitgeber, sondern anteilige Zahlungen.
Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Er kann auch weitestgehend entscheiden, in welcher Höhe er die Sparvorhaben seiner Mitarbeiter unterstützt.
- In der Regel sind die vermögenswirksamen Leistungen Teil des Arbeitsvertrags.
- Findest du in deinem Anstellungsvertrag keine Angaben, lohnt es sich, in dem Tarifvertrag für deine Branche nachzusehen. Häufig sind dort schon die Beträge für die vermögenswirksamen Leistungen verhandelt.
- Wirst du nicht nach Tarifvertrag bezahlt, kannst du versuchen, vermögenswirksame Leistungen als Zusatz-Benefit zu verhandeln.
- Der maximale Betrag sind 40 Euro pro Monat, so dass du bis zu 480 Euro im Jahr von deinem Arbeitgeber erhalten kannst.
- Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro, kannst du den Betrag selbst aufstocken. Das lohnt sich, wenn du die Arbeitnehmer-Sparzulage erhälst oder die Bank eine Mindestsumme vorsieht.
Vermögenswirksame Leistungen anlegen mit Aktien
Banken bieten für vermögenswirksame Leistungen meist spezielle Aktienfonds an. Dort legst du das Geld monatlich in Aktien oder andere Wertpapiere an.
Der Vertrag mit der Bank für dieses Fondsparen läuft zwar über sieben Jahre, jedoch ist das letzte Jahr ein sogenanntes „Ruhejahr“. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber nur sechs Jahre überweist. Im siebten Jahr bleiben die Gelder fest im Fond liegen, erst dann kannst du das Geld abheben.
Tipp: Du kannst aber schon nach sechs Jahren wieder mit einem neuen Fondvertrag starten, so dass dein Arbeitgeber ohne Unterbrechung für dich einzahlt.
Ein Beispiel: Im Jahr kommen 480 Euro (40 Euro x 12 Monate) zusammen. Nach Ablauf der sechs Jahre sind 2.880 Euro eingezahlt. Jetzt musst du ein Jahr warten, dann kannst du deine Fondanteile verkaufen und dir den Betrag auszahlen lassen. Währenddessen hat du schon wieder 480 Euro in einem zweiten Sparplan liegen.
Bei einem Aktienfond musst du sowohl mit Kursgewinnen, aber auch Verlusten rechnen. Je nachdem, wie sich Kurs im dem siebten Jahr entwickelt, kannst du mit mehr als 2.880 Euro rechnen, aber es könnte auch weniger sein. In diesem Fall lässt du das Geld weiter auf dem Konto liegen und wartest mit der Auszahlung, bis du wieder in der Gewinnzone bist.
- Stiftung Warentest empfiehlt nachhaltige Aktienfonds.
- Bei sogenannten ETF-Fonds fallen die jährlichen Gebühren wesentliche niedriger aus als bei herkömmlichen Aktienfonds. ETF steht für Aktienfonds, die einen bestehenden Aktienindex abbilden, wie zum Beispiel den MSCI, der schon alle großen Unternehmensaktien enthält. So kannst du das Risiko breiter streuen.
Informationen zur nachhaltigen Geldanlage findest du zum Beispiel bei grünen Banken oder auch bei Volks- und Genossenschaftsbanken. Du kannst dich auch von unabhängigen Honorarberater:innen dazu beraten lassen.
Vermögenswirksame Leistungen anlegen für das Traumhaus
Vermögenswirksame Leistungen kannst du auch anlegen, um deinem Traum vom eigenen Heim näher zu kommen. Von den Bausparkassen erhälst du einen Zins und kannst mit diesem Zinsgewinn am Ende der Laufzeit fest rechnen. Anders als beim Aktienfond gehst du also kein Kursrisiko ein. Jedoch sind die Zinsen aktuell auf sehr niedrigem Niveau (ein Prozent oder sogar weniger).
So legst du vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag an:
- Auch hier zahlt der Arbeitgeber die monatlichen Beträge von maximal 40 Euro, allerdings für volle sieben Jahre.
- Nach Ablauf der Zeit kannst du die angesparte Summe für ein Baudarlehen verwenden, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen.
- Falls du schon ein Eigenheim hast, verzichte besser auf das Darlehen und verwende die Summe für Renovierungen oder sonstige Ausgaben rund um deine Wohnung.
Tipp für Berufsanfänger:innen: Bist du noch jünger als 25 Jahre, wenn du den Bausparvertrag abschließt, kannst du das Geld für jeden Zweck verwenden, nicht nur für Wohnungen.
Lass dich bei Bausparverträgen von Fachleuten beraten. Vor allem, wenn du später deine Traumwohnung mit einem Baudarlehn finanzieren möchtest.
- Die gesamte Laufzeit und die Höhe des Darlehen sollten genau auf deine Situation passen.
- Du kannst dich auch schon selber über den Bausparrechner von Stiftung Warentest informieren.
Immobiliendarlehen abzahlen (Tilgung): Wenn du schon ein Eigenheim hast und das Baudarlehen oder einen Kredit abzahlst, dann kannst du hierfür die vermögenswirksamen Leistungen verwenden. Prüfe dazu, ob deine Bausparkasse dir Sondertilgung durch vermögenswirksame Leistungen eingeräumt hat.
Stiftung Warentest rechnet aus, dass du so schneller dein Baudarlehen abzahlst. Durch die Sondertilgung mit den vermögenswirksamen Leistungen erzielst du zwei Effekte:
- Der Betrag, den du der Bank noch schuldest, sinkt kräftiger in dem Jahr.
- Dadurch sinkt dann auch die Summe, die du in der Folge monatlich für Zinsen aufwenden musst.
Vorsicht: Hast du zusätzlich zum Baudarlehen aus einem Bausparvertrag auch noch einen Bankkredit abgeschlossen, akzeptieren einigen Banken keine vermögenswirksamen Leistungen für die Tilgung des Bankkredits. Sprich auf jeden Fall deine Bank darauf an, wenn du mit vermögenswirksamen Leistungen planst.
Vermögenswirksame Leistungen anlegen mit fast geschenktem Geld
Wenn du dich jetzt fragst, wo bei all dem zusätzlichen Geld der Haken ist: Die angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nicht steuerfrei. Die Zahlungen vom Arbeitgeber zählen zu deinen Einkünften und du musst sie mit der Einkommenssteuererklärung angeben und entsprechend Steuern darauf zahlen.
Auf der anderen Seite gewährt dir der Staat auch unter gewissen Voraussetzungen Zuschüsse, die Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese Zuschüsse erhälst du, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzwerte nicht übersteigt, die für Fondsparen und Bausparen unterschiedlich sind. Für diese Zuschüsse zahlst du keine Steuern.
Wichtig: Es zählt nicht dein Jahresgehalt sondern das Einkommen, auf das du Einkommensteuern zahlst, also abzüglich aller Ausgaben und Pauschalen, wie Werbungskosten oder die Kinderfreibeträge. Auf deiner letzten Einkommensteuerbescheinigung vom Finanzamt, kannst diesen Wert unter „zu versteuerndes Einkommen“ ablesen.
Dies sind die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) für die Arbeitnehmer-Sparzulage:
Fondsparen:
- Liegt dein versteuertes Einkommen unter 20.000 Euro, kannst du die Förderung beantragen. Bei Paaren, die gemeinsam ihre Einkünfte beim Finanzamt angeben (gemeinsame Veranlagung) ist die Grenze bei 40.000 Euro.
- Die Förderung beträgt monatlich 20 Prozent auf die vermögenswirksamen Leistungen, allerdings nur bis maximal 400 Euro, also 80 Euro im Jahr steuerfrei dazu.
Bausparen:
- Die Grenze liegt etwas niedriger, bei 17.900 Euro für das zu versteuerndes Einkommen. Bei Paaren bei 35.800 Euro (gemeinsame Veranlagung).
- Die Förderung liegt bei neun Prozent von maximal 470 Euro, also bei 43 Euro pro Jahr, die du nicht versteuern musst.
- Tipp: prüfe, ob du zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie beantragen kannst. So stockst du die staatliche Förderung nochmals auf.
Alternativen zum Anlegen der VWL
Wenn du zu den vermögenswirksamen Leistungen keine staatliche Förderung beantragen kannst, hast du weitere Möglichkeiten, das Geld vom Arbeitgeber anzulegen.
Banksparplan: Die Beträge vom Arbeitgeber legst auf einem Sparkonto der Bank an. Dafür erhältst du einen festen Zinssatz von der Bank.
- Der Vorteil: Du kannst die Zinsen und weißt genau, welcher Betrag dir ausgezahlt wird. Meistens laufen die Banksparpläne auch über sieben Jahre.
- Der Nachteil: Derzeit sind die Zinsen sehr niedrig, so dass du so gut wie keine Gewinne erwarten kannst.
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