Was ist eigentlich ein P-Konto? Ein P-Konto ermöglicht dir, bei einer Pfändung Beträge zu überweisen oder abzuheben. Wie du ein P-Konto beantragst und worauf sonst noch zu achten ist, liest du hier.
P-Konto steht für „Pfändungsschutzkonto“. Was heißt das? Eine Pfändung blockiert in der Regel alle finanziellen Mittel, bis die Schulden abbezahlt sind. Nur ein gesetzlich geregelter Grundbetrag bleibt auf dem Konto frei für den Lebensunterhalt.
Zu einer Pfändung kann es kommen, wenn offene Rechnungen die aktuellen finanziellen Mittel übersteigen. Die Schuldnerberatung erläutert, dass eine Pfändung im Grunde den Besitz der Betroffenen beschlagnahmt. Das können Gegenstände, Immobilien, Gehalt oder Banknoten sein. Die gesetzlichen Regelungen dazu stehen in der Zivilprozessordnung (ZVO) Buch 8 (Paragraphen 704 – 945b).
Laut dem Bundesministerium der Justiz ist das Ziel eines P-Kontos, den Betroffenen unbürokratisch Zugang zum unpfändbaren Teil des Einkommens zu ermöglichen.
Ohne den Pfändungsschutz des P-Kontos hätten Betroffene keine Möglichkeit, Überweisungen ausführen oder Geld abzuheben. Dies könnte die Betroffenen noch tiefer in die Schuldenspirale führen. Daher räumt der Gesetzgeber allen das Anrecht ein, ihr Girokonto bei Bedarf in ein Pfändungskonto umzuwandeln. Genauso einfach geht es von einem P-Konto wieder zurück zu einem normalen Girokonto.
Wie funktioniert das P-Konto?
Seit 2010 gibt es den Pfändungsschutz über das P-Konto. Das Bundesministerium der Justiz erklärt, dass grundsätzlich jedes Geldinstitut dazu verpflichtet ist, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungskonto umzuwandeln. Wer über kein Girokonto verfügt, kann sich bei einer Bank ein sogenanntes Basiskonto einrichten lassen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Wer sollte ein P-Konto beantragen? Privatpersonen oder Selbstständige sollten bei einer drohenden Pfändung das Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ein P-Konto auch als Vorsichtsmaßnahme bei einer Verbraucher:inneninsolvenz.
- Was ist zu tun? Du stellst bei dem Geldinstitut einen Antrag, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Achtung: Nur die Kontoinhaber:innen oder deren gesetzliche Vertreter:innen können diesen Antrag stellen.
- Wann solltest du handeln? Spätestens, sobald du einen Pfändungsbeschluss erhältst. Der Schutz greift rückwirkend und gilt schon für den gesamten Monat, in dem du den Antrag stellst. Das Geldinstitut soll innerhalb von vier Arbeitstagen den Pfändungsschutz einrichten. Vorsichtshalber kannst du den Antrag stellen, sobald du mit einer Pfändung rechnest.
- Was kostet ein P-Konto? Für die Umwandlung in ein P-Konto dürfen keine Gebühren anfallen. Das Geldinstitut kann jedoch weiterhin die üblichen Kontoführungsgebühren erheben. Diese dürfen allerdings keine Extrakosten für den Pfändungsschutz enthalten. Die Verbraucherzentrale berichtet von verschiedenen Gerichtsurteilen, die höhere Kontoführungsgebühren für rechtswidrig erklärten.
- Kreditkarte und Dispo: Leistungen wie eine Kreditkarte oder ein Dispokredit darf dir Bank nicht automatisch streichen. Sie muss dazu fristgerecht kündigen, wenn sie die Leistungen nicht mehr anbieten möchte. Übrigens: Auch wenn das Konto vor der Umwandlung überzogen ist, kannst du es in ein P-Konto umwandeln lassen. Das Bundesministerium der Justiz erklärt, dass der Freibetrag jedoch nur für Guthaben gilt; Sozialleistungen sind ausgenommen.
- Gemeinschaftskonto: Dies ist ein Girokonto, bei dem mehrere Personen über das Geld verfügen dürfen. Ein P-Konto ist jedoch immer mit einer Person verknüpft, die jeweils auch nur ein P-Konto führen darf. Die Verbraucherzentrale rät, das Konto in ein P-Konto und ein normales Girokonto für die zweite Person aufzuteilen. Hierbei solltet ihr zeitig handeln, schon sobald sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen.
Das P-Konto schützt diese Freibeträge vor der Pfändung
Nachdem das P-Konto eingerichtet ist, hast du automatisch Zugriff auf den sogenannten Grundfreibetrag:
1.252,64 Euro pro Kalendermonat (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021) von deinen Einkünften stehen dir auf dem P-Konto monatlich zur freien Verfügung. Diesen Grundfreibetrag erhältst du sofort auf dem P-Konto eingetragen. Es sind keine weiteren Unterlagen dafür notwendig.
Höhere Freibeträge: Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn du für den Unterhalt einer oder mehrerer Personen aufkommst. Das kann durch eine Unterhaltsverpflichtung sein, oder die Personen sind finanziell von dir abhängig, beispielsweise Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eigene Kinder sind, du musst nur nachweislich für den Lebensunterhalt verantwortlich sein.
- Bei einer Person: Anhebung um 471,44 Euro.
- Für jede weitere Person: Erhöhung um je 262,65 Euro.
Die Verbraucherzentrale erklärt, dass für diese höheren Freibeträge eine Bescheinigung notwendig ist. Diese können zum Beispiel Arbeitergeber:innen, Familienkassen, Sozialämter oder anerkannte Schuldnerberatungen ausstellen. Vorsicht: Einige Bescheinigungen können zeitlich begrenzt sein. Du solltest dich zeitig um eine erneute Bescheinigung kümmern, ansonsten kann der zusätzliche Freibetrag verfallen.
Individuelle Freibeträge:
- Mehrkosten, wie beispielsweise bei einer Krankheit. Das Bundesministerium der Justiz berichtet, dass dafür jedoch eine Vereinbarung mit dem Vollstreckungsgericht vorliegen muss.
- Höheres unpfändbares Einkommen: Die Verbraucherzentrale schreibt, dass das pfändungsfreie Einkommen mitunter höher ausfällt als die Freibeträge auf dem Pfändungskonto. Bei einer Gehaltspfändung überweist der Arbeitgeber nur unpfändbares Gehalt auf das P-Konto. Einige Bestandteile des Gehalts sind ganz oder teilweise unpfändbar, wie Kindergeld, Schichtzulagen oder Zahlungen für Mehrarbeit. Dadurch kann das überwiesene Gehalt über den Freibeträgen des P-Kontos liegen. In solchen Fällen kann ein pauschaler Freigabebeschluss mit einem sogenannten Blankett nützlich sein.
Was du sonst noch beim P-Konto beachten solltest
Was passiert, wenn am Monatsende der Freibetrag auf dem P-Konto nicht aufgebraucht ist?
Solche Beträge kannst du in den folgenden Monat übertragen. Damit erhöht sich der Betrag in dem Monat. Das Bundesministerium der Justiz erklärt, dass dies nur von einem Monat auf den nächsten funktioniert. Danach könnte der restliche Betrag zur Begleichung der Schulden dienen. Laut der Verbraucherzentrale soll es auch mit einem P-Konto möglich sein, kleinere Beträge zu sparen. Sie kann dich zu dem Thema beraten.
Was passiert, wenn die Einkünfte unterhalb des Freibetrags liegen?
Das Bundesministerium der Justiz schreibt, dass in solchen Fällen meist keine Pfändung auf das Konto erfolgt. Das Vollstreckungsgericht kann für zwölf Monate die Kontopfändung aussetzen. Betroffene sollten jedoch nachweisen, dass keine höheren Einkünfte zu erwarten sind.
Solltest du Probleme mit dem Pfändungskonto haben, können dir zum Beispiel Schuldnerberatungen oder Verbraucherzentralen weiterhelfen. Das Bundesministerium der Justiz rät, sich an die örtlichen Vollstreckungsstellen zu wenden, zum Beispiel an Gericht, Stadtkasse oder Finanzamt. Sie können beispielsweise blockierte Sozialleistungen freigeben. Mit einem Berechtigungsschein ist auch eine juristische Beratung möglich.
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