Wildcampen in Deutschland: Das solltest du wissen Von Alexa Brosius Kategorien: Reisen Stand: 14. März 2023, 13:04 Uhr Foto: CC0 / Pixabay / Pexels Fürs Wildcampen in Deutschland gibt es einige Regeln. Was du beachten solltest und welche Strafen drohen könnten, erfährst du hier. Wildcampen in Deutschland klingt romantisch und nach einem echten Abenteuer. Allerdings ist dieser Outdoor-Spaß mitten in der Natur grundsätzlich nicht erlaubt. Und zwar egal, ob du im Zelt, Camper oder einfach nur mit Schlafsack dein Nachtlager aufschlagen möchtest. Die Regelungen sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. So gibt es viele Grauzonen, die das Wildcampen in Deutschland theoretisch doch möglich machen können. Deswegen ist es so wichtig, dass du dich vorab gründlich informierst. Wildcampen in Deutschland: Hier ist es verboten Wildcampen in Deutschland ist vor allem in Naturschutzgebieten strengstens untersagt. (Foto: CC0 / Pixabay / Uwe_Jelting) Möchtest du in Deutschland wildcampen, kannst du nicht einfach im nächstgelegenen Wald dein Zelt aufbauen und dort ein Mikroabenteuer erleben. Planst du eine Nacht in der Natur zu verbringen, musst du dich ans Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Bundeswaldgesetz (BWaldG) halten. In vielen Gebieten ist Wildcampen nämlich ausdrücklich verboten. Dazu zählen: Naturschutzgebiete wie Nationalparks, Biosphärenreservaten und Biotopen. Zu diesen gehören auch die Küstenbereiche und gesondert ausgeschilderte Schutzgebiete. Auch in Wäldern ist Wildcampen verboten. Achte aus diesem Grund immer gut auf Hinweisschilder, die dir verraten, ob du dort campen kannst oder nicht. Wildcampen in Deutschland: Diese Möglichkeiten hast du Wildcampen in Deutschland ist eine Grauzone. (Foto: CC0 / Pixabay / Free-Photos) Wildcampen in Deutschland ist wie bereits erwähnt eine Grauzone. Denn wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dürftest du theoretisch über Nacht bleiben. Oft bezieht sich diese Regel auf einen Tag und eine Übernachtung im Biwak, also ohne Zelt. Folgende Möglichkeiten hast du zum Wildcampen in Deutschland: Möchtest du mehr als einen Tag und eine Übernachtung in einem Zelt campen, bist du auf der sicheren Seite, wenn du auf Privatgrundstücken zeltest – vorausgesetzt du hast es vorher mit dem/der Eigentümer:in abgesprochen. Dafür gibt es auch Plattformen wie hinterland.camp, allerdings sind diese Angebote kostenpflichtig. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen der „Wildnis“, in welcher du Zelten möchtest. So ist Campen im Wald verboten, in freier Landschaft jedoch wieder unklar definiert. Hier greifen die jeweiligen Gesetze der Bundesländer. Auch ob du mit dem Zelt oder nicht unterwegs bist, macht einen Unterschied. Wildcampen in Deutschland ist ohne Zelt unproblematischer. Das liegt daran, dass es für dieses sogenannte Biwakieren keine klaren Regelungen gibt. Befindest du dich in einer Notsituation, zum Beispiel weil du den Rückweg nicht mehr findest, ist biwakieren in Deutschland erlaubt, so ein Polizeisprecher gegenüber Nordbayern. Es gibt auch die Möglichkeit Abseits von herkömmlichen Zeltplätzen dein Nachtlager in sogenannten Naturlagerplätze oder Trekkingplätze aufzuschlagen. Dort kannst du mit offizieller Erlaubnis im Wald übernachten. Allerdings sind solche Plätze auch kostenpflichtig. Bist du mit Camper oder Van unterwegs, darfst du zum Beispiel über Nacht auf einem Park- oder Rastplatz stehen bleiben, um deine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Dabei geht es allerdings nur um Schlafen. Campingmöbel und Co. solltest du also nicht auspacken. Generell gilt: Solltest du eine oder mehrere Nächte wildcampen, verlasse den Ort wie du ihn vorgefunden hast und achte auf Flora und Fauna um dich herum – dies gilt vor allem für Feuer machen, Toilettengänge, Lärm und Müll. Wildcampen in Deutschland: Regeln und Bußgelder In Deutschland sind die Regelungen, was Wildcamping angeht, wie bereits erwähnt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies betrifft insbesondere auch die Strafen, die du im Bußgeldkatalog nachschauen kannst. Insgesamt können dich Strafen bis zu 5.000 Euro erwarten. Das gilt vor allem, wenn noch illegales Lagerfeuer machen dazu kommt oder der Liegeplatz verunreinigt wurde. Da die Verordnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, wenn du dich vor deinem Naturerlebnis mit den jeweiligen Gesetzen auseinandersetzt. Das kann dir viel Ärger ersparen. Über den Tellerrand geblickt: Wildcampen in Nachbarländern Willst du in Dänemark wildcampend, solltest du die auf diese Schilder achten. (Foto: Alexa Brosius/Utopia) Wildcampen ist nicht nur in Deutschland ein schwieriges Thema. Ein Blick in die Gesetzeslage unserer Nachbarländer lohnt sich also: Dänemark: In Dänemark ist Wildcampen auf ausgeschilderten Wildcampingplätzen erlaubt. Ebenso wie in ganz Skandinavien. Für Dänemark gibt es sogar eine Karte, in der du die Campingplätze einsehen kannst. Schweiz: In der Schweiz sind die Regelungen ähnlich wie in Deutschland. In Naturschutzgebieten ist Zelten streng verboten, außerhalb sollte deine Übernachtung beispielsweise mit Grundbesitzer:innen oder Hütteninhaber:innen abgeklärt sein. Wirst du in der Schweiz beim Wildcampen erwischt, können hohe Strafen drohen. Österreich: Wildcampen in Österreich ist nicht erlaubt und wird mit hohen Strafen geahndet. Mit dem Biwak darfst du allerdings in ganz Österreich „notgedrungen“ übernachten. Frankreich: Zelten ist in Frankreich nur auf Privatgrund (und mit entsprechender Genehmigung) erlaubt. Möchtest du in der Nähe einer Gemeinde zelten, musst du dir dafür vorab erste eine Genehmigung holen. Camping mit Kindern: So wird Zelten zum Erlebnis Packliste Camping: Checkliste für den Outdoor-Urlaub Schlafsäcke: Empfehlenswerte nachhaltige Marken Überarbeitet von Lea Hermann ** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos. War dieser Artikel interessant? 26 11 Vielen Dank für deine Stimme! Verwandte Themen: Gewusst wie Nachhaltiger Urlaub HOL DIR DEN UTOPIA NEWSLETTER Leave this field empty if you're human: