Slowenien hat den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen. Das soll Privatisierungen verhindern und die Wasserressourcen des Landes schützen.
Letzte Woche hat das Parlament den Verfassungszusatz angenommen, der besagt, dass jeder Bürger das Recht auf Trinkwasser hat.
Wasserressourcen stellen ein öffentliches Gut dar, das vom Staat verwaltet wird. Wasserressourcen werden vorrangig und dauerhaft genutzt um Bürger mit Trinkwasser zu versorgen und Haushalte mit Wasser und sind insofern keine Handelsware“
heißt es laut Guardian in dem neuen Verfassungsparagrafen. Mit dem Zusatz ist nun ausgeschlossen, dass private Unternehmen die Wasserversorgungsbetriebe aufkaufen und in der Folge die Wasserpreise erhöhen können.
„Das flüssige Gold des 21. Jahrhunderts“
Die Gesetzesänderung wurde von den slowenischen Parlamentsabgeordneten einstimmig angenommen, allerdings enthielten sich die Abgeordneten der Slowenischen Demokratischen Partei (SDS) mit der Begründung, die Änderung sei unnötig.
Ministerpräsident Miro Cerar hatte sich im Vorfeld der Abstimmung für den Gesetzesvorschlag eingesetzt und sagte, Slowenien solle sein Wasser – „das flüssige Gold des 21. Jahrhunderts“ – rechtlich besser schützen. Das slowenische Wasser werde aufgrund seiner hohen Qualität künftig in den Fokus von internationalen Konzernen geraten, sagt er laut Guaridan: „Da es in Zukunft zu einem immer wertvolleren Gut werden wird, wird der Druck steigen und wir dürfen nicht nachgeben.“
Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser
Slowenien ist der erste EU-Mitgliedsstaat, der das Recht auf Trinkwasser in der Verfassung verankert hat. Die Slowakei allerdings hat bereits 2014 den Export von Trinkwasser verfassungsrechtlich verboten, um seine Ressourcen zu schützen. Weltweit ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser derzeit in den Verfassungen von nur 15 Staaten festgeschrieben. (Quelle: Rampedre).
Die Vereinten Nationen erkennen das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser seit 2010 als Menschenrecht an – die Resolution ist jedoch rechtlich nicht bindend.
2013 plante die EU eine Konzessionsrichtlinie, welche die europaweite Privatisierung der Wasserversorgung denkbar machte. Der Widerstand war groß: Die Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, mit 1,8 Millionen Unterschriften die erste gültige europäische Bürgerinitiative, forderte 2014 einen Gesetzesvorschlag, der das Menschenrecht auf Wasser entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen anerkennt. Die Europäische Kommission kam dieser Forderung aber nicht nach.
Auf EU-Ebene gibt es somit nach wie vor keine verbindliche Regelung zur Privatisierung der Wasserversorgung. Jeder Mitgliedsstaat kann selbst entscheiden, ob er die Versorgung in private oder öffentliche Hand legt.
Das Problem mit Wasserprivatisierungen
Dass die Privatisierung des Wassers eine zweifelhafte Idee ist, dafür gibt es genügend Beispiele: Die Wasserversorgung Londons beispielsweise war lange Zeit vollständig in der Hand privater Investoren. Weil diese nicht genug für die Instandhaltung des Leitungssystems taten, wurden die Rohre immer maroder, die Wasserqualität nahm deutlich ab, der Wasserpreis stieg. Die Eigentümer desinfizierten das verunreinigte Wasser mit Chlor – was es wiederum als gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser disqualifizierte.
In Portugal mussten infolge der Finanzkrise einige Gemeinden die Wasserversorgung an private Investoren verkaufen. Die Folgen: das Wasser wurde um 400 Prozent teurer und auch hier hat das Wasser aus den Leitungen und in öffentlichen Brunnen oft keine Trinkwasserqualität mehr.
In Deutschland liegt die Entscheidung über die Wasserversorgung in der Hand der Bundesländer und Kommunen. So privatisierte Stuttgart 2003 sein Wasser; zehn Jahre lang gehörte es dem Energieversorger ENBW. Die Stadt Stuttgart stritt daraufhin jahrelang mit der ENBW über zu hohe Wasserpreisaufschläge.
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