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Deutsche Bahn Rückerstattung: Diese Möglichkeiten hast du

Deutsche Bahn
Foto: Sven Christian Schulz / Utopia

Bei der Deutschen Bahn hast du ein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Bahn viel Verspätung hat. Für welche Tickets das gilt und wie viel du bekommst, erfährst du hier.

Das Europäische Parlament hat 2009 die Rechte der Fahrgäste gestärkt: Ist die Bahn stark verspätet, bekommst du einen Teil des Ticketpreises erstattet. Die Regelungen gelten in allen Zügen der Deutschen Bahn, also in S-Bahnen, Regionalbahnen (RE/RB) und im Fernverkehr (ICE/IC/IC Bus).

Eine Entschädigung gibt es für alle Fahrten, bei denen du…

  • mehr als 60 Minuten später am Zielort ankommst (25 Prozent Entschädigung).
  • mehr als 120 Minuten später am Zielort ankommst (50 Prozent Entschädigung).

Eine Rückerstattung erhältst du von der Deutschen Bahn bei allen Fahrkarten – egal ob Sparpreis oder Flexpreis.

Sonderfall Zeitkarten: Entschädigung von der Bahn

Deutsche Bahn: Rückerstattung bei Verspätung gehört zu den Fahrgastrechten.
Deutsche Bahn: Rückerstattung bei Verspätung gehört zu den Fahrgastrechten. (Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Da Zeitkarten nicht einmalig, sondern über einen längeren Zeitraum gelten, gibt es bei einer einmaligen Verspätung keine 25 Prozent zurück. Stattdessen zahlt die Deutsche Bahn bei der Rückerstattung Pauschalbeträge.

Nahverkehr-Zeitkarten sowie Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket:

  • 1,50 Euro (2. Klasse)
  • 2,25 Euro (1. Klasse)

Fernverkehr-Zeitkarten:

  • 5,00 Euro (2. Klasse)
  • 7,50 Euro (1. Klasse)

Bahncard-100-Inhaber:innen bekommen 10,00 Euro in der 2. Klasse und 15,00 Euro in der 1. Klasse erstattet.

Rückerstattung beantragen: Anleitung mit Bahn-Vorlage

Fahrgastrechte-Formular: Entschädigung bei Verspätung der Bahn.
Fahrgastrechte-Formular: Entschädigung bei Verspätung der Bahn. (Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Es gibt spezielle Fahrgastrechte-Formulare, mit denen du die Rückerstattung bei der Deutschen Bahn beantragen kannst. Du erhältst die Formulare von den Zugbegleiter:innen im ICE und IC sowie im Reisezentrum der Bahn und online zum Herunterladen.

Außerdem kannst du das online in deinem Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB-Navigator-App erledigen, solange du die Fahrkarte für die betroffene Reise über eben dieses Konto gekauft hast oder sie dort hinterlegt ist.

Wenn du verspätet an deinem Zielort ankommst, kannst du das Formular direkt im Reisezentrum ausfüllen und erhältst dort von der Deutschen Bahn die Rückerstattung (wahlweise in bar oder als Gutschein). Alternativ kannst du auch das ausgefüllte Formular per Post an folgende Adresse schicken:

Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main

Wir empfehlen dir, das Formular selbst vor Ort abzugeben, da der Postweg unnötige CO2-Emissionen verursacht. Wichtig ist immer, die Fahrkarte als Kopie mitzuschicken. Wenn du ein Online-Ticket oder Handy-Ticket hast, musst du die Buchungsbestätigung ausdrucken.

Generell: Was tun, wenn die Bahn Verspätung hat?

Viele Menschen ärgern sich über die Verspätungen der Bahn. Dabei kannst du davon auch profitieren. Zum Beispiel kannst du jeden anderen Zug nehmen – auch höherwertige – um ans Ziel zu kommen. Am Ende bist du vielleicht sogar schneller da.  

  • Schon ab 20 Minuten Verspätung bei nationalen Reisen kannst du einen beliebigen anderen Zug nutzen (ausgenommen reservierungspflichtige Züge wie der Thalys). Sollte das Zugpersonal auf eine zusätzliche Fahrkarte bestehen, erhältst du die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular erstattet (das gilt aber nicht für Länder-Tickets und Schönes-Wochenende-Tickets).
  • Ab 60 Minuten Verspätung darfst du bei erwarteter Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr auch ein Taxi bis 80 Euro nehmen, wenn es keine Alternative gibt und das Bahnpersonal auch keine andere Lösung hat.
  • Kannst du den Zielbahnhof aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls gar nicht mehr am selben Tag erreichen, hast du das Anrecht auf ein (angemessenes) Hotel. Voraussetzung dafür ist, die Bahn stellt nicht selbst eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung und das Bahnpersonal kann auch keine Alternative nennen. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Setze dich dazu mit der Deutschen Bahn in Verbindung. 

Überarbeitet von Annika Reketat

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