In einigen Fällen kann Gartenarbeit steuerlich absetzbar sein. Hier erfährst du, welche Regelungen grundsätzlich gelten und was du in deiner Steuererklärung unbedingt beachten solltest.
Gartenarbeit kannst du steuerlich absetzen – vorausgesetzt, du hast sie in Auftrag gegeben. Du musst also entweder eine ordnungsgemäße Rechnung für die erbrachte Dienstleistung erhalten oder einen entsprechenden Lohn gezahlt haben.
In deiner Einkommensteuererklärung sind für Gartenarbeit bis zu 5.200 Euro steuerlich absetzbar. Damit das Finanzamt die Rechnungen anerkennt, gibt es jedoch einige Punkte, die du beachten solltest. So ist beispielsweise nicht jede Gartenarbeit absetzbar und in den Rechnungen müssen unter anderem die erbrachten Leistungen sowie das Material getrennt ausgewiesen sein.
Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar – aber nicht immer
Unter gewissen Bedingungen kannst du Gartenarbeit steuerlich absetzen. Damit das funktioniert, brauchst du vor allem eine ordnungsgemäße Rechnung.
Das bedeutet folglich, dass deine eigene Arbeit im Garten nicht absetzbar ist: Wenn du dich fürsorglich um deinen Garten kümmerst, ist er wertvoll für dich und auch die Umwelt hat einen Nutzen davon. Solche eigene Arbeit ist im Sinne des Steuergesetzes allerdings kein Aufwand und lässt sich somit nicht absetzen.
Anders sieht es dagegen aus, wenn du zum Beispiel einen Gartenbaubetrieb oder einen Hausmeisterservice beauftragst. Diese Art der Gartenarbeit ist in der Regel steuerlich absetzbar.
Beaufragte Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar
Beauftragte Gartenarbeit kannst du ganz oder teilweise in der Einkommensteuererklärung absetzen. Es geht dabei aber nur um die reine Arbeit. Die Kosten für Materialien wie Blumen, Erde oder Baustoffe zur Gartengestaltung kannst du im Allgemeinen nicht absetzen.
Das Steuerfachportal Haufe rät, schon bei der Rechnung Arbeits- und Materialkosten zu trennen. Sprich den Punkt vorher mit den Dienstleister:innen ab, damit sie dir die Rechnung entsprechend ausstellen. Den Rechnungsbetrag solltest du besser immer überweisen und nicht bar bezahlen.
Folgende Arbeitskosten kannst du in der Regel problemlos absetzen:
- Arbeitskosten und Löhne: Du kannst zum Beispiel ein Unternehmen beauftragen oder eine:n Minijobber:in beschäftigen. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Löhne für Minijobber:innen steuerlich absetzbar. Laut Minijob-Zentrale beträgt die Obergrenze für 2025 im Monat 556 Euro. Übrigens: Im Haushalt oder Garten beschäftigte Minijobber:innen müssen bei der Minijob-Zentrale anmeldet sein.
- Fahrtkosten: Das sind alle Kosten, die für die Dienstleister:innen auf dem Arbeitsweg zu deinem Garten entstehen.
- Betriebskosten: Zum Beispiel Schmieröl für eine Säge oder einen Rasenmäher sowie Putz- und Reinigungsmittel.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn du Abfuhrkosten für Grünschnitt als Gartenarbeit steuerlich absetzen möchtest. Die Lohnsteuerhilfe erläutert dazu, dass nach der aktuellen Auffassung der Gerichte die Müllentsorgung als Gartenarbeit nicht steuerlich absetzbar ist. Ausnahmen kann es bei der Entsorgung von Kompost oder Grünschnitt geben.
Solche kniffligen Fälle liegen vor allem dann vor, wenn du nur den Abtransport in Auftrag gibst. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du selbst die Hecke schneidest und nur die Abfuhr des Grünschnitts in Auftrag gibst. Das Unternehmen stellt dir dann lediglich eine Rechnung über den Abtransport aus. Als alleinige Hauptleistung muss die Abfuhr als Gartenarbeit nicht immer absetzbar sein. Die gesetzliche Lage ist derzeit nicht eindeutig. Ob der alleinige Abtransport von Gartenabfällen absetzbar ist oder nicht, kann im Ermessen der Finanzämter und jeweiligen Finanzgerichte liegen.
Dagegen kannst du in der Regel gute Karten, wenn nicht der Abtransport, sondern die Gartenpflege die hauptsächliche Arbeit war – beispielsweise bei einem Heckenschnitt. Dann ist der dazugehörige Abtransport der geschnittenen Zweige als Gartenarbeit steuerlich absetzbar. Auf der Rechnung steht in diesem Fall etwa „Hecke schneiden“ und als Unterpunkt dazu „Abtransport“.
Gartenarbeit ist steuerlich absetzbar: Die richtige Zuordnung macht‘s
Das Finanzamt erkennt grundsätzlich Kosten rund um die Haushaltsführung bei der Einkommensteuerberechnung an. Haufe erklärt, dass dazu in der Regel auch der Garten an deinem Wohnsitz oder einer Zweit- beziehungsweise Ferienwohnung zählt, soweit diese in der EU liegen. Auch als Mieter:in kannst du solche Kosten steuerlich absetzen.
In der Einkommensteuererklärung gibst du die Arbeitskosten entweder als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen an. Das EStG definiert in Paragraph 35a, was unter den zwei Begriffen zu verstehen ist. Außerdem legt es die jeweiligen Höchstbeträge fest, bis zu denen du die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Haufe erläutert, wie die Begriffe im Gartenbereich definiert sind und welche Gartenarbeiten steuerlich absetzbar sind:
Haushaltsnahe Dienstleistungen für den Garten
- Definition: Darunter verstehen die Finanzbehörden Tätigkeiten im Garten, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel, wenn du den Rasen mähen oder die Hecke schneiden lässt.
- Steuerlicher Höchstbetrag: Steuerlich absetzbar bei solchen Gartenarbeiten sind bis zu 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal bis zu 4.000 Euro.
Handwerkerleistungen für den Garten
- Definition: Damit sind eher aufwendigere Tätigkeiten wie Reparaturen oder Bauarbeiten im Garten gemeint. Als Handwerkerleistung zählt es beispielsweise, wenn du den Garten gestalten, einen Zaun setzen oder einen Teich anlegen lässt.
- Steuerlicher Höchstbetrag: Auch in diesem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten absetzen. Der Höchstbetrag liegt allerdings schon bei 1.200 Euro.
Die Zuordnung zu diesen Kategorien muss nicht immer eindeutig sein, es gibt Grenzfälle. Oft kommt es im Einzelfall auf die Zusammenhänge an. Hole steuerlichen Rat ein, wenn du dir nicht sicher bist. Häufig kann dir auch ein Anruf beim Finanzamt dabei helfen, solche Fragen zu klären.
Auch für neu gestaltete Gärten ist Gartenarbeit steuerlich absetzbar
Grundsätzlich ist eine Neugestaltung des Gartens steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, du gibst die Neugestaltungsarbeiten in Auftrag und führst sie nicht selbst aus.
Achtung Neubau!
Doch es gibt wieder eine Ausnahme zu beachten: Haufe weist darauf hin, dass diese Regelung nicht im Zusammenhang mit einem Neubau des Hauses gilt. Die Steuerexpert:innen raten dazu, die Gartengestaltung erst in Angriff zu nehmen, wenn das Haus fertiggestellt ist. Denn dann sind die Gartenarbeiten wieder steuerlich absetzbar.
Du suchst nach Ideen, wie du deinen Garten neu anlegen lassen könntest?
- Naturgarten anlegen: Obst und Gemüse frisch aus dem Biogarten
- Blühender Bauerngarten: 10 Tipps, wie du alles richtig machst
- Vorgarten bepflanzen: Mit diesen Pflanzen wird er bienenfreundlich
- Bunten Ziergarten anlegen – mit insektenfreundlichen Pflanzen