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23 E-Nummern, die du vermeiden solltest

  • E-Nummern: E102 (Tatrazin) kommt z.B. in Schmelzkäse vor Foto: © rdnzl / stock.adobe.com

    E-Nummer: E102 – Tartrazin

    E102 steckt in Senf, Puddingpulver, Schmelzkäse, Getränken oder Süßigkeiten. Tartrazin ist ein künstlicher gelber Farbstoff und wird mit gesundheitlichen Auswirkungen wie Atemschwierigkeiten, Hautausschlägen oder verschwommenem Sehvermögen in Verbindung gebracht. In Norwegen ist die E-Nummer E102 verboten. Verbraucherzentralen raten vom Verzehr größerer Mengen ab.

  • E-Nummern: E104 oder Chinolingelb kann z.B. in Lachs vorkommen Foto: © Colourbox.de

    E-Nummer: E104 – Chinolingelb

    Götterspeise, Brausepulver, Kaugummi, Räucherfisch und Obstweine – nur für solche Lebensmittel ist die E-Nummer E104 zugelassen, und auch das nur in geringen Mengen. Der gelbe Farbstoff Chinolingelb steht unter Krebsverdacht und ist in den USA, Japan und Norwegen verboten. Chinolingelb kann allergieauslösend wirken und die Aktivität sowie die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.

  • E-Nummern: E110 (Gelborange S) kommt als Farbstoff z.B. in Weingummi vor Foto: © VRD / stock.adobe.com

    E-Nummer: E110 – Gelborange S

    E110 färbt Weingummi, Lachsersatz oder Käse gelborange. In Tierversuchen führte der Farbstoff zu Nierentumoren. Vermutlich ist Gelborange S ein Auslöser für Asthma und Neurodermitis und gilt als allergieauslösend für Menschen die empfindlich auf Aspirin und Benzoesäure (E210) reagieren. Der Farbstoff E110 kann die Aktivität und die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr größerer Mengen ab.

  • E-Nummern: Der Zusatzstoff E122 (Azorubin) färbt Fertiggerichte Foto: Klaus Eppele / stock.adobe.com

    E-Nummer: E122 – Azorubin

    Der rote Farbstoff E122 kommt in Fertigprodukten und Fertigsuppen, Getränken und Süßigkeiten. Azorubin kann Allergien auslösen, speziell bei Menschen, die empfindlich auf Aspirin und Benzoesäure reagieren. Außerdem kann der rote Farbstoff E122 die Aufmerksamkeit und die Aktivität von Kindern beeinträchtigen. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr größerer Mengen ab.

  • Die E-Nummer E123 Amaranth kommt in Wein vor Foto: © mtsaride / stock.adobe.com

    E-Nummer: E123 – Amaranth

    Mit Amaranth sind hier nicht die Körner gemeint, sondern der rote Farbstoff E123. Amaranth ist nur für Spirituosen, Aperitifweine und Kaviar zugelassen. In den USA ist er sogar verboten, da er unter Krebsverdacht steht. In Tierversuchen führte E123 zu Kalkablagerungen in den Nieren.

  • E-Nummer E124A oder Chochenillerot A färbt z.B. Geleehimbeeren rot Foto: © PixelPower / stock.adobe.com

    E-Nummer: E124A – Chochenillerot A

    Der rote Farbstoff Chochenillerot A oder auch E124A ist das, was die Geleehimbeere so schön rot färbt. Er steckt auch in Chorizo-Wurst, Lachsersatz, Fruchtgelee und anderen Süßwaren. E124A gilt als Allergie auslösend und kann die Aktivität sowie die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr großer Mengen ab.

  • Zusatzstoffe und E-Nummern: E127 Erythrosin färbt Kirschen rot Foto: © euthymia / stock.adobe.com

    E-Nummer: E127 – Erythrosin

    Der rote Farbstoff ist nur für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Obstsalat mit Kirschanteil zugelassen. Die E-Nummer E127 kann Jod an den Körper abgeben und die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten Lebensmittel mit Erythrosin nicht essen, also Cocktailkirschen und kandierte Kirschen aller Art meiden. Der Farbstoff E127 kann die Aufmerksamkeit bei Kindern stören und Allergien auslösen.

  • Die E-Nummer E129 (Alluarot AC) färbt Wackelpudding rot Foto: © Cpro / stock.adobe.com

    E-Nummer: E129 – Allurarot AC

    Der rote Farbstoff Allurarot steckt in Wackelpudding und anderen Süßigkeiten, Desserts und Getränken. In Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich und der Schweiz ist die E-Nummer E129 verboten. Menschen mit Aspirin- oder Benzoesäureallergie, Asthma oder Neurodermitis sollten die E-Nummer meiden. Allurarot AC kann die Aktivität und die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.

  • Zusatzstoffe und E-Nummern: E142 (Grün S) färbt Dosenerbsen Foto: © robert6666 / stock.adobe.com

    E-Nummer: E142 – Grün S

    Pfefferminzbonbons oder Dosenerbsen aber auch Getränke, Kosmetika, Wolle, Leder und Papier werden mit dem grünen Farbstoff E142 gefärbt. Man darf sich schon fragen, warum Erbsen noch grüner gefärbt werden müssen. E142 ist in den USA, Kanada, Japan und Norwegen verboten. Der Zusatzstoff Grün S steht im Verdacht, Alzheimer zu begünstigen und hat im Tierversuch zu Erbgutschäden geführt.

  • E150C ist Ammoniak-Zuckerkulör – ein wichtiger Bestandteil von Cola Foto: © bestvc / stock.adobe.com

    E-Nummer: E150C – Ammoniak-Zuckerkulör

    E150C hast du bestimmt schon zu dir genommen: Es steckt nämlich in Cola, Whiskey und Senfsoßen und macht da die braune Farbe. Ammoniak-Zuckerkulör wird mit Hilfe von Ammoniak aus Zuckerverbindungen hergestellt, dabei kann genveränderter Mais verwendet werden. Nebenprodukte der E-Nummer führten im Tierversuch zu Krämpfen und beeinträchtigten das Immunsystem. In den USA steht der Farbstoff E150C unter Krebsverdacht. Die Verbraucherzentralen raten vom häufigen Verzehr der E-Nummer ab.

  • Zusatzstoffe: E-Nummer E151 Brillantschwarz BN färbt Lakritz schwarz Foto: © euthymia / stock.adobe.com

    E-Nummer: E151 – Brilliantschwarz BN

    Kaviar-Ersatz, Lakritz aber auch Shampoos oder flüssige Seifen werden mit dem Farbstoff E151 violett, braun oder schwarz gefärbt. Brillantschwarz BN gilt als allergieauslösend bei Menschen, die auf Aspirin und Benzoesäure empfindlich reagieren und sollte auch von Personen mit Asthma oder Neurodermitis gemieden werden. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr großer Mengen ab.

  • E-Nummer E154 (Braun FK) färbt Fisch Kippers braun Foto: © photocrew / stock.adobe.com

    E-Nummer: E154 – Braun FK

    Die E-Nummer E154 kann zur Schädigung innerer Organe durch Ablagerungen führen. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr großer Mengen ab. Die gute Nachricht: Der Farbstoff Braun FK steckt sowieso nur in geräucherten Heringen aus England (Kippers), für alles andere ist er nicht zugelassen. Braun FK sollte von Personen mit Aspirin- und Benzoesäureallergie, Asthma oder Neurodermitis vermieden werden.

  • E-Nummer E155 Braun HT färbt Schokolade braun Foto: © Colourbox.de

    E-Nummer: E155 – Braun HT

    Der rötlich-braune Farbstoff E155 wird vor allem zum Färben von Süßigkeiten wie Kuchen, Keksen, Eis oder Schokolade verwendet. Die Verbraucherzentralen raten jedoch vom Verzehr ab, da die E-Nummer insbesondere für Menschen mit Neurodermitis, Asthma und Aspirin- oder Benzoesäureallergie bedenklich ist.

  • Zusatzstoffe und E-Nummern: Titanoxid (E 171) ist inzwischen verboten Foto: © Colourbox.de

    E-Nummer: E 171 – Titandioxid

    Der weiße Farbstoff aus Titaneisen wird als Überzug für Kaugummis oder Süßigkeiten verwendet. Die E-Nummer sorgt für Diskussionen: Bei Tierversuchen mit Titandioxid traten Erkrankungen des Immunsystems und Schädigungen des Dickdarms auf. Zudem kam es bei Mäusen zu zellulären Veränderungen, und es ist unklar, ob die E-Nummer krebserzeugend wirkt.

    In Frankreich wurde die Zulassung des Zusatzstoffs für das Jahr 2020 ausgesetzt, weil nach Aussage der französischen Gesundheitsbehörde noch keine eindeutige Risikobewertung möglich ist.

  • Zusatzstoff/E-Nummer E173 Aluminium färbt Weihnachtskekse silbergrau Foto: © emola09 / stock.adobe.com

    E-Nummer: E173 – Aluminium

    Aluminium ist als silbergrauer Farbstoff E173 für Überzüge von Zuckerwaren und Dekorationen von Kuchen und Gebäck zugelassen. Der Körper speichert Aluminium teilweise. Aluminium wird mit Alzheimer und Brustkrebs in Verbindung gebracht. Die E-Nummer E173 sollte von Menschen mit Nierenerkrankung vermieden werden.

    Mehr zu Thema in unserem Beitrag Wie schädlich ist Aluminium?

  • E180 (Litholrubin BK) ist für Käserinde zugelassen Foto: © rdnzl / stock.adobe.com

    E-Nummer: E180 – Litholrubin BK

    Der rote Lebensmittelfarbstoff E180 ist nur für Käserinde zugelassen – sogar dann, wenn sie mitgegessen werden kann. Bedenklich ist der Zusatzstoff Litholrubin BK besonders für Menschen mit Pseudoallergien (z.B. Asthma oder Neurodermitis) und Menschen, die allergisch auf Aspirin oder Benzoesäure reagieren.

  • E239 ist nur für Provolone zugelassen Foto: © Vitalina Rybakova / stock.adobe.com

    E-Nummer: E239 – Hexamethylentetramin

    Die E-Nummer E239 verhindert das Wachstum von Mikroorganismen. Dieser Konservierungsstoff, auch Hexamethylentetramin genannt, kann Allergien auslösen. Verbraucherzentralen raten vom häufigen Verzehr ab.

    Aber keine Sorge: E239 ist ohnehin nur für die italienische Käsesorte Provolone zugelassen.

  • Zusatzstoffe E-Nummern: E284 Borsäure macht Kaviar haltbar Foto: © dechevm / stock.adobe.com

    E-Nummer: E284 – Borsäure

    Borsäure, auch als E284 bekannt, führte in der Vergangenheit zu Vergiftungen – das Konservierungsmittel ist daher nur noch für Kaviar zugelassen. Traditionell wird Kaviar mit Salz konserviert, für eine längere Haltbarkeit setzten Hersteller Borsäure zu. Die E-Nummer kann nicht abgebaut werden und reichert sich im Körper an. Bei häufigem Verzehr verursacht E284 Durchfälle und innere Organschäden – die Wahrscheinlichkeit dafür ist im Alltag bei Kaviar aber eher gering …

  • Zusatzstoffe E-Nummern E285 Borax Kaviar dechevm / stock.adobe.com

    E-Nummer: E285 – Natriumtetraborat (Borax)

    Der Konservierungsstoff E285 ist eine Variante der Borsäure und ebenfalls nur für Kaviar zugelassen. Borax kann nicht abgebaut werden und reichert sich im Körper an. Bei langfristiger Aufnahme verursacht die E-Nummer Durchfälle und innere Organschäden.

  • Zusatzstoffe E-Nummern E385 Calcium-dinatrium-EDTA in Konservendosen Foto: © Julie Clopper / stock.adobe.com

    E-Nummer: E385 – Calcium-dinatrium-EDTA

    Das Antioxidationsmittel E385 ist nur für Dosen, Glaskonserven, Margarine und gefrorene Krebstiere zugelassen und verhindert die Verfärbung dieser Lebensmittel. Da Calcium-dinatrium-EDTA Mineralstoffe bindet, kann die E-Nummer den Stoffwechsel stark beeinflussen. Aber der Zusatzstoff ist nicht immer böse: E385 wird nämlich auch als Medikament zur Behandlung von Schwermetallvergiftungen eingesetzt.

  • Zusatzstoffe E-Nummern E425 Konjak in Glasnudeln Foto: © rdnzl / stock.adobe.com

    E-Nummer: E425 – Konjak

    Konjak wird aus der „Teufelszunge“ gewonnen: Die Wurzel der asiatischen Pflanze wird zu Mehl verarbeitet, das in Glasnudeln und fernöstlichen Spezialitäten vorkommt. Die E-Nummer E425 vergrößert den Darminhalt und behindert die Aufnahme wichtiger Nährstoffe. In der EU ist die Verwendung von E425 immerhin schon in Gelee-Süßwaren verboten, weil das Verdickungsmittel sich im Rachenraum festsetzen kann und bei Kindern zu Erstickungsanfällen geführt hat.

  • Zusatzstoffe E-Nummern E512 Zinn-II-Chlorid in Spargel Foto: © Birgit Reitz-Hofmann / stock.adobe.com

    E-Nummer: E512 – Zinn-II-Chlorid

    Zinn-II-Chlorid wird als Antioxidationsmittel und Farbstabilisator verwendet. Die E-Nummer E512 ist nur in Dosen- und Glaskonserven zugelassen und wird beispielsweise eingesetzt, um die helle Farbe des Spargels im Glas zu erhalten. In hohen Konzentrationen hat die E-Nummer E512 einen metallischen Beigeschmack und führt zu Übelkeit und Erbrechen. 

  • zusatzstoffe-E-999 Foto: © janvier / stock.adobe.com

    E-Nummer: E999 – Quillajaextrakt

    Die E-Nummer E999 wird aus der Rinde des Quillaja-Baumes gewonnen und ist nur für Getränke wie Ginger-Ale oder Cidre zugelassen. Es ist ein Schaummittel, dass den Schaum im Getränk stabilisiert. Der Quillajaextrakt enthält Blutgifte (Saponine): Saponine schmecken bitter, bilden Schäume und sind giftig, wenn sie in die Blutbahn gelangen. Bereits eine tägliche Aufnahme von 1,75 Litern Ginger-Ale bei einem Körpergewicht von 70 Kilogramm entspricht der zugelassenen Tagesdosis.

  • Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

    E-Nummern und andere Zusatzstoffe

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