Kaputte Handys, Laptops oder Toaster – du weißt nicht, wohin mit dem ganzen Elektroschrott? Ab dem 1. Juli kannst du alte Elektrogeräte unter gewissen Umständen gleich im nächsten Supermarkt abgeben. Hier erfährst du mehr dazu.
Laut dem RND liegen Schätzungen zufolge allein in Deutschland etwa 200 Millionen alte Handys unbenutzt herum. Der Grund: Viele Verbraucher:innen wissen nicht, wohin mit ihrem Elektroschrott oder wollen nicht den langen Weg zum nächsten Wertstoffhof zurücklegen. Dadurch verstauben kaputte Geräte unbenutzt in Kellern und Schubladen, obwohl sie jede Menge wertvolle Rohstoffe enthalten, die recycelt werden könnten.
Eine Neuerung des Elektro- und Elektronikgerätgesetzes nimmt sich diesem Problem an: Sie schreibt vor, dass Supermärkte unter bestimmten Voraussetzungen Elektroschrott annehmen müssen.
Elektroschrott im Supermarkt: Das kannst du abgeben
Laut der neuen Vorschrift müssen Supermärkte und Discounter ab einer Verkaufsgröße von 800 Quadratmetern alte und kaputte Elektrogeräte annehmen – vorausgesetzt, sie vertreiben mehrfach pro Jahr oder sogar dauerhaft selbst Elektrogeräte. Das trifft auf viele Supermarktketten wie Aldi, Rewe oder Edeka zu, die zum Beispiel Wasserkocher, Kaffeemaschinen oder Mixer im Sortiment führen.
Friederike Farsen von der Verbraucherzentrale NRW äußert gegenüber dem RND ihre Zustimmung zu dieser Neuerung. Schließlich machen Supermärkte mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Gewinn und sollten deshalb auch zur Verantwortung für eine fachgerechte Entsorgung gezogen werden.
Die neue Vorschrift bezieht sich jedoch nicht gleichermaßen auf alle Arten von Elektroschrott. Entscheidend ist vor allem die Größe des Geräts:
- Hat ein Elektrogerät eine Kantenlänge von unter 25 Zentimetern, kannst du es im nächsten Supermarkt abgeben. Und zwar auch ohne selbst etwas Neues kaufen zu müssen.
- Ist das Gerät größer, kannst du es nur abgeben, wenn du ein neues Gerät derselben Art kaufst. Kaufst du also einen neuen Standmixer, kannst du deinen alten Mixer im Supermarkt lassen.
Geräte, die aufgrund von Verunreinigungen eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellen, müssen Supermärkte nicht annehmen.
Kritik an der neuen Vorschrift
Das neue Gesetz gilt eigentlich schon seit Anfang des Jahres. Es hat jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli vorgesehen. Supermärkte hatten dementsprechend ein halbes Jahr lang Zeit, um sich vorzubereiten. Einige haben beispielsweise Sammelboxen oder Infotheken eingerichtet, an denen Konsument:innen ihre Elektrogeräte abgeben können.
Verbraucherschützer:innen, wie Friederike Farsen, äußern vor allem einen zentralen Kritikpunkt an der Neuerung: Statt den 25 Zentimetern Kantenlänge hätte sie sich eine maximale Länge von 50 Zentimetern erhofft. Dann hätten Kund:innen auch größere Haushaltsgeräte beim Gang zum Supermarkt zum Recycling abgeben können. Deine alten Handys kannst du dank der neuen Vorschrift nun jedoch bald unkompliziert beim nächsten Einkauf loswerden.
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