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Hilfe vom Staat: Welche Zahlungen dir in der Energiekrise zustehen

Entlastet die Abschaffung der EEG-Umlage wirklich die Verbraucher:innen?
pixabay / martaposemuckel

Lebensmittelpreise und Energiekosten belasten die Verbraucher:innen enorm. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen. Ein Überblick über die bisherigen Hilfen vom Staat – und wem sie zustehen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Bürger:innen angesichts der Gasumlage ein weiteres Entlastungspaket zugesichert. „Wir lassen niemanden allein mit den höheren Kosten“, teilte der SPD-Politiker am Montag auf Twitter mit.

Es wäre eine weitere Entlastungsmaßnahme in einer Reihe von bisherigen Staatshilfen. Diese hatte die Bundesregierung auf den Weg gebracht, nachdem die Verbraucher:innen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu spüren bekamen. Derzeit schießen Energiekosten in die Höhe, Lebensmittel sind seit Monaten durch die Inflation teurer.

Die staatlichen Hilfen seit Beginn des Ukraine-Kriegs belaufen sich laut Scholz auf 30 Milliarden Euro. Von mancher Unterstützung profitieren die Bürger:innen bereits, andere Maßnahmen greifen erst im kommenden Jahr. Außerdem helfen sie nicht allen Menschen gleichermaßen. Ein Überblick.

Wegfallen der EEG-Umlage

Verbraucher:Innen und Firmen bezahlen seit Juli keine EEG-Umlage mehr. Diese wurde über die Stromrechnung erhoben. Den heftigen Anstieg der derzeitigen Strompreise gleicht das zwar nicht aus, dem Finanzministerium zufolge sparen Verbraucher:innen allerdings 6,6 Milliarden Euro Stromkosten ein. Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird nun über den Bundeshaushalt gestemmt, indirekt zahlt jede:r also weiter mit. Alle Menschen, die Strom bezahlen, sind von dieser Maßnahme demnach betroffen.

Energiepauschale für Erwerbstätige

Ab September gibt die Bundesregierung eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro an alle Erwerbstätigen aus, die einer einkommensteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen. Da das Geld mit dem Gehalt kommt, zahlen die Empfänger:innen Steuern darauf. Die Folge: Bürger:innen mit hohen Einkommen profitieren dadurch weniger als solche mit wenig Geld. Rentner:innen und Student:innen ohne Job haben zum Beispiel keinen Anspruch auf die Energiepauschale.

Kinderbonus

Das Kindergeld wird um 100 Euro pro Kind aufgestockt – jedoch einmalig. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet. Dadurch kommt er auch Bezieher:innen von Leistungen zugute, die im zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt sind (wie etwa Hartz IV). Für Menschen mit Kindern sollte das Geld bereits auf dem Konto sein, da es kurz nach dem Juli-Kindergeld ausgezahlt wurde.

Steuerliche Entlastungen

Der Grundfreibetrag – jenes Existenzminimum, auf das der Staat keine Steuern erhebt – steigt auf 10.347 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro. Fernpendler:innen können außerdem pro Kilometer drei Cent mehr Pendlerpauschale anrechnen. Da die Anpassungen rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten, bemerken Bürger:innen erst nach der Steuererklärung für dieses Jahr die Entlastung. Sprich: 2023.

Einmalzahlung für Leistungsbezieher:innen

Erwachsene, die Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekommen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, die die gestiegenen Preise zu einem gewissen Teil abfedern sollen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro. Die Auszahlung erfolgte im Juli.

Heizkostenzuschuss für Geringverdiener:innen

Auch der staatliche Zuschuss zu den Heizkosten wurde für Geringverdiener:innen aufgestockt. Menschen, die Wohngeld beziehen und alleine leben, erhalten einmalig 270 Euro. Zwei-Personen-Haushalte erhalten einmal 350 Euro, für jede:n weitere:n Mitbewohner:in gibt es zusätzlichen 70 Euro. Student:innen mit Bafög, Bezieher:innen von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 230 Euro. Der Auszahlungszeitpunkt ist unterschiedlich, da für diesen Zuschuss die Bundesländer zuständig sind.

Tankrabatt

Seit Juni gilt für drei Monate der vielfach kritisierte Tankrabatt. Dabei wurde für Benzin der Steuersatz um 29,6 Cent pro Liter gesenkt, für Diesel um 14,0 Cent pro Liter. Laut Studien wurde die Reduzierung der Energiesteuer weitgehend an die Verbraucher:innen weitergegeben. Es wird jedoch erwartet, dass die Spritpreise ab September wieder steigen, denn dann endet die Maßnahme.

9-Euro-Ticket im ÖPNV

Ebenfalls von Juni bis einschließlich August gilt das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Es ermöglicht bundesweit günstiges Reisen per Bus und Bahn.

Derzeit steht noch eine Reform des Wohngeldes im Raum. Diese kündigte Kanzler Scholz angesichts der hohen Energiekosten für das kommende Jahr an. Dabei soll der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden.

Mit Material der dpa

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