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Entlastungspaket in Milliardenhöhe: Das sieht Christian Lindners Plan vor

Christian Lindner
Foto: Pixabay/CC0

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Bürger:innen angesichts der Inflation weiter entlasten. Laut Spiegel plant er dafür ein Milliardenpaket, das einen höheren Grundfreibetrag, höhere Einkommensgrenzen und mehr Kindergeld umfassen soll.

Um 10,1 Milliarden Euro sollen die Bürger:innen in Deutschland angesichts der hohen Lebenshaltungskosten entlastet werden. Dafür plant laut Spiegel Bundesfinanzminister Christina Lindner (FDP) ein neues Entlastungspaket. Demnach werden nicht nur die Inflationsgewinne des Fiskus aus diesem Jahr zurückgeben, auch das Kindergeld soll erhöht werden. Für 2024 soll ein weiteren Entlastungsschritt im Umfang von rund vier Milliarden Euro erfolgen.

Dem Bericht zufolge will Lindner den Grundfreibetrag erhöhen – jenes Existenzminimum, auf das der Staat keine Steuern erhebt. Der Betrag soll von derzeit 10.348 Euro auf 10.633 Euro im nächsten und 10.933 Euro im übernächsten Jahr angehoben werden.

Auch der Spitzensteuersatz soll laut Spiegel erst ab einem höheren Gehalt als bisher gelten. Aktuell setzt er bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro ein. 2023 soll er dann bei 61.972, 2024 bei 63.521 Euro greifen.

Bund und Länder teilen sich die Ausfälle durch die Entlastung

Familien will der Bundesfinanzminister ebenfalls unter die Arme greifen. Für die ersten zwei Kinder sollen Eltern im Jahr 2023 acht Euro mehr im Monat erhalten. Das macht einen Anstieg auf 227 Euro aus. Für das dritte Kind gibt es dem Bericht zufolge zwei Euro mehr, dann also ebenfalls 227 Euro. 2024 soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder noch einmal um sechs Euro steigen.

Sehr hohe Einkommen werden von Lindners Vorhaben nicht in vollem Umfang profitieren, da die Einkommensgrenze, ab der der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt, nicht angepasst werden soll. Das läuft darauf hinaus, dass Einkommensbestandteile, die 277.826 Euro übersteigen, nicht entlastet werden.

Die Rückgabe der Belastungen teilen sich Bund und Länder mit je 42,5 Prozent, die restlichen 15 Prozent sollen die Kommunen tragen.

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