Begriffe wie „vegane Wurst“ und „veganes Schnitzel“ sollten in Frankreich ab Oktober verboten werden. Jetzt hat Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht das Dekret in Frage gestellt.
Der französische Conseil d’Etat, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, zieht nun das geplante Dekret zurück, durch das spezifische Terminologien von Metzger- und Fischwaren für pflanzliche Alternativen verboten werden sollten. Wie Vegconomist berichtete, äußerte das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Verbots. Es sei demnach im Sinne der Verbraucherinformation nicht gerechtfertigt.
Der für den Oktober geplante richterlichen Beschluss ist nun ausgesetzt worden. Die Aussetzungsentscheidung wurde laut Medienbericht am Abend des 27. Juli vom Richter unterzeichnet. Daher können vegane und vegetarische Produkte in Frankreich weiterhin unter ihren bisherigen Namen vermarktet werden.
Dekret wurde im Juni beschlossen
Erst am 29. Juni wurde in Frankreich mit dem Dekret Nr. 2022-947 das Verbot für die Verwendung der Begriffe „vegane Wurst“ oder „veganes Steak“ beschlossen. Ab dem 1. Oktober sollte in Produkten mit dem Namen „Wurst“, „Bacon“ und „Steak“ tatsächlich Fleisch zu finden sein, das berichtete unter anderem agrarheute.
Rohstoffknappheit erschwert Umbenennung
Der Staatsrat erkennt nun an, dass die Einhaltung des Dekrets bis zum 1. Oktober nicht möglich ist. Um die Produkte umzubenennen, braucht es viele Schritte: Entwicklung neuer Namen und Markenwelten, Verbraucherumfragen, Anmeldung der neuen Marken zum Schutz und die Herstellung neuer Verpackungen. Die derzeitig knappen Rohstoffe – darunter Pappe und Folien – stellen dabei eine Herausforderung dar.
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