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Niederlage für Start-Up: Pflanzendrink darf nicht „Milck“ heißen

The Hempany Team
Foto: The Hempany

Weil die Bezeichnung Hanf-Milck® zu sehr an Milch erinnere, wurde ein Stuttgarter Start-Up verklagt. Jetzt fiel das Urteil im Rechtsstreit – und es sorgt für Enttäuschung.

„Wir wollen kein Bashing der Milchindustrie betreiben. Wir wollen lediglich gleichberechtigt sein.“ So startet das Statement auf der Seite des Start-Ups The Hempany. Mit ihrem Hanfgetränk, das sie Hanf-Milck® nennen, sorgte das Unternehmen bei der Wettbewerbszentrale für Aufruhr. Es wurde der Vorwurf laut, das pflanzliche Getränk erinnere zu sehr an Milch und könne von Konsument:innen mit Kuhmilch verwechselt werden. Das Absurde: Das Wort „Milck“ erscheint nur kleingedruckt auf der Packung, der Hanfsamen-Drink wird unter dem Namen „Hemi“ verkauft.

Klage und Urteilsverkündung

Wer genau die Klage bei der Wettbewerbszentrale einreichte, ist nicht klar. Die Forderung ist jedoch deutlich: The Hempany soll den Begriff „Milck“, den sich das Unternehmen hat schützen lassen, künftig nicht mehr verwenden. Das Wording wird dabei als Kernproblem dargestellt. Doch das Team hinter Hemi geht von einer „Angst der Milchindustrie aus“, die ihre Marktposition durch pflanzliche Produkte bedroht sieht. Das Unternehmen erklärt diesbezüglich, dass es sich bei ihrem Getränk nicht um einen Milchersatz handle, sondern um „eine vollwertige Alternative, die bewusst nur die Menschen anspricht, für die tierische Produkte nicht in Frage kommen.“

Am Donnerstagnachmittag erfolgte nun die Urteilsverkündung des Landgerichts Stuttgart: The Hempany darf ihr Hanfgetränk nicht „Milck“ nennen. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Wettbewerbszentrale, dass es sich bei dem Begriff „Milck“ um ein Kunstwort handle und dies gegen den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte verstoße. Zudem sei die Werbung irreführend, so die Begründung der Wettbewerbszentrale.

Vermeintlicher Verstoß gegen EU-Regeln

In der EU dürften nur Produkte tierischen Ursprungs als „Milch“ oder „Milcherzeugnis“ bezeichnet werden. Andersherum dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei pflanzlichen Produkten um ein Tierprodukt handele. Genau das wird dem Start-Up jedoch seitens Wettbewerbszentrale vorgeworfen. Das Landgericht Stuttgart gab der Unterlassungsklage nun statt; rechtkräftig ist das Urteil jedoch bislang noch nicht.

Über die Entscheidung zeigen sich die Teammitglieder des Start-Ups enttäuscht. In einem auf Instagram geposteten Video heißt es seitens The Hempany: „Über die Entscheidung sind wir natürlich sehr enttäuscht. Wir werden uns die Begründung genau ansehen und eventuell in Berufung gehen. Auf jeden Fall werden wir aber weiter laut bleiben.“

Den Hanf-Drink Hemi gibt es weiterhin zu kaufen und die Firma kündigt in den sozialen Medien „viele tolle Ideen für weitere Alternativen zu altbekannten Milchprodukten“ an.

Start-Up im Vorfeld: „Wir lassen uns den Mund nicht verbieten…“

Noch vor der Verhandlung gab Dave Tijok, Geschäftsführer von The Hempany, bekannt: „Wenn die Industrie sagt ‚ihr seid keine Milch‘, dann erkenne ich neidlos an: Ja, das stimmt. Wir sind eine „Milck“, wir melken Hanfsamen statt Kühe.“

Das Start-Up kündigte zu den Zeitpunkt auch an, sich gegen „die Klage der Milchlobby“ wehren zu wollen. Auf der Website ließen sie verlauten: „Wir kämpfen für Milchalternativen – auch gegen Goliath.“

Utopia meint: Pflanzliche Alternativen sind eine gute Ergänzung der Produktpalette. Sie stellen eine echte Alternative für Menschen dar, die aus tierethischen, ökologischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen keine tierischen Produkte, wie zum Beispiel Kuhmilch, verwenden möchten oder können.

Ob Konsument:innen aufgrund des Namens eines Produkts wirklich nicht zwischen tierischem und pflanzlichen Ursprung unterscheiden können, ist zunächst eine berechtigte Frage. Bei zahlreichen anderen Produkten traut man ihnen jedoch zu, im Zweifel einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen. Darunter fallen auch zahlreiche andere Produkte, die keine Milchprodukte sind, jedoch ähnlich heißen, zum Beispiel, Erdnussbutter, Kokosmilch oder Scheuermilch. Prangt auf dem Produkt ein anerkanntes Siegel, wie das Vegan-Siegel, sollte sich erst recht erkennen lassen, dass es sich um ein pflanzliches Produkt handelt.

Ob pflanzlich oder nicht: Für deinen Einkauf empfehlen wir darauf zu achten, dass die Produkte bio-zertifiziert sind. Noch besser: Die Produkte sind (wie der Pflanzendrink Hemi) zusätzlich in Deutschland hergestellt, haben so keinen langen Transportweg hinter sich und dadurch einen geringeren CO2-Fußabdruck.

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