Die Energieberatung gibt dir Tipps rund ums Energiesparen in der Wohnung oder der Immobilie. Für Verbraucher:innen gibt es teilweise kostenlose Beratungen und für die Immobilien-Förderungen.
Energieberatungen geben dir Tipps, wie du deinen Stromverbrauch reduzieren kannst. Dabei beraten sie dich zu allen möglichen Themen – von energieeffizienten Haushaltsgeräten bis zur Frage, wie du deine Heizung richtig einstellst. Wenn du mit Strom und Heizwärme maßvoll umgehst, tust du nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern kannst auch Geld sparen.
Wer bietet grundsätzlich Energieberatung an
Die Energieberatungen richten sich an alle Verbraucher:innen: Egal ob du in einer Mietwohnung lebst oder Eigentümer:in bist – du kannst in jedem Fall von den Energiespartipps der Fachleute profitieren. An diesen Stellen kannst du dich umfassend beraten lassen:
- Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten unabhängige Beratungen zu vielen Themen rund ums Energiesparen an. Zum größten Teil sind die Beratungen für die Verbraucher:innen kostenlos.
- Energie- und Klimaschutzagenturen gibt es bundesweit und sie sind auf die Energieberatung spezialisiert. Das Fachpersonal berät dich unabhängig zu den Themen Energieeinsparung und Effizienz sowie zu erneuerbaren Energien. Wenn du staatliche Förderungen in Anspruch nehmen möchtest, ist eine Beratung bei einer registrierten Agentur Voraussetzung.
Weitere Anlaufstellen für eine Beratung sind:
- Lokale Energieversorger geben dir einen ersten Überblick. Hier kannst du dich nicht nur über Stromspar-Tipps informieren, sondern auch über erneuerbare Energien und eventuelle Förderungsmöglichkeiten.
- Einige Gemeinden bieten ebenfalls in ihren Räumen eine Energieberatung an. Vielfach kooperieren sie mit Energieberater:innen der örtlichen Energie- und Klimaschutzagenturen. Dann ist die Beratung für dich oftmals günstiger oder es fallen gar keine Kosten an. In deinem Rathaus kannst du dich über die möglichen Angebote informieren.
- Der Stromspar-Check – eine Aktion der Caritas – richtet sich speziell an Empfänger:innen von Sozialleistungen. Die Beratungen sind kostenlos und sollen helfen, die Rechnung für Strom und Heizung möglichst kleinzuhalten.
Die Energieberatung der Verbraucherzentralen für alle Bürger:innen
Die Energieberatung der Verbraucherzentralen ist flächendeckend in Deutschland und bietet die ausführlichsten Beratungen an – deshalb sind sie oft die erste Anlaufstelle in Energiefragen. Du kannst dich bei Fragen rund ums Energiesparen immer an die regionalen Stellen wenden.
Die Beratung ist unabhängig, mit dem Ziel, dich bestmöglich zu informieren. Sie steht allen Bürger:innen zur Verfügung, anders als bei den Energieversorgern, die ihre Kund:innen beraten.
Diese Möglichkeiten der Beratung bieten die Verbraucherzentralen an:
- Telefonische Beratung – Hier kann sich jeder informieren, der generelle Fragen zum Energiesparen hat oder Informationen über energieeffiziente Elektrogeräte benötigt.
- Online Fragen stellen – In dem Formular auf der Website kannst du deine Fragen auch online stellen. Beispielsweise zu energiesparenden Heizsystemen oder welche Fördermöglichkeiten du nutzen könntest.
- Persönliche Beratung – Diese erhältst du in den Räumen der regionalen Verbraucherzentralen. In dem Beratungsgespräch gehen die qualifizierten Mitarbeiter:innen auf deine Energieprobleme ein. Dazu solltest du deine Stromrechnung oder Schornsteinfeger-Protokolle mitbringen. Auch diesen Service bieten die Verbraucherzentralen kostenlos an.
- Beratung zu Hause – In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, dass sich die Berater:innen bei dir zu Hause die individuelle Situation anschauen. Sie können sich direkt vor Ort ein Bild der Lage machen und, wenn notwendig, den Stromverbrauch messen. Nach dem Termin erhältst du einen Bericht mit Empfehlungen. Für den Vorortstermin zahlst du maximal 30 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Verbraucherzentralen und übernimmt auch den Großteil der Kosten für individuelle Beratungen. Für Haushalte mit geringem Einkommen sind alle Beratung generell kostenlos.
Energieberatung für Hauseigentümer:innen
Bei der eigenen Immobilie ist nicht nur der Verbrauch innerhalb der Wohnung interessant, sondern auch eine Energieberatung zu Einsparmöglichkeiten am Haus.
Das Ziel ist es, dass durch die Sanierungen der Verbrauch an Strom und Heizungswärme sinkt. Das macht sich nicht nur an deinen Energiekosten bemerkbar, sondern es spart auch Treibhausgase ein. Damit trägst du aktiv zum Schutz des Klimas bei. Langfristig ist geplant, dass alle Wohngebäude nahezu klimaneutral werden.
- Die Verbraucherzentralen erstellen einen Überblick mit Empfehlungen, wie das Haus umweltgerechter saniert werden könnte. Sie prüfen den energetischen Ist-Zustand der Immobilie. Achtung! Die Verbraucherzentralen erstellen keine Unterlagen, mit denen du eine Förderung beantragen kannst.
- Energie- und Klimaschutzagenturen erstellen eine komplette Expertise zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Hauses. Oftmals arbeiten sie auch einen Sanierungsplan aus und begleiten das Bauvorhaben. Von ihnen erhältst du die Unterlagen, um einen Förderantrag zu stellen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Hauseigentümer:innen mit Förderprogrammen bei der Sanierung. Seit dem 01.01.2024 erfolgt eine Förderung nur, wenn die Energieberatung eine Energie- und Klimaschutzagentur durchführt, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ eingetragen ist.
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Die Energieberatung der Verbraucherzentralen für Hauseigentümer:innen
Die folgenden Energieberatungen der Verbraucherzentralen richten sich an Eigentümer:innen einer Immobilie. Nach Abschluss der Beratung kannst du die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in einem Bericht nachlesen. Diesen erhältst du in der Regel auf dem Postweg nach bis zu vier Wochen.
Auch hier können die Verbraucherzentralen viele ihrer Beratungen aufgrund der Förderung für dich kostenlos anbieten. Die Beratungen finden zunächst in den Räumen der Verbraucherzentralen statt. Bei Bedarf kann auch ein zweiter Termin bei dir zu Hause erfolgen, der dann maximal 30 Euro kostet. Die Leistungen sind für einkommensschwache Haushalte ebenfalls kostenlos.
- Energiesparen im Haus – In den Räumen der Verbraucherzentrale erhältst du eine fundierte Einschätzung über die energetische Situation deines Hauses. Dazu gehört unter anderem eine Einschätzung über den Strom- und Wärmeverbrauch sowie der Heizungsanlage. In dem nachfolgenden Bericht findest du Empfehlungen zu möglichen Sanierungsmaßnahmen oder ob du erneuerbare Energien nutzen kannst.
- Heizung optimieren – Damit deine Heizung optimal arbeiten kann, müssen alle Komponenten, wie eine Wärmepumpe, aufeinander abgestimmt sein. Dazu kannst du bei den Verbraucherzentralen Beratung erhalten.
- Beratung zum Heizungskauf – Ausgehend von deinen derzeitigen Heizungswerten und deren CO₂-Emissionen, erhältst du hier Vorschläge über passende Heizsysteme.
- Solarthermie – In der Beratung erfährst du, wie du deine bestehende Warmwasserversorgung durch Sonnenwärme (Solarthermieanlage) optimal nutzt. Die Fachleute prüfen auch, ob die Anlage richtig eingestellt ist und wie gut alles zusammen passt.
- Photovoltaik – In der Beratung kannst du prüfen lassen, ob dein Haus geeignet ist. Mit der Anlage produzierst du selbst Strom, den du gleich nutzen kannst.
- Beratung zu Wärmeschutz oder Haustechnik – Die Berater:innen klären deine Fragen zur energetischen Sanierung des Hauses und seiner Dämmung. Ebenfalls kannst du dich hier über den Einsatz der Haustechnik beraten lassen.
Energieberatung bei Energie- und Klimaschutzagenturen
Die Energieberatung der Energie- und Klimaschutzagenturen wendet sich hauptsächlich an Eigentümer:innen von Immobilien, aber auch Mieter:innen können hier Beratung rund ums Energiesparen erhalten. Vor allem, wenn du Förderungen in Anspruch nehmen möchtest, solltest du dich bei einer auf der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Agentur beraten lassen.
Die Themen, zu denen du dich hier beraten, lassen kannst sind:
- Sanierung – Welche Möglichkeiten bestehen, deine bestehende Immobilie energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.
- Neubau – Beratung zu einem energieeffizienten Neubau.
- Erneuerbare Energien – Einsatz von erneuerbaren Energien im Haus. Zum Beispiel mit Erdwärme heizen und wie du Photovoltaik für die Energieversorgung nutzen kannst.
- Förderung – Information über den aktuellen Stand aller Förderprogramme.
Eigentümer:innen können sich hier auch einen Gebäudeenergieausweis ausstellen lassen. Seit Mai 2014 sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Eigentümer:innen bei Vermietung und Verkauf verpflichtet, den Energieverbrauch der Immobilie nachzuweisen. Der Ausweis gibt die Effizienzklasse des Hauses an, ähnlich wie bei Elektrogeräten.
Außerdem erstellen die Agenturen einen individuellen Sanierungsfahrplan, auf dem die Sanierungsstrategie für ein spezielles Gebäude vermerkt ist. Solche Pläne sind mitunter Voraussetzung, um Förderungen zu erhalten.
Förderung für die Kosten der Energieberatung
Die Kosten für eine Energieberatung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Anträge verwaltet jedoch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Seit dem 1. Juli 2023 gilt für die Förderung der Energieberatung eine neue Richtlinie. Sie ersetzt die Richtlinie Vor-Ort-Beratung und individueller Sanierungsfahrplan von 2020. Für Anträge, ab dem 1. Juli 2023 verwendest du jetzt das Formular auf der Website der BAFA.
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch
- maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
- maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
- maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Dabei sind „förderfähig“ nur Agenturen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind. Die Rechnung über das Honorar muss über den vollen Betrag ausgestellt sein. Bei der Zahlung hast du zwei Möglichkeiten:
- Du zahlst vorab den gesamten Betrag und erhältst die Fördersumme erstattet.
- Oder du zahlst nur, den durch die Förderung nicht gedeckten Anteil (Eigenanteil). Allerdings benötigt die BAFA dann von dir eine „Ermächtigung“, um die Fördersumme direkt an die beratende Agentur auszuzahlen.
Für die Sanierung kannst du seit Juli 2021 Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Die Kredite vergibt die KfW-Bank. Für jede Wohneinheit für ein Effizienzhaus – ein Standard der KfW für Niedrigenergiehäuser – gibt es bei Sanierung, Neubau oder Kauf bis zu 150.000 Euro Kredit.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung sind zum Beispiel Dämmung, der Einbau von Lüftungsanlagen, oder energieeffiziente Smart-Home-Systeme. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach dem erreichten Energieeffizienzgrad des Gebäudes. Er beträgt bis zu 45 Prozent betragen, das heißt so viel von dem Kredit musst du möglicherweise nicht mehr zurückzahlen. Wenn du erneuerbare Energien nutzen möchtest, gibt es bei der KfW eigens dafür Kredite.
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