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Garage als Abstellraum? Das kann teuer werden

Garage als Abstellraum
Foto: CC0 / Pixabay / Kasman

Wer seine Garage als Abstellraum nutzt, dem können theoretisch hohe Bußgeldstrafen und sogar eine Kündigung des Mietvertrages drohen. Wir erklären dir, was hinter dem Verbot steckt.

Garage als Abstellraum: Ist das erlaubt?

Die eigene Garage sollte als Parkplatz für dein Auto dienen. Doch nicht selten wandern auch Dekoartikel, Fahrräder, Werkzeug oder Möbel in die Garage, sobald Keller oder Dachboden keinen Platz mehr bieten. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, darin ist geregelt, wie du die Garage nutzen darfst. Meist darf die Garage demnach nur als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt werden – und alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Dinge, die nicht dazugehören, darfst du dementsprechend nicht in der Garage lagern. Dieses Verbot ist notwendig, um sicherzustellen, dass ausreichend Platz für dein Auto vorhanden ist und die Garage dazu beitragen kann, den öffentlichen Raum von parkenden Autos zu entlasten.

Darüber hinaus ist die Lagerung von Gasflaschen, Gasgrills sowie explosiven, brennbaren Stoffen strengstens verboten. Auch Kraftstoffe darfst du nur in begrenzter Menge (je nach Bundesland) in der Garage aufbewahren.

Das darfst du in deiner Garage lagern

Die Garage stellt eine Parkmöglichkeit für dein Auto dar.
Die Garage stellt eine Parkmöglichkeit für dein Auto dar.
(Foto: CC0 / Pixabay / Janinchen_Kaninchen)

Deine Garage darfst du meist weder als Abstellraum noch als Bürozimmer oder Werkstatt nutzen. Solltest du sie dennoch zweckentfremden, obwohl dein Mietvertrag lediglich das Parken deines Autos in der Garage vorsieht, kann dir im schlimmsten Fall sogar den Vertrag gekündigt werden.

Auch eine Bußgeldstrafe durch das Ordnungsamt ist möglich. In der Garage darfst du also nur dein Fahrzeug sowie passendes Zubehör lagern. Zum erlaubten Zubehör zählen laut dem ADAC beispielsweise:

  • (Sommer- und Winter-) Reifen
  • Wagenheber
  • Gepäckträger (für das Autodach)
  • Betriebsstoffe (wie zum Beispiel Scheibenreiniger, Frostschutzmittel oder Motoröl)

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