Restaurants müssen für ihr To-Go-Geschäft ab sofort Mehrwegalternativen anbieten, das besagt die seit rund zwei Wochen geltende Mehrweg-Angebotspflicht. Die Gesetzesänderung soll Müll sparen, doch wird sie auch flächendeckend umgesetzt? Greenpeace führte Stichproben in allen Bundesländern durch und kam zu einem vernichtenden Ergebnis.
In Deutschland gilt seit 01. Januar 2023 die Mehrwegpflicht oder vielmehr die Mehrweg-Angebotspflicht. Das bedeutet: Restaurants, Cafés und Imbisse müssen für ihre To-Go-Angebote neben Einweggeschirr eine Mehrwegalternative anbieten. Doch nicht alle Betriebe setzen die neue gesetzliche Regelung um – das zeigt eine Recherche von Greenpeace.
Greenpeace-Recherche: Mehrwegpflicht in weniger als der Hälfte der Restaurants umgesetzt
Gerade einmal 47 Prozent der getesteten Betriebe bieten die Gerichte oder Getränke in einem Mehrwegbehälter an. Das entspricht 326 von insgesamt 687 Gastronomiebetrieben, Fast-Food-Ketten, Imbissen, Supermärkten und Lieferdiensten, die Greenpeace zwischen 01. und 15. Januar überprüfen ließ.
Lieferdienste schnitten besonders schlecht ab, da nur drei der 32 getesteten Anbieter Mehrwegalternativen anboten. Im Bereich Cafeteria und Mensa sieht die Lage besser aus; acht von elf Betrieben haben Mehrweg im Angebot.
McDonald’s und Burger King setzen Mehrwegpflicht um, KFC nicht
Große Fast-Food-Ketten, die viel Umsatz mit dem To-Go-Geschäft machen, haben ein besonders großes Einsparpotenzial. Doch McDonald‘s und Burger King bieten laut der Greenpeace-Recherche nur Getränke und Eis in Mehrwegverpackungen an. Andere Gerichte sind weiterhin nur in Einwegverpackungen zu haben. Da Pommes und Burger in Papier-Einwegverpackungen angeboten werden, ist das zwar weiterhin erlaubt, produziert aber Unmengen an Müll. Kentucky Fried Chicken hatte im Test noch nicht einmal Mehrweg-Becher für Getränke im Angebot, obwohl die Fast-Food-Kette eine Partnerschaft mit dem Mehrwegsystem von Vytal abgeschlossen hat.
Das besagt die Mehrweg-Angebotspflicht im Detail
Dies verstößt gegen die gesetzliche Neuregelung, da Getränke to go unabhängig vom Material seit Januar auch in einem Mehrwegbecher angeboten werden müssen. Bei To-Go-Speisen sind alle Verpackungen aus Kunststoff betroffen. Essensverpackungen aus Pappe (wie bei Pizza) oder Einweg-Aluminiumschalen (etwa bei Nudeln) sind von der Regelung ausgenommen.
Und es gilt eine weitere Ausnahme: Kleine Geschäfte mit maximal fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von 80 Quadratmetern oder weniger müssen keine Mehrwegbehälter anbieten. Das trifft auf viele Imbisse, Kioske und „Spätis“ zu. Immerhin müssen diese Betriebe es ihren Kund:innen laut neuem Verpackungsgesetz ermöglichen, ihre eigenen mitgebrachten Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.
Alle Details zur neuen Regelungen kannst du hier nachlesen: Mehrwegpflicht in Deutschland: Wo du ab 2023 Takeaway-Essen ohne Müll bekommst
Greenpeace fordert Nachbesserungen und Strafverfolgung
Kleine Imbisse und Cafés sind damit nicht zu Mehrwegalternativen verpflichtet, große Ketten dagegen schon. Diese kommen ihrer Verpflichtung jedoch nicht oder nicht ausreichend nach, wie der Stichprobentest von Greenpeace zeigt.
Viola Wohlgemuth, Expertin für Ressourcenschutz bei Greenpeace, sagt dazu: „Um die Müllflut zu stoppen, muss die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, strafrechtlich vollzogen und vor allem ausgeweitet werden. Umweltministerin Steffi Lemke sollte die katastrophalen Erfahrungen der ersten Wochen nutzen, um endlich eine flächendeckende Mehrweg-Pflicht einzuführen – und zwar für alle Verpackungsmaterialien.“
Greenpeace wird die Recherche-Ergebnisse nach eigenen Angaben den verantwortlichen Landesbehörden zur Verfügung stellen, damit diese die Betriebe sanktionieren. Bei Nichteinhaltung der Mehrwegpflicht drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Viola Wohlgemuth beurteilt die bisherige Regelung wie folgt: „Eine Mehrweg-Angebotspflicht, die von gut der Hälfte der Take-Away-Branche schlicht ignoriert wird, ist keine.“ Umso wichtiger, dass die Einhaltung der Mehrwegpflicht kontrolliert wird und die Unternehmen die Mehrwegalternativen auch wie vorgeschrieben deutlich im Laden bewerben. Nicht zuletzt liegt es auch an uns Verbraucher:innen, uns bei jedem To-Go-Gericht und jedem To-Go-Getränk bewusst für Mehrweg und damit gegen Verpackungsmüll zu entscheiden.
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