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Halogenorganische Verbindungen: Hier kommen die schädlichen Stoffe vor

halogenorganische verbindungen
Foto: CC0 / Pixabay / 652234

Halogenorganische Verbindungen sind Lösungsmittel, die nicht nur in Farben und Lacken vorkommen, sondern auch in Textilien und Kosmetik. Warum die Stoffe oft bedenklich sind und wie du sie vermeiden kannst, erfährst du hier.

Halogenorganische Verbindungen sind chemische Verbindungen aus den Elementen Brom, Jod, Fluor und Chlor. Diese vier Stoffe gehören zur Gruppe der Halogene. Zusammen mit Kohlenwasserstoffen können sie Verbindungen bilden, die als Lösungsmittel wirken. Aufgrund ihrer lösenden Eigenschaften kommen halogenorganische Verbingungen in vielen verschiedenen Bereichen zum Einsatz, etwa in Farben, Lacken und Klebstoffen, aber auch in Kosmetika oder chemisch behandelten Textilien. 

Halogenorganische Verbindungen: Das sind die bekanntesten

PCB sind halogenorganische Verbindungen, die zum Beispiel noch in alten Fugen stecken können.
PCB sind halogenorganische Verbindungen, die zum Beispiel noch in alten Fugen stecken können.
(Foto: CC0 / Pixabay / Licht-aus)

Unter dem Überbegriff der halogenorganischen Verbindungen lassen sich verschiedene Stoffe zusammenfassen. Zu den Bekanntesten zählen:

  • DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan), das früher in erster Linie als Insektizid genutzt wurde und über belastete Lebensmittel auch seinen Weg in die Nahrung fand. Weil DDT stark giftig ist, wurde es in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1972 flächendeckend verboten. 
  • PCP (Pentachlorphenol) hat eine fungizide Wirkung – das bedeutet, es tötet Pilze und Sporen ab – und war deshalb als Holzschutzmittel, aber auch als Imprägniermittel in der Textil- und Lederindustrie verbreitet. PCP ist auch für den Menschen giftig und zählt darüber hinaus zu den krebserregenden Stoffen. Seit 1989 ist es in Deutschland verboten. Andere Länder, wie die USA, produzieren und verwenden PCP aber weiterhin.  
  • PCB (polychlorierte Biphenyle) bezeichnet eine Reihe verschiedener halogenorganischer Verbindungen. PCB kamen vor allem zwischen den 1950er und 1970er Jahren in elektrotechnischen Bauteilen, Fugenmasse und Anstrichen vor. Auch in Flammenschutzmittel und Weichmachern waren sie lange enthalten. Mittlerweile gelten PCB als Schadstoffe und ihre Verwendung ist wie auch die von PCP seit 1989 verboten. Aufgrund ihrer langen Verbreitung im Baugewerbe können sich in den Fugen oder im Anstrich älterer Häuser allerdings auch heute noch PCB befinden. Werden sie bei Sanierungsarbeiten oder ähnlichen Baumaßnahmen freigesetzt, können sie die Gesundheit gefährden.   

Halogenorganische Verbindungen in der Textilindustrie

In manchen Ländern sind zur Imprägnierung, beispielsweise von Jacken, noch halogenorganische Verbindungen zugelassen.
In manchen Ländern sind zur Imprägnierung, beispielsweise von Jacken, noch halogenorganische Verbindungen zugelassen.
(Foto: CC0 / Pixabay / dmncwndrlch)

Neben diesen drei halogenorganischen Verbindungen gibt es noch etwa 1000 weitere. Nicht alle davon sind so gut erforscht wie DDT, PCP und PCB – und längst nicht alle sind verboten. In der Textilverarbeitung und in der Kosmetikherstellung spielen halogenorganische Verbindungen ebenfalls eine Rolle. Dennoch gelten viele davon als bedenkliche Stoffe, wie etwa Öko-Test berichtet. Sie können Allergien auslösen oder die Gesundheit noch nachhaltiger schädigen. 

Die Textilbranche verwendet vor allem sogenannte A.O.X. Das steht für „adsorbierbare organische Halogenverbindungen“. Das X steht dabei als Platzhalter für den jeweiligen Stoff, der als Basis für die Verbindung dient. Laut dem Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft sind besonders künstlich erzeugte A.O.X., wie etwa organische Chlorverbindungen, gefährlich für die Gesundheit. Die meisten dieser Stoffe sind giftig und entweder mutmaßlich oder erwiesenermaßen krebserregend. Zu den organischen Chlorverbindungen gehören Dioxine, Atrazin oder das bereits genannte DDT.

In der Textilverarbeitung dienen A.O.X. in erster Linie zur Oberflächenveredelung, also beispielsweise zum Imprägnieren. In Deutschland oder Europa sind die Gefahrstoffe zwar in der Regel verboten, in anderen Ländern sind sie aber nach wie vor Bestandteil von Herstellungsprozessen.       

Kosmetik: Auch hier finden sich noch halogenorganische Verbindungen

In Zahnpasta ist die schädliche halogenorganische Verbindung Triclosan nicht mehr enthalten.
In Zahnpasta ist die schädliche halogenorganische Verbindung Triclosan nicht mehr enthalten.
(Foto: CC0 / Pixabay / Bru-nO)

Neben der Textilbranche kommen auch in der Kosmetik verschiedene halogenorganische Verbindungen zum Einsatz. Besonders den Stoff Triclosan hebt Öko-Test in dieser Hinsicht hervor. Weil er Bakterien abtötet, wird er zum Beispiel in Desinfektionsmitteln, aber auch in anderen Hygiene- und Kosmetikartikel verwendet. Erlaubt ist er beispielsweise in Zahnpasta, Seife, Duschgel, Gesichtspuder, Abdeckcremes oder Deostiften.

Laut Öko-Test ist Triclosan erwiesenermaßen schädlich, darf in den betreffenden Produkten aber trotzdem enthalten sein, wenn er eine Höchstkonzentration von 0,3 Prozent nicht überschreitet. Die gesundheitsschädigende Wirkung von Triclosan bestätigt auch die Verbraucherzentrale. Sie weist aber zugleich darauf hin, dass der Stoff mittlerweile in deutlich weniger Produkten enthalten ist – in Zahnpasta zum Beispiel überhaupt nicht mehr.      

So erkennst und vermeidest du halogenorganische Verbindungen

Halogenorganische Verbindungen in Textilien sind oft nicht ausgewiesen.
Halogenorganische Verbindungen in Textilien sind oft nicht ausgewiesen.
(Foto: CC0 / Pixabay / rose_mcavoy)

Produkte zu erkennen, die halogenorganische Verbindungen oder deren Rückstände enthalten, ist nicht immer ganz einfach. Gerade bei Textilien sind die in der Herstellung verwendeten Substanzen oft nicht ausgewiesen. Wie der Internationale Verband der Naturtextilwirtschaft anmerkt, gibt es gerade bei importierten Textilien keine Sicherheit vor Schadstoffen wie A.O.X. Zum einen gelten in nichteuropäischen Ländern häufig andere gesetzliche Vorgaben, zum anderen gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

Um das Risiko möglichst gering zu halten, kaufst du am besten Textilien, die innerhalb der EU gefertigt wurden und achtest außerdem auf ein aussagekräftiges Siegel. Eine Übersicht findest du in diesem Artikel:  Schadstoffe auf der Haut: Diese Siegel garantieren giftfreie Kleidung. Greenpeace empfiehlt hier vor allem das IVN-Best-Siegel, das GOTS-Siegel und das Made-in-Green-Siegel von Oeko-Tex.

Mehr Transparenz ist in der Regel bei Kosmetikartikeln gegeben: Halogenorganische Verbindungen wie Triclosan müssen auf der Verpackung deklariert werden. Öko-Test rät, besonders bei Produkten aufmerksam zu sein, die als „antibakteriell wirksam“ beworben sind.

Andere halogenorganische Verbindungen als Triclosan erkennst du oft am Namen: Viele enthalten die Wortbestandteile Chlor(o)-, Brom(o)-, Fluor(o)- oder Iod(o)-. Auf der INCI-Liste kannst du sie auf diese Weise häufig identifizieren. Beispiele sind etwa Chloroacetamide oder Iodoproynyl Butylcarbamate.

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