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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Sperriger Begriff, einfach erklärt

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Foto: CC0 / Unsplash / Lukas Blazek

Seit einiger Zeit ist sie in den Fokus von Unternehmen und Medien getreten: die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch was bedeutet dieser klobige Begriff in einfachen Worten?

Ab dem 1. Januar 2024 müssen die ersten Unternehmen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung leisten. Zunächst nur die großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, danach alle anderen großen und schließlich auch kleine oder mittelständische Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind.

Doch was genau wird von den Unternehmen verlangt und wofür? Wir erklären das Konzept der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was ist Nachhaltigkeitsberichterstattung? Der Begriff einfach erklärt

Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet, dass ein Unternehmen oder eine Organisation berichtet, wie es die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft beeinflusst – die drei Säulen der Nachhaltigkeit. Dabei geht es darum, offen und transparent zu zeigen, was das Unternehmen tut, um zum Beispiel den Klimawandel zu bekämpfen, fair mit seinen Mitarbeiter:innen umzugehen und verantwortungsbewusst zu wirtschaften.

Einfach gesagt: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist wie ein Bericht oder ein Buch, das erklärt, wie ein Unternehmen dabei hilft, die Welt besser und fairer zu machen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung vs Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Gehört hast du von dem Begriff wahrscheinlich wegen der neuen EU-Richtlinie, die die Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung reguliert – die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Während also Unternehmen auch vorher schon freiwillig eine ausführliche Nachhaltigkeitsberichterstattung anfertigen konnten, wird es nun für die meisten Unternehmen zur Pflicht.

Die Richtlinie, auf die sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europarat geeinigt haben, trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Eineinhalb Jahre später müssen alle Mitgliedsstaaten sie umsetzen.

CSRD vs. NFRD

Die CSRD ist nicht die erste Richtlinie, die in der EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung reguliert. Bereits seit 2014 müssen einige Unternehmen von öffentlichem Interesse durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) Angaben zu ihrem Beitrag zur Nachhaltigkeit machen.

Die CSRD ist jedoch viel umfassender, sowohl in Bezug darauf, was die Unternehmen melden müssen, als auch in Bezug darauf, welche Unternehmen dies tun müssen. Von EU-weit etwa 19.000 berichtspflichtigen Unternehmen steigt die Zahl damit auf schätzungsweise 49.000.

Kleinstunternehmen, also solche mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz/einer Jahresbilanz von unter zwei Millionen Euro, sind weiterhin von der Berichtspflicht ausgenommen.

Was genau ändert sich mit der CSRD an der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Doch was bedeutet all dies nun konkret? Welche Zahlen und Fakten zur Nachhaltigkeit müssen in einem solchen Bericht stehen? Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die CSRD:

  • Einheitlicher: Die Unternehmen müssen nach einheitlicheren Maßstäben, zum Beispiel über Kennziffern, berichten. Diese Standards werden derzeit zum Teil noch entwickelt.
  • Wesentlicher: Die Unternehmen müssen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit berichten: Was ist die Auswirkung des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft? Und wie wirken sich diese wiederum auf den Geschäftsbetrieb aus?
  • Verlässlicher: Wie die Finanzberichterstattung muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun extern geprüft werden. Auch die Standards, nach denen geprüft wird, werden EU-weit festgelegt.
  • Sichtbarer: Damit Journalist:innen, Verbraucher:innen und andere Interessierte die Nachhaltigkeitsberichte schneller finden können, müssen diese künftig Teil des Lageberichts eines Unternehmens werden. Das zahlt auf das Ziel ein, dass sie nach und nach denselben Stellenwert wie die bisher am meisten beachtete Finanzberichterstattung bekommen soll.
  • Elektronischer: Bestimmte wichtige Unterlagen für die Nachhaltigkeitsberichte sollen in einem Format veröffentlicht werden, die für Mensch wie für Maschine lesbar ist – das sogenannte Single Electronic Format (ESEF).

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Nicht immer nur grün

Nur weil ein Unternehmen schon länger umfassende Nachhaltigkeitsberichte schreibt, heißt das nicht automatisch, dass es nachhaltig handelt.
Nur weil ein Unternehmen schon länger umfassende Nachhaltigkeitsberichte schreibt, heißt das nicht automatisch, dass es nachhaltig handelt.
(Foto: CC0 / Unsplash / Thibault Penin)

Viele riesige Unternehmen wie Nestlé, Coca-Cola oder Shell schreiben schon seit Jahren Nachhaltigkeitsberichte. Dank der großen Ressourcen an Mitarbeitenden und Budget sind die Berichte oft sehr professionell geschrieben und gestaltet und vermitteln, wie vom Unternehmen beabsichtigt, den Eindruck von starkem Nachhaltigkeitsengagement. 

Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die primäre Geschäftspraktik vieler Unternehmen nicht nachhaltig ist – Berichterstattung hin oder her. Als eines der weltweit größten Mineralöl– und Erdgasunternehmen trägt Shell massiv zur Klimakrise bei. Dennoch schreibt Shell auf seiner Website: „Mit dem ersten Shell Report aus dem Jahr 1997 haben wir begonnen, freiwillig über unsere Umweltleistung zu berichten. Wir tun dies, um transparent zu sein und um zu zeigen, wie wir zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.“

Dennoch und gerade deshalb ist es wichtig, auch solche Unternehmen mit der neuen Richtlinie in die Pflicht zu nehmen. Eine einheitlichere, besser geprüfte und umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt in der EU hoffentlich dazu bei, dass der Einfluss von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft besser beurteilt werden kann.

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