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Photovoltaik ohne Mehrwertsteuer? Das gilt seit 2023

Photovoltaik Mehrwertsteuer 2023
Foto: CC0 / Pixabay / geralt

Für Photovoltaik gilt seit 2023 eine neue Mehrwertsteuer. Welche Steuervorteile du nutzen kannst und welche Hürden wegfallen, erfährst du hier.

Seit 2023 gibt es eine neue Regelung, dass beim Kauf einer privaten Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr anfällt. Das bedeutet, dass du im Jahr 2023 keine Mehrwertsteuer mehr auf eine Rechnung für die Solaranlage und ihre Installation zahlen musst.

Genaugenommen handelt es sich bei der neuen Regelung für Photovoltaik um keine Steuerbefreiung von der Mehrwertsteuer, sondern um einen neuen Steuersatz von null Prozent. Damit gibt es in Deutschland einen dritten Mehrwertsteuersatz: neben 19 und sieben Prozent ab jetzt auch einen Nullprozentsteuersatz.

Dieser neue Steuersatz gilt laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) aktuell für die Photovoltaikanlage auf oder bei Privatwohnungen sowie Gebäuden, die der Öffentlichkeit dienen. Das BMF weist auch darauf hin, dass Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer hier dasselbe meinen.

Um den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, gibt es im Wesentlichen keine weiteren Bedingungen.

  • Eine Begrenzung nach oben sieht die steuerliche Regelung nicht vor. Unter die Regelung fallen somit auch neue Anlagen, die größer als zehn oder 30 Kilowatt-Peak (kWp) sind. (kWp ist die Maßeinheit für die maximale Leistung von Photovoltaikmodulen unter genormten Standardbedingungen.) Allerdings müssen sie an oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden.
  • Nach unten liegt die Grenze bei 300 Watt. In dieser Größenordnung gibt es typischerweise Mini-Photovoltaik-Module, die du zum Beispiel beim Camping benutzt.

Für diese Photovoltaik-Anlagen gilt die neue Mehrwertsteuer ab 2023

Auch für die Installation von Photovoltaik gilt der neue Mehrwertsteuersatz.
Auch für die Installation von Photovoltaik gilt der neue Mehrwertsteuersatz.
(Foto: CC0 / Pixabay / JoseMalagonArenas)

Eine Photovoltaik wird durch diesen Steuervorteil bei der Mehrwertsteuer ab 2023 noch attraktiver. Deine Investition für eine neue Anlage sinkt dadurch gleich um 19 Prozent im Vergleich zu vorher. Abhängig von der Größe der Anlage kann durch diese neue Regelung der Kaufpreis deutlich sinken.

Diese Steuersenkung umfasst im Wesentlichen alles, um mit der Photovoltaikanlage bei deinem Wohngebäude selbst Strom zu erzeugen.

Laut Bundesfinanzministerium (BMF) gilt die Regelung ab dem 1. Januar 2023 für:

  • Den Kauf der Photovoltaikanlage und alle dazugehörigen Bauteile, die Installation durch einen Fachbetrieb sowie eines Stromspeichers.
  • Reparaturen in 2023 oder benötigte Ersatzteile sowie die Erweiterung einer Bestandsanlage. Du kannst zum Beispiel einen Stromspeicher nachrüsten.
  • Begünstigt sind Dachanlagen, im Gebäude integrierte Photovoltaikanlagen oder in der Nähe von privaten Grundstücken. Zum Beispiel eine In-Dach-Lösung, Balkonkraftwerke sowie Module, die du im Garten oder auf dem Carport installiert hast.

Mit der Mehrwertsteuer-Regelung 2023 für Photovoltaik fällt Bürokratie weg

Keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaik in 2023.
Keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaik in 2023.
(Foto: CC0 / Pixabay / viarami)

Mit dem Nullprozentsteuersatz entfallen für Privatleute 2023 auch viele bürokratische Hürden rund um die Photovoltaiknutzung – allerdings nur für neu installierte Anlagen ab diesem Jahr. Für Bestandsanlagen gelten weiterhin die jeweiligen steuerlichen Regelungen.

  • Gewerbeanmeldung: Bislang war der Betrieb deiner Photovoltaikanlage steuerlich auch gleichzeitig ein Gewerbe, das du beim Finanzamt anmelden musstest. Im Grunde gilt das auch weiterhin, jedoch verzichtet die Finanzbehörde in den meisten Fällen auf die Anmeldung. Das geht aus dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 hervor. Wenn du also Strom mit einer neuen Photovoltaikanlage für dich selbst produzierst, kannst du in der Regel ab 2023 auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten. Erkundige dich sicherheitshalber bei deinem zuständigen Finanzamt. Mitunter kann es regionale Besonderheiten geben.
  • Umsatzsteuererklärung: Mit der Gewerbeanmeldung entfällt auch die Pflicht, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Generell bildet eine Umsatzsteuererklärung die Differenz aus der eingenommenen Umsatzsteuer, die Mehrwertsteuer auf deine unternehmerischen Einnahmen und der Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von den unternehmensbezogenen Rechnungen, die du gezahlt hast. Durch den Nullprozentsteuersatz gibt es auch keine Vorsteuer, die dir das Finanzamt erstatten könnte.
  • Eigenverbrauch versteuern: Eine weitere Bürokratiehürde war, dass du den selbst verbrauchten Strom versteuern musstest. Du hast quasi den Strom an dich selbst verkauft. Das war ein Teil deiner Einnahmen aus dem „Gewerbe Photovoltaik“. Laut BMF gibt es mit der Nullprozentsteuersatz auch keine Grundlage mehr, den Eigenverbrauch zu versteuern.  
  • Mehrwertsteuer auf die Einspeisevergütung: Nicht immer kannst du die gesamte Strommenge auch selbst verbrauchen. Diesen überschüssigen Strom kannst du in das Stromnetz des Netzbetreibers einspeisen. Dafür erhältst du im Gegenzug die Einspeisevergütung. Die Höhe der Vergütung regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Ab 2023 entfällt für die Vergütung ebenfalls die Mehrwertsteuer.
  • Kleinunternehmerregelung: In den Vorjahren nutzten Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen oftmals die Kleinunternehmerregelung. Mit dieser Option konntest du ebenfalls die lästigen Umsatzsteuererklärungen umgehen. Allerdings war dann auch kein Vorsteuerabzug möglich. Die beim Kauf in Rechnung gestellten 19 Prozent Mehrwertsteuer konntest du dir nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Trotzdem war für viele private Betreiber:innen diese Regelung eine praktikable und vor allem unbürokratische Lösung. Da du jetzt in der Regel kein Gewerbe anmelden musst, gibt es auch keinen Grund, die Kleinunternehmerregelung zu wählen. 

Hintergründe und Ausblick: Zur Mehrwertsteuer 2023 auf Photovoltaik

Die gesenkte Mehrwertsteuer auf Photovoltaik soll 2023 die Energiewende vorantreiben.
Die gesenkte Mehrwertsteuer auf Photovoltaik soll 2023 die Energiewende vorantreiben.
(Foto: CC0 / Pixabay / viarami)

Die 2023 geänderte Mehrwertsteuer zielt darauf ab, einen steuerlichen Anreiz für den verstärkten Ausbau von Photovoltaik zu schaffen. Eine Anlage steuerfrei zu bekommen soll der Förderung von Solarstrom in privaten Haushalten dienen. Aus diesem Grund ist die steuerliche Regelung laut BMF unbefristet und wird somit auch in 2024 gelten (Stand November 2023).

Für 2024 setzt sich das neue Solarpaket der Bundesregierung unter anderem für die weitere Entbürokratisierung der privat genutzten Photovoltaik ein. So ist mit weiteren Vereinfachungen zu rechnen, unter anderem für Balkonanlagen oder den Mieterstrom.

Diese Maßnahmen sind weitere Schritte, um das im Klimaschutzgesetz festgelegte der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 zu erreichen. Damit will Deutschland dazu beitragen, die Treibhausgase bis 2050 auf Netto-Null-Emissionen zu reduzieren.

Wie Expert:innen des Weltklimarates (IPCC) deutlich machen, ist jetzt noch die Chance, um den derzeitigen rasanten Anstieg der Erderwärmung zu verlangsamen. Die Staatengemeinschaft hatte sich 2015 auf dem Weltklimagipfel in Paris mit der Agenda 2030 dazu verpflichtet, den Anstieg bei 1,5 Grad Celsius zu stoppen. 

Fachbetriebe für Installation einer Solaranlage finden

Es kann schwierig sein, einen Fachbetrieb für die Installation einer Solaranlage im Umkreis zu finden. Dann können Internetseiten wie Solaranlagenportal sinnvoll sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe. Alternativ kannst du dafür direkt dieses Formular nutzen:

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