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Photovoltaik und Steuern: Diese Gesetze gelten

Photovoltaik Mehrwertsteuer 2023
Foto: CC0 / Pixabay / geralt

Photovoltaik und Steuern – das war jahrelang ein Thema mit vielen Hürden. Doch es wird unbürokratischer, sodass sich die eigene Stromherstellung jetzt mehr und mehr lohnt.

In Hinblick auf Steuern gab es bei Photovoltaik bislang eine ganze Reihe bürokratischer Hürden. Nicht wenige Nutzer:innen fragten sich deshalb, ob sich der Aufwand überhaupt lohnen könne. So war beispielsweise bis vor wenigen Jahren auch die private Nutzung einer Photovoltaikanlage mit einer Gewerbeanmeldung verbunden – mit allen Rechten und Pflichten von Gewerbetreibenden.

Die private Nutzung profitiert vor allem von dem Wegfall der Mehrwertsteuer, die auch andere Steuern auf Photovoltaik übersichtlicher macht. Die eigene Stromerzeugung wird dadurch immer attraktiver. Zum einen natürlich in finanzieller Hinsicht – aber auch der Betrieb deiner Anlage gestaltet sich dadurch wesentlich einfacher.

Steuern für Photovoltaik? Einfacher ohne Mehrwertsteuer

Null Prozent Mehrwertsteuer gelten auch für Photovoltaikanlagen im Garten.
Null Prozent Mehrwertsteuer gelten auch für Photovoltaikanlagen im Garten. (Foto: CC0 / Pixabay / haraldbecker2)

Genau genommen handelt es sich bei der Regelung der Mehrwertsteuer für Photovoltaik um keine Steuerbefreiung, sondern um einen neuen Steuersatz von null Prozent. Damit gibt es seit 2023 in Deutschland einen dritten Mehrwertsteuersatz: Neben 19 und sieben Prozent eben auch den Nullprozent-Steuersatz.

Der Nullprozent-Steuersatz gilt im Wesentlichen für alles, was du brauchst, um mit der Photovoltaikanlage an Gebäuden Strom zu erzeugen:

  • den Kauf der Photovoltaikanlage und aller dazugehörigen Bauteile sowie eines Stromspeichers
  • die Installation durch einen Fachbetrieb
  • Reparaturen oder benötigte Ersatzteile sowie die Erweiterung einer Bestandsanlage (du kannst zum Beispiel einen Stromspeicher nachrüsten)

Laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) sind unter anderem Dachanlagen, im Gebäude integrierte Photovoltaikanlagen oder in der Nähe der Gebäude errichtete Anlagen begünstigt. Dazu gehören zum Beispiel eine In-Dach-Lösung, Balkonkraftwerke oder Module, die du im Garten oder auf dem Carport installiert hast. Seit 2025 schließt die Regelung generell auch Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäuser ein.

In diesem Zusammenhang bedeuten null Prozent Mehrwertsteuer übrigens auch gleichzeitig, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Das BMF weist in einer Veröffentlichung darauf hin, dass Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer im Sprachgebrauch dasselbe meinen.

Tipp: Es kann schwierig werden, einen Fachbetrieb für die Installation einer Solaranlage im Umkreis zu finden. Dann können Internetseiten wie das Solaranlagenportal sinnvoll sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe.

Steuern auf Photovoltaik: Wann gilt die Mehrwertsteuer-Regelung?

Auch für die Installation von Photovoltaik fallen keine Steuern an.
Auch für die Installation von Photovoltaik fallen keine Steuern an. (Foto: CC0 / Pixabay / JoseMalagonArenas)

Das Bundesfinanzministerium hat mehrmals die Rahmenbedingungen für Steuern auf Photovoltaik geändert. Vor allem die Regelungen rund um die Mehrwertsteuer änderten sich für 2023 und 2025 entscheidend. Diese brachten vor allem für die private Nutzung viele Verbesserungen.

  • Laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) gelten seit 2025 die steuerlichen Regelungen für Anlagen mit einer Leitung unter 30 Kilowatt-Peak (kWp) einheitlich für alle Gebäudearten. Das schließt auch Gewerbeimmobilien mit ein. (Kilowatt-Peak oder kWp ist die Maßeinheit für die maximale Leistung von Photovoltaikmodulen unter genormten Standardbedingungen.)
  • Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Begrenzung pro Wohneinheit. Zusammengenommen darf die Leistung für alle Wohneinheiten jedoch nicht 100 Kilowatt-Peak übersteigen.
  • Nach unten liegt die Grenze bei 300 Watt. In dieser Größenordnung gibt es typischerweise mobile Mini-Photovoltaik-Module, die du zum Beispiel beim Camping benutzen kannst.

Grundsätzlich gilt jedoch immer die steuerliche Regelung aus dem Jahr, in dem deine Anlage errichtet wurde. Ausnahmen können Erweiterungen oder Reparaturen sein.

19 Prozent Mehrwertsteuer fallen an:

  • Für Anlagen mit höheren Leistungen als 30 Kilowatt-Peak.
  • Der Nullprozent-Steuersatz gilt außerdem nicht für Stromverbraucher. Das BMF stellt in einem Schreiben klar, dass unter anderem auch Ladestationen für E-Autos (Wallboxen) nicht unter diese Regelung fallen. Erwirbst du beispielsweise zusammen mit einer Photovoltaikanlage eine Wallbox, werden dir für diese in der Regel 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet.

Bei den Steuern rund um Photovoltaik wird’s einfacher

Neuregelungen bei den Steuern auf Photovoltaik bringen echte Erleichterungen.
Neuregelungen bei den Steuern auf Photovoltaik bringen echte Erleichterungen. (Foto: CC0 / Pixabay / Geisteskerker)

Mit der Nullprozent-Mehrwertsteuer profitieren vor allem für Privatleute noch von weiteren Erleichterungen rund um die Steuern auf Photovoltaik, weil sich dadurch bürokratische Hürden abbauen.

  • Gewerbeanmeldung: Seit der Einführung der Nullprozent-Mehrwertsteuer entfällt in vielen Fällen auch die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung für die private Nutzung von Photovoltaik-Strom. Das geht aus dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 hervor. Jedoch solltest du das Finanzamt über den Betrieb einer Photovoltaikanlage informieren. Ohne Gewerbeanmeldung brauchst du auch keine Gewinnermittlung für das Finanzamt erstellen (Formular EÜR der Steuererklärung). Für Anlagen über 30 kWp gilt weiterhin die Pflicht der Gewerbeanmeldung.
  • Umsatzsteuererklärung: Mit der Gewerbeanmeldung entfällt auch die Pflicht einer Umsatzsteuererklärung. Generell bildet eine Umsatzsteuererklärung die Differenz aus der eingenommenen Umsatzsteuer, der Mehrwertsteuer auf deine unternehmerischen Einnahmen und der Mehrwertsteuer (Vorsteuer) auf die unternehmensbezogenen Rechnungen, die du gezahlt hast. Durch den Nullprozent-Steuersatz gibt es jedoch keine Vorsteuer, die dir das Finanzamt erstatten könnte.
  • Kleinunternehmerregelung: In den Vorjahren nutzten Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen oftmals die Kleinunternehmerregelung. Mit dieser Option ließen sich ebenfalls die lästigen Umsatzsteuererklärungen umgehen. Allerdings war dann auch kein Vorsteuerabzug möglich. Die beim Kauf in Rechnung gestellten 19 Prozent Mehrwertsteuer konntest du dir nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Trotzdem war für viele private Betreiber:innen diese Regelung eine praktikable und vor allem unbürokratische Lösung. Da du jetzt in der Regel kein Gewerbe anmelden musst, gibt es auch keinen Grund, die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Anders sieht es bei älteren Anlagen aus, die vor 2023 errichtet wurden. Besitzt du eine solche Anlage, solltest du dich gegebenenfalls steuerlich beraten lassen, ob ein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung sinnvoll wäre. 

Steuern bei Photovoltaik: Die Einkommensteuer

Vereinfachungen bei den Steuern auf Photovoltaik erleichtern die Steuererklärung.
Vereinfachungen bei den Steuern auf Photovoltaik erleichtern die Steuererklärung. (Foto: CC0 / Pixabay / viarami)

Die Änderungen bei den Steuern auf Photovoltaik bringen auch Erleichterungen bei der Einkommensteuererklärung.

Erfüllt deine Photovoltaikanlage die genannten Kriterien für die Steuererleichterungen, brauchst du sie nicht in deiner Einkommensteuererklärung aufführen. Das gilt übrigens auch für Anlagen, die vor 2023 erreichtet wurden.

Bislang werten die Finanzbehörden den selbst verbrauchten Strom sowie die Einspeisevergütung als deine Einkommen aus der Stromherstellung durch deine Photovoltaikanlage.

  • Eigenverbrauch versteuern: Eine Bürokratiehürde beim Betrieb einer Photovoltaikanlage war lange, dass du den selbst verbrauchten Strom versteuern musstest. Du hast also quasi den Strom an dich selbst verkauft. Das war ein Teil deiner Einnahmen aus dem „Gewerbe Photovoltaik“. Laut BMF gibt es mit dem Nullprozent-Steuersatz auch keine Grundlage mehr, den Eigenverbrauch zu versteuern.
  • Einspeisevergütung – Nicht immer verbrauchst du die gesamte Strommenge auch selbst. Den überschüssigen Strom kannst du dann in das Stromnetz des Netzbetreibers einspeisen. Dafür erhältst du im Gegenzug die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Auch diese Beträge waren bisher Teil deiner Einnahmen aus der privaten Stromerzeugung.

Hintergründe und Ausblick: Zu den Steuern auf Photovoltaik

Die vereinfachten Steuern bei Photovoltaik sollen die Energiewende vorantreiben.
Die vereinfachten Steuern bei Photovoltaik sollen die Energiewende vorantreiben. (Foto: CC0 / Pixabay / viarami)

Die ab 2023 angestoßenen Vereinfachungen rund um die Steuern auf Photovoltaik bringen eine echte Erleichterung für die private Stromerzeugung. Die steuerlichen Regelungen zielen darauf ab, den verstärkten Ausbau von Photovoltaik zu fördern. Aus diesem Grund ist die steuerliche Regelung für die Mehrwertsteuer nach wie vor unbefristet.

Diese Maßnahmen sind weitere Schritte, um die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen deutlich zu verringern. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Modellrechnungen schon jetzt eine mittlere globale Erwärmung von 3,2 Grad Celsius bis 2100 prognostizieren. Die Berechnungen basieren auf den umgesetzten Maßnahmen bis Ende 2020. Mit diesem Ausblick rückt das 1,5 Grad Ziel in weite Ferne. Die Staatengemeinschaft hatte sich 2015 auf dem Weltklimagipfel in Paris mit der Agenda 2030 zu diesem Klimaziel verpflichtet.

In welche Richtung die neue Bundesregierung ab 2025 beim Ausbau von Photovoltaik steuern wird, bleibt abzuwarten. Aus dem im April 2025 geschlossenen Koalitionsvertrag sind zu diesem Punkt kaum konkrete Aussagen ersichtlich.   

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