Scoring ist ein Verfahren, das auf Grundlage persönlicher Daten deine Kreditwürdigkeit berechnet. Ein niedriger Score lässt dich mitunter schlecht dastehen. Aber welche Daten sind für die Berechnung eigentlich relevant – und wer sammelt sie?
Im Englischen ist „scoring“ ein allgemeiner Begriff für Bewertungssysteme auf Basis von Punktwertungen – zum Beispiel im Sport. Der „score“ bezeichnet dabei den Punktestand. Scoring im Finanzbereich funktioniert nach demselben Prinzip: Es handelt sich um einen Prozess, der die Kreditwürdigkeit von Käufer:innen anhand einer Punktwertung berechnet. Die Grundlage dafür bilden gesammelte Daten zum Kauf- und Bezahlverhalten der betreffenden Personen.
Anhand des so ermittelten Scores lässt sich einschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre offenen Rechnungen zuverlässig begleicht oder Kredite zurückzahlt. Ein niedriger Score, also ein geringer Punktestand, gilt als Anzeichen für Unzuverlässigkeit. Er kann unter Umständen die Kredit- und Zahlungsmöglichkeiten einschränken, die den so eingestuften Menschen zur Verfügung stehen.
Wie funktioniert Scoring?
Scoring wird von sogenannten Auskunfteien betrieben: Einrichtungen, die Daten zu Privatpersonen und Unternehmen sammeln und auf dieser Grundlage Profile anlegen. Bei Auskunfteien handelt es sich nicht um staatliche Behörden, sondern um privatwirtschaftliche Unternehmen. Die bekannteste und einflussreichste Auskunftei in Deutschland ist wahrscheinlich die Schufa Holding AG, kurz Schufa. Daneben gibt es aber noch andere große Auskunfteien wie etwa Bürgel, Deltavista oder Infoscore.
Wie genau das Scoring-Verfahren funktioniert, unterscheidet sich je nach Auskunftei. Berechnungsdetails sind meist nicht bekannt und gelten als Geschäftsgeheimnis. Laut der Verbraucherzentrale setzt sich ein Scoring-Profil aber grundsätzlich aus zwei wesentlichen Datensätzen zusammen: Den Positivdaten und den Negativdaten.
- Zu den Positivdaten zählen allgemeine personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift. Erfasst werden andererseits aber auch Informationen zu Konten oder Handyverträgen, die die jeweilige Person unterhält. Diese Daten heißen Positivdaten, weil sie positives Bezahlverhalten nachweisen sollen, zum Beispiel regelmäßig entrichtete Vertragsgebühren. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass solche Daten den Score tatsächlich positiv beeinflussen.
- Die Negativdaten stellen das Gegenstück zu den Positivdaten dar: Sie erfassen zum Beispiel unbezahlte Rechnungen, ausgebliebene Ratenzahlungen oder nicht beglichene Kredite.
Anhand dieser Daten ordnen die Auskunfteien einzelne Profile größeren Vergleichsgruppen zu. Auf dieser Grundlage berechnen sie die individuellen Score-Werte. Welchen internen Prinzipien die Gruppenzuordnung folgt, bleibt ebenfalls unklar. Der grundlegende Bewertungsprozess ist aber bekannt. Die Verbraucherzentrale verdeutlicht ihn an einer Beispielrechnung: Das Punktesystem umfasst in diesem Beispiel eine Skala, die von 0 bis maximal 100 reicht. Ein Score-Wert von 95 bedeutet dann, dass 95 von 100 Kund:innen aus der Vergleichsgruppe ihre ausstehenden Zahlungen pünktlich beglichen haben. Er steht also für eine vergleichsweise hohe Kreditwürdigkeit.
Beim Scoring spielen also nicht nur individuelle Daten eine Rolle, sondern auch die Vergleichswerte innerhalb der Gruppen. Über die Gruppenzugehörigkeit aber entscheidet wiederum das persönliche Bezahlverhalten.
Die Auskunfteien selbst verarbeiten die Scoring-Daten nach der Berechnung nicht weiter, sondern vermitteln sie an andere Interessenten. Dazu zählen beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen oder Onlinehändler. Sie können Informationen zum Score-Wert einer Person einholen, um deren Kreditwürdigkeit einzuschätzen. Das Scoring entscheidet dann gegebenenfalls darüber, ob ein Kredit gewährt, ein Versicherungsvertrag aufgesetzt oder eine Zahlung auf Rechnung bewilligt wird.
Dürfen Scoring-Unternehmen private Daten sammeln?
Dass Privatunternehmen ohne Einwilligung der Betroffenen persönliche Daten sammeln, klingt zunächst einmal problematisch. Datenschützer:innen bewerten Scoring-Methoden aus diesem Grund oft als unzulässig oder zumindest grenzwertig.
Grundsätzlich ist Scoring aber erlaubt, solange es sich im Rahmen bestimmter Vorgaben bewegt. Die Verbraucherzentrale betont dabei, dass die Auskunfteien ihre Daten nur auf legalem Weg erwerben dürfen. Außerdem gibt es bestimmte Daten, die tabu sind. Dazu zählen etwa Informationen zu Beruf und Arbeitgeber, zur Höhe des Einkommens, zur persönlichen Lebenssituation und zur Glaubensausrichtung. Daten zu diesen Lebensbereichen dürfen nicht in die Scoring-Profile mitaufgenommen werden.
Ein häufiger Kritikpunkt ist jedoch die mangelnde Transparenz der Auskunfteien. Scoring-Unternehmen geben in der Regel keinen detaillierten Einblick in ihre Berechnungsverfahren. Somit ist auch unklar, welche Daten im Einzelnen mit in den Scoring-Prozess einfließen, wie stark sie gewichtet werden und woher sie überhaupt stammen.
Der Datenschutz stellt die Zulässigkeit der von Scoring-Unternehmen gesammelten Daten deshalb weiterhin in Frage. Ein Beispiel dafür sind die Informationen zu Handyverträgen, die als Positivdaten erfasst werden – in der Regel ohne Zustimmung der Verbraucher:innen. Auch der Verbraucherschutz steht dieser Praxis kritisch gegenüber, wie etwa die Süddeutsche Zeitung berichtet: Er plädiert sogar für die Löschung der Daten. Bisher sind dieser Kritik noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Die Rechtmäßigkeit von Scoring-Prozessen soll aber demnächst vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden. So oder so zeigt die Debatte, dass die Rechtslage in Bezug auf Scoring nicht so eindeutig ist, wie sie auf den ersten Blick scheint.
Unabhängig von der Frage nach der Zulässigkeit können bei der Datenverarbeitung außerdem Fehler passieren. Im schlimmsten Fall wird dann die Kreditwürdigkeit einer Person zu Unrecht negativ eingestuft. Häufige Fehlerquellen sind laut der Verbraucherzentrale veraltete oder unvollständige Daten. Aber auch Betrug und Datenmissbrauch können zu einem negativen Score führen: Wenn Betrüger zum Beispiel an deine Kontodaten gelangen und dein Konto oder deine Kreditkarte überlasten, kann das schnell zu einem Eintrag unter den Negativdaten führen.
Scoring: So schützt du deine Daten vor Missbrauch
Auch wenn Scoring-Unternehmen in der Regel keinen Einblick in ihren Berechnungsprozess geben: Auf Nachfrage müssen sie dir Auskunft über die Daten erteilen, die in deinem Profil gespeichert sind. Eine solche Nachfrage kannst du formlos einreichen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung, den du auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail an die Auskunftei übermitteln kannst. Es ist aber auch möglich, die Auskunft mündlich, telefonisch oder per SMS anzufordern.
Wenn du beim Überprüfen deiner Daten Fehler oder Unvollständigkeiten feststellst, kannst du die Daten korrigieren lassen. Sollte dein Profil unzulässige Daten enthalten, muss die Auskunftei sie löschen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, bei fehlerhaften Angaben nicht nur die Auskunftei zu kontaktieren, sondern auch das Unternehmen, das diese falschen Angaben gemeldet hat.
Wichtig: Wenn du Opfer eines Betrugs geworden bist, solltest du das so schnell wie möglich bei einer Auskunftei melden. Im Idealfall kannst du negative Einträge so rechtzeitig vermeiden – zumindest aber wird der Fall überprüft. Nach der Meldung informiert die Auskunftei außerdem andere Unternehmen über das Problem, wenn diese Informationen über deine Kreditwürdigkeit einholen oder Zahlungsausfälle melden wollen. So verringert sich auch das Risiko, dass die Betrüger deine Daten weiterhin gewinnbringend verwenden können. Einen Identitätsbetrug kannst du der Schufa beispielsweise über ein Eilmeldungsformular mitteilen.
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