Die Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln ist EU-weit geregelt und soll Verbraucher:innen helfen, Allergene unkompliziert ausfindig zu machen. Hier erfährst du, wie die Deklaration genau funktioniert.
Wer Allergien oder Unverträglichkeiten hat, muss beim Einkaufen, aber auch am Imbiss oder im Restaurant genau auf die Zutatenliste achten. Während Unverträglichkeiten häufig zu unangenehmen Symptomen wie Bauchschmerzen, Durchfällen, Kopfschmerzen oder Hautausschlägen führen, können allergische Reaktionen lebensbedrohlich werden. Schwellungen im Gesicht, Atemnot und starker Blutdruckabfall bis hin zu einem lebensgefährlichen Schock sind möglich. Durch einheitliche Regelungen in Hinblick auf die Kennzeichnung von Allergenen wird Allergiker:innen der Einkauf erleichtert.
Allergenkennzeichnung: Rechtliche Grundlagen
Auf Grundlage der sogenannten Lebensmittel-Informationsverordnung ist EU-weit geregelt, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen. Das betrifft zum Beispiel die Bezeichnung eines Produktes, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum, dessen Alkoholgehalt und Angaben zum herstellenden Unternehmen. Zudem führt die Verordnung 14 Erzeugnisse auf, die maßgeblich für Allergien und Unverträglichkeiten verantwortlich sind. Enthält ein Produkt einen dieser Stoffe, müssen Hersteller:innen dies auf der Verpackung deklarieren. Zu den 14 Allergenen zählen:
- Glutenhaltige Getreide
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch
- Schalenfrüchte
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro Kilogramm oder Liter)
- Süßlupinen
- Weichtiere
Allergene müssen jedoch nicht nur aufgelistet, sondern auch besonders hervorgehoben werden. Häufig geschieht das durch fett oder kursiv gedruckte Buchstaben. So sehen Verbraucher:innen schnell, welche Allergene ein Produkt enthält. Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch, wenn Allergene Bestandteil von beispielsweise Aromen oder Lecithinen sind.
Einige Produkte tragen zusätzlich entsprechende Piktogramme, die Auskunft darüber geben, ob ein Produkt beispielsweise gluten- oder nussfrei ist. Dadurch sehen Allergiker:innen auf einen Blick, ob ein Lebensmittel für sie verträglich ist. Außerdem helfen Piktogramm Personen, die nicht lesen können oder die Sprache der Zutatenliste nicht beherrschen.
Allergenkennzeichnung: Funktioniert das auch unterwegs?
Bei verpackten Lebensmitteln ist es vergleichsweise unkompliziert, Informationen über die enthaltenen Allergene zu erhalten. Doch wie sieht es im Restaurant, beim Bäcker, am Imbiss oder auch im Unverpacktladen aus? Auch hier gibt es klare Regelungen, die Allergiker:innen den Alltag erleichtern sollen.
Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie du über enthaltene Allergene informiert wirst. Gängige Möglichkeiten sind Beschilderungen mit den entsprechenden Inhaltsstoffen oder Fußnoten, anhand derer du Allergene ausfindig machen kannst.
Außerdem findest du zum Beispiel in Bäckereien häufig Ordner mit den Inhaltsstoffen oder entsprechende Prospekte. Findest du keinen Hinweis auf enthaltene Allergene, kannst du dich an das Verkaufspersonal wenden. Verkäufer:innen von Lebensmitteln müssen in der Lage sein, dich über die enthaltenen Stoffe aufzuklären.
Was bedeuten Spuren für Allergiker:innen?
Wenn ein Produkt Spuren eines Allergens enthält, kommt das Allergen in dessen Rezeptur nicht vor. Oft stellen Unternehmen jedoch mehrere Produkte in derselben Produktionsstätte her. Dann können Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden. Die Lebensmittelindustrie kennzeichnet dies in der Regel mit dem Hinweis „Kann Spuren von xy enthalten“.
Ob Spuren gefährlich für eine:n Allergiker:in sind, ist unterschiedlich. In der Regel wissen betroffene Personen am besten, welche Produkte sie vertragen und welche nicht. Im Zweifelsfall kannst du in Praxen oder Kliniken einen Allergietest machen und dich von medizinischem Personal beraten lassen.
Die Lebensmittel-Informationsverordnung sieht keine Pflicht für eine Kennzeichnung von Spuren vor. Das gilt auch für lose Ware. Der Allergieinformationsdienst kritisiert diese fehlenden rechtlichen Vorgaben: So wähnen sich Allergiker:innen bei einem fehlenden Hinweis vorschnell in Sicherheit. Andererseits verzichten sie eventuell auch unnötigerweise auf Produkte, die schließlich doch nicht kontaminiert sind. Auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund fordert eine verbesserte Spurenkennzeichnung.
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