Ein Umtausch ohne Kassenbon kann funktionieren – Kann sich aber auch als umständlicher erweisen als mit Beleg. Wann der Umtausch auch ohne Bon problemlos klappt, liest du hier.
Umtausch ohne Kassenbon, ja aber…
Eigentlich ist bei einem Umtausch die Frage, ob mit oder ohne Kassenbon, gar nicht so entscheidend. Aber es vereinfacht dir eine spätere Reklamation im Geschäft.
Die wichtige Frage bei einem Umtausch ist, ob du eine defekte Ware reklamierst oder andere Gründe hast.
- Die Ware ist mangelhaft – Dann hast du laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, §439) ein Anrecht auf fehlerfreie Ware. Das Gesetz spricht von einem Gewährleistungsrecht. Der Kassenbon ist dafür nicht erforderlich. Er hilft dir jedoch zu beweisen, dass du in dem entsprechenden Geschäft gekauft hast.
- Die Ware ist an sich in Ordnung – Vielleicht gefällt sie dir nicht oder die Kleidung passt doch nicht. In solchen Fällen können Geschäfte auf Kulanz umtauschen. Das bedeutet, dass es die Entscheidung des Unternehmens ist, ob sie die Ware zurücknehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht, denn es gibt kein pauschales Rückgaberecht.
Tipp: Hebe den Kassenzettel einige Zeit auf oder fotografiere den Beleg gleich nach dem kauf und bewahre ihn digital auf.
Für deine Online-Einkäufe gelten dieselben Regeln für den Umtausch, wie oben beschrieben. Außerdem kannst du bei Onlinekäufen noch von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass du innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung vom Kauf zurücktreten kannst. Der Onlineshop ist dann verpflichtet, die Ware zurücknehmen und dir das Geld zu erstatten. Davon ausgenommen sind zum Beispiel verderbliche Güter wie Lebensmittel.
Umtausch ohne Kassenbon: So geht’s bei defekter Ware
Stellst du einen Defekt fest, dann hast du ein gesetzliches Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet zunächst einmal, dass du ein Anrecht auf funktionsfähige Ware hast. Das BGB erläutert im Paragraf §434, was unter Sachmängeln zu verstehen ist. Einige Beispiele:
- Die Ware lässt sich nicht so nutzen, wie es laut der Produktbeschreibung vorgesehen ist. Das können zum Beispiel auch fehlende Knöpfe oder Risse an Kleidungsstücken sein.
- Das Produkt funktioniert nicht so, wie du es üblicherweise erwarten würdest. Zum Beispiel bläst der Haarföhn nur kalte Luft.
- Es fehlen Teile.
- Die Bauanleitung ist so unverständlich, dass der Zusammenbau nicht klappt.
In solchen Fällen greift das Gesetz. Du kannst entweder Ersatz oder eine Reparatur verlangen. Ist beides nicht möglich, hast du das Recht, vom Kauf zurückzutreten und dein Geld zurückzuverlangen. Bis zu zwölf Monate nach dem Kauf geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Ware schon vor dem Kauf defekt war. Nach Ablauf der Frist musst du beweisen, dass der Fehler schon vorhanden war.
Etwas anders sieht die Lage aus, wenn der Mangel offensichtlich war oder dich das Geschäft darauf hingewiesen hat. In diesem Fall kannst du diesen Fehler später nicht reklamieren.
Das Recht auf Gewährleistung hast du übrigens auch, wenn du Secondhand kaufst. Allerdings sind bei gebrauchten Waren leichte Abnutzungsspuren durchaus zu akzeptieren.
Für den Umtausch im Rahmen der Gewährleistung ist ein Kassenbon nicht erforderlich. Aber du solltest glaubhaft nachweisen können, dass du die defekte Ware in dem Geschäft gekauft hast. Als Beweise gelten üblicherweise:
- Der Kassenbon oder ein Scan des Bons.
- Die Kreditkartenabrechnung.
- Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung.
- Etiketten oder Preisschild noch an der Ware.
- Oder ein:e Zeug:in.
Umtausch ohne Kassenbon: Beim Umtausch auf Kulanz hoffen
Du möchtest fehlerfreie Ware umtauschen? Es gibt für diesen Fall keine rechtliche Handhabe. Dir bleibt nur übrig, auf die Kulanz des Geschäfts zu hoffen. Dabei sinken in den meisten Fällen deine Chancen, wenn du den Umtausch ohne Kassenbon versuchst.
Einige Branchen zeigen sich hier kulanter als andere. Sie betrachten den Umtausch als einen Teil ihres Kundenservices. Das neue Hemd oder die Bluse wirst du beispielsweise leichter umtauschen können als eine Couch oder einen Computer.
Für den Umtausch auf Kulanz steht es den Geschäften frei, die Rücknahme an Bedingungen zu knüpfen. Die IHK München nennt einige der üblichen Bedingungen:
- Nur mit Kassenbons oder Rechnung.
- Der Umtausch ist nur eine begrenzte Zeit nach dem Kauf möglich.
- Ausschluss von reduzierter Ware, Unterwäsche oder Bademode sowie Maßanfertigungen.
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