Ein Verbrennungsmotoren-Verbot für Autos fordern viele Klimaaktivist:innen. Was der aktuelle Stand in Deutschland ist und ob und wann es wirklich zu einem solchen Verbot kommen könnte, erfährst du in diesem Artikel.
Der Verkehr ist für fast 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. Nicht nur Klimaaktivist:innen und Politiker:innen, sondern auch Autofirmen verstehen inzwischen, dass der Verbrennungsmotor ein Auslaufmodell ist. Viel in der Diskussion ist deshalb ein mögliches Verbrennungsmotoren-Verbot für Autos. Aber wie sieht die derzeitige Lage in Deutschland und in Europa diesbezüglich eigentlich aus?
Wann kommt ein Verbot von Verbrennungsmotoren in Deutschland?
Ab 2035 sollen in Deutschland nur noch lokal emissionsfreie Fahrzeuge neu zugelassen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist dann eine Neuzulassung nur noch für reine Elektroautos oder mit Wasserstoff, Biokraftstoff oder E-Fuel betriebene Autos möglich. Deutschland hat somit dem Programm „Fit for 55“ der EU-Kommission zugestimmt (bis 2030 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent sinken).
Die Meinung der Deutschen gegenüber einem Verbrennungsmotoren-Verbot ist eindeutig. Laut einer Spiegel-Umfrage lehnen 59 Prozent der Deutschen den Ausstieg generell ab. Die Grünen fordern den Ausstieg ab 2030, während die FDP kein pauschales Verbot für Verbrennungsmotoren möchte. Die SPD hält sich mit einer Meinung über ein Verbot zurück. Somit ist es am wahrscheinlichsten, dass der Ausstieg frühestens mit dem „Fit for-55“ Programm der EU erfolgt.
Was ist das Paket „Fit for-55“?
Das Paket „Fit for 55“ beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften. Darunter fällt auch das Verbot der Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bis 2035. Das Paket soll einen Rahmen für die Verwirklichung des Klimaziels der EU schaffen. Bis 2030 will die EU ihre Emissionen um mindestens 55 Prozent senken und bis 2050 ganz klimaneutral werden.
Die Vorschläge für das Paket werden als erstes auf fachlicher Ebene in den jeweils zuständigen Arbeitsgruppen des Rates vorgestellt und erörtert. Danach werden sie im Ausschuss der Ständigen Vertreter den Botschafter:innen der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Mit ihren Beratungen ebnen diese den Weg für eine Einigung über die Vorschläge zwischen den 27 Mitgliedstaaten, so der Rat der Europäischen Union.
Das klingt nicht nur sehr aufwendig und kompliziert, sondern ist es auch. Nach dem Stand vom 17. März 2022 befindet sich das Paket noch in der ersten Phase, in welcher der Rat eine Orientierungsaussprache über die Dossiers des Pakets führt. Fest im Gesetz verankert ist somit ein Verbot des Verbrennungsmotors in der EU und damit auch in Deutschland noch lange nicht. Letztendlich müssen auch die einzelnen EU-Staaten am Ende des Prozesses zustimmen.
Wie sieht es im Rest Europas aus?
Während Deutschland sich an den Plan der EU hält, haben andere europäische Länder weitaus ambitioniertere Ziele für das Verbot von Verbrennungsmotoren. Ab 2025 sollen in Norwegen keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden. Dänemark kündigte bereits 2018 an, den Verkauf von Verbrennern ab 2030 zu verbieten. Irland, Slowenien, Schweden und die Niederlande streben das gleiche Ziel wie Dänemark an. Großbritannien hat das Verbot für Verbrenner von 2035 auf 2030 vorgezogen.
Wie reagieren die Autohersteller?
Auch Autohersteller scheinen auf den Zeitgeist der Nachhaltigkeit aufmerksam geworden zu sein. Mercedes Benz kündigte an, bis Ende des Jahrzehnts bereit für den vollständigen Umstieg auf Elektroautos zu sein. Ab 2035 sollen Audi-Werke keine Verbrenner mehr produzieren. Fiat will ab 2030, Hyundai ab 2035 – zumindest in Europa – nur noch Elektroautos herstellen. Der schwedische Autohersteller Volvo plant ab 2030 den kompletten Umstieg auf auf ein vollelektrisches Produkt-Angebot.
Ob diese Pläne eine Reaktion auf die gesellschaftliche Entwicklung sind oder auf eigener Überzeugung beruhen, sei einmal dahingestellt. Die Hersteller sind in ihren Aussagen meist aber bewusst vage, indem sie betonen, dass sie ihre Ziele nur „anstreben“ – eine unverbindliche Absichtserklärung.
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