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Wärmepumpe mieten: Lohnt sich das?

Wärmepumpe mieten statt kaufen: Lohnt sich das?
© Bundesverband Wärmepumpe bwp e.V. / Vaillant

Lieber Monat für Monat kleine Beträge zahlen als einmal eine große Summe? Das kann die Idee, eine moderne Heizung wie etwa eine Wärmepumpe zu mieten, attraktiv machen. Weitere Besonderheiten warten im Kleingedruckten.

Ein Heizungstausch ist teuer. Wer seine alte Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen möchte, muss meist auf einen Schlag mehrere zehntausend Euro in die Hand nehmen. Da klingt es verlockend, wenn Energiedienstleister eine Wärmepumpe zur Miete anbieten. Für ein paar hundert Euro im Monat eine effiziente und umweltfreundliche Heizung, die den aktuellen gesetzlichen Vorhaben entspricht – das hört sich nach einer guten Sache an. Aber: Ist Mieten wirklich eine sinnvolle Alternative zum Heizungskauf?

Wärmepumpe mieten: Unterm Strich teurer

„Wenn man lediglich die Kosten aufsummiert, stellt sich schnell heraus, dass mieten unterm Strich teurer ist als kaufen“, sagt Benjamin Weigl vom Ratgeberportal Finanztip. Seine Beispielrechnung: Kauf und Einbau einer Luft-Wärmepumpe liegen etwa bei 15.000 bis 20.000 Euro. Würde die gleiche Luft-Wärmepumpe für 209 Euro monatlich gemietet, käme man jährlich auf Kosten von rund 2.500 Euro. Bei 15-jähriger Laufzeit summieren sich die Kosten auf mehr als 37.000 Euro. Damit kann die Miete durchaus doppelt so viel kosten wie der Kauf. „Das sollte man sich bewusst machen“, sagt Weigl.

Trotzdem kann ein Mietmodell für moderne Wärmepumpen interessant sein, denn die Anbieter werben mit einigen Annehmlichkeiten, die ihre Mietverträge enthalten. Der größte Vorteil des Contracting – wie das Vermieten einer Heizung auch genannt wird – besteht darin, dass der Contractor alle Aufgaben und das gesamte Risiko übernimmt. Für Kund:innen ist es also gewissermaßen ein Rundum-Sorglos-Paket. Statt sich selbst um eine Heizung kümmern zu müssen, bekommt er die Anlage fix und fertig installiert.

Bequem, aber teuer: Contracting hat seinen Preis

Das Contracting als Form der Heizungsmiete ist nicht sehr verbreitet. Am bekanntesten ist das Energieliefer-Contracting (Wärmeliefer-Contracting, Anlagen-Contracting). Dabei ist der Contractor Eigentümer der Anlage. Er plant, finanziert und installiert die Heizung, wartet sie, setzt sie bei Bedarf instand oder erneuert sie gegebenenfalls. Der Contractor übernimmt während der vereinbarten Vertragslaufzeit die Energieversorgung der Kund:innen in alleiniger Verantwortung.

„Das hat natürlich seinen Preis“, so Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die gesamten Aufwendungen des Contractors zahle man als Kund:in über den Grund- und Arbeitspreis für den Energieverbrauch. Dieses Entgelt liege zwangsläufig höher als der Preis beispielsweise für einen reinen Gas- oder Stromliefervertrag.

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Ökostromtarife finden

Vor der Entscheidung für oder gegen Kauf oder Miete einer Wärmepumpe – oder anderen modernen Heizung – sollten sich Kund:innen umfassend von unabhängigen Expert:innen beraten lassen. Oft würden Energie-Contracting-Verträge mit größeren Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften geschlossen. Ob es sich wirklich lohnt, können Eigentümer:innen zum Beispiel gemeinsam mit der Energieberatung der Verbraucherzentralen genauer beleuchten.

Falls du dich im Anschluss doch für den Kauf einer Wärmepumpe entscheiden solltest, können Portale wie Aroundhome oder Heizungsfinder sinnvoll sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe.

Wärmepumpen-Mietvertrag: Worauf man achten sollte

Für den Kauf einer Heizung spricht, dass man sie als Käufer:in so lange betreiben kann, wie man will. Beim Mieten sind dagegen zeitliche Grenzen gesetzt. „Mietverträge laufen in der Regel zehn Jahre mit einer Verlängerungsoption von fünf Jahren“, so Benjamin Weigl. „Dann sind moderne Heizungen aber weiter funktionsfähig.“

Deshalb sei die Frage entscheidend, was beim Vertragsende mit der gemieteten Wärmepumpe geschieht. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lässt sich in der Regel noch nicht beurteilen, ob man die Heizungsanlage nach zehn bis 15 Jahren Betriebsdauer behalten will oder nicht. Deshalb sollte ein flexibler Ausstieg vereinbart werden.

„Es ist wichtig, mehrere Optionen im Vertrag festzuschreiben“, rät Weigl. Zum einen sollten Kund:innen entscheiden können, ob sie den Vertrag verlängern. Die zweite Option wäre die Übernahme der Heizung gegen Zahlung des Restwerts. Und die dritte die kostenlose Demontage. Bei Vertragsende entscheidet man als Mieter:in dann, welche Option man wählt.

Keineswegs sollte man einen Vertrag unterschreiben, in dem ausschließlich eine Kaufverpflichtung enthalten ist. Besser ist eine Übernahme- oder Kaufoption im Vertrag. Diese lässt einem die Wahl: Ist die Heizungsanlage noch in einem guten Zustand, kann man sie übernehmen. Ist sie am Ende der Vertragslaufzeit aber technisch überholt oder zu reparaturanfällig, kann man die Übernahme ablehnen.

„Wenn die gemietete Heizung den aktuellen technischen Anforderungen entspricht und mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, wäre eine Demontage am Ende der Laufzeit Unsinn“, sagt Michael Nack. „Dann würden sich die meisten Eigentümer wohl für einen Weiterbetrieb und die Zahlung des Restwerts entscheiden.“

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