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Wahlsystem in Deutschland: Was du wissen musst

Wahlsystem Deutschland
Foto: CC0 / Pixabay / simonschmid614

Das Wahlsystem in Deutschland erscheint zum Teil kompliziert. Im Februar 2025 wird wieder auf Bundesebene gewählt – wir erklären dir, was du als Wähler:in wissen musst.

Das Wahlsystem in Deutschland sieht alle vier Jahre eine neue Bundestagswahl vor. Am 26. September 2021 fand die letzte Bundestagswahl statt. Die nächste (vorgezogene) Bundestagswahl wird Februar 2025 stattfinden. Doch wie läuft das prinzipiell ab? Das lässt sich am besten anhand der fünf Grundsätze erklären, die für deutsche Wahlen gelten:

  • Allgemein: Zunächst einmal dürfen alle deutschen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren wählen gehen – unabhängig von zum Beispiel Geschlecht, Konfession oder politischer Überzeugung.
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten des Bundestages werden direkt vom Volk gewählt.
  • Gleich: Jede Stimme ist dabei gleichwertig.
  • Frei: Es ist verboten, Wahlberechtigte in ihrer Wahl zu beeinflussen.
  • Geheim: Die Stimmberechtigten wählen unbeobachtet in Wahlkabinen.

Wenn du am Tag der Wahl nicht in ein Wahllokal gehen kannst oder möchtest, kannst du selbstverständlich die Briefwahl beantragen und bequem von zu Hause aus wählen.

So funktioniert das Wahlsystem in Deutschland

Grundlage des Wahlsystems in Deutschland ist es, dass die Bürger:innen Abgeordnete unterschiedlicher Parteien wählen, die das Volk und dessen verschiedene Meinungen repräsentieren sollen. Dafür steht die in unserem Land herrschende repräsentative Demokratie. Das Wort „Demokratie“ stammt ursprünglich aus dem Griechischen und lässt sich mit „Herrschaft des Volkes“ übersetzen.

Die Abgeordneten (im Bundestag) wählen wiederum die Regierung sowie den:die amtierende:n Bundeskanzler:in. Darüber hinaus verabschieden sie neue Gesetze beziehungsweise ändern bereits bestehende Gesetze und kontrollieren die Arbeit der Bundesregierung. Die Wahl des:der Bundespräsident:in, also des deutschen Staatsoberhaupts, stellt die einzige Aufgabe der Bundesversammlung dar. Die Bundesversammlung besteht zum Teil aus Mitgliedern des deutschen Bundestages und aus Volksvertretungen der einzelnen Bundesländer.

Diese zwei Stimmen stehen dir zur Verfügung

Als Wähler:in des Wahlsystems in Deutschland stehen dir bei der Bundestagswahl zwei Stimmen zur Verfügung – die Erststimme und die Zweitstimme. Beide bestimmen auf unterschiedliche Weise, aber in engem Zusammenhang miteinander, wie sich der Bundestag zusammensetzt: 

  1. Mit der Erststimme wählst du eine:n Direktkandidat:in aus deinem Wahlkreis. Die Kandidat:innen mit den meisten Stimmen in den jeweiligen Wahlkreisen können ein sogenanntes Direktmandat erhalten. Über die Direktmandate wird die erste Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
  2. Mit deiner Zweitstimme entscheidest du dich für eine Partei deiner Wahl. Auf diese Weise wird ermittelt, wie viel Macht die einzelnen Parteien im Bundestag haben und wie viele Sitze ihnen prozentual zustehen. Dadurch wird die zweite Hälfte der Sitze im Bundestag besetzt. 

Bei früheren Bundestagswahlen zogen Wahlkreissieger:innen über die Erststimme direkt in den Bundestag ein. Seit der Wahlrechtsreform von 2023 ist das anders, denn es gilt das Prinzip der Zweitstimmendeckung: Damit Direktkandidat:innen einen Sitz im Bundestag erhalten, muss ihre Wahl zugleich auch durch eine ausreichende Zahl von Zweitstimmen gedeckt sein. Das heißt, die Partei, der sie angehören, muss mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Der konkrete Anteil an Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze einer Partei insgesamt zustehen – je höher der Prozentsatz, desto mehr Sitze sind es. Insgesamt können seit der Wahlrechtsreform maximal 630 Sitze im Bundestag vergeben werden. 

Wahlkreissieger:innen, deren Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen eingeholt hat, bekommen also trotz ihres Kreissieges keinen Sitz im Bundestag. Auch wenn die Partei nicht über genug Sitze verfügt, um all ihre Direktkandidat:innen zu entsenden, kann es passieren, dass ein:e Wahlkreissieger:in nicht in den Bundestag einzieht.

Eine Wahl ist nur dann gültig, wenn das Wahlgeheimnis gewährleistet ist, also niemand im Wahllokal erfährt, wer wen gewählt hat. Aber auch wenn du mehr Stimmen als möglich abgibst oder wenn du dich enthältst, ist dein Wahlzettel ungültig.

Übrigens: Wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Wahlsystems sind auch Wahlhelfer:innen, die sicherstellen, dass die Wahlen richtig ablaufen. 

Deine Stimme als Wähler:in in Deutschland

Das Wahlsystem in Deutschland entspricht den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie.
Das Wahlsystem in Deutschland entspricht den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie.
(Foto: CC0 / Pixabay / blickpixel)

In Deutschland haben alle volljährigen Staatsbürger:innen das Recht, wählen zu gehen. Das ist ein hohes Gut, das vielen Menschen in anderen Ländern verwehrt bleibt. Daher solltest du von diesem Recht Gebrauch machen.

Wenn du dir nachhaltige Veränderungen wünschst, solltest du entsprechend wählen gehen. Ansonsten werden andere eine Wahl treffen, die möglicherweise nicht deinen Wünschen entspricht.

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Überarbeitet von Philipp Multhaupt

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