Das Wahlsystem in Deutschland erscheint zum Teil kompliziert. Im Jahr 2025 wird wieder auf Bundesebene gewählt – wir erklären dir, was du als Wähler:in wissen musst.
Das Wahlsystem in Deutschland sieht alle vier Jahre eine neue Bundestagswahl vor. Am 26. September 2021 fand die letzte Bundestagswahl statt. Die Nächste wird voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2025 stattfinden. Doch wie läuft das prinzipiell ab? Das lässt sich am besten anhand der fünf Grundsätze erklären, welche für deutsche Wahlen gelten:
- Allgemein: Zunächst einmal dürfen alle deutschen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren wählen gehen – unabhängig von zum Beispiel Geschlecht, Konfession oder politischer Überzeugung.
- Unmittelbar: Die Abgeordneten des Bundestages werden direkt vom Volk gewählt.
- Gleich: Jede Stimme ist dabei gleichwertig.
- Frei: Es ist verboten, Wahlberechtigte in ihrer Wahl zu beeinflussen.
- Geheim: Die Stimmberechtigten wählen unbeobachtet in Wahlkabinen.
Wenn du nicht in ein Wahllokal gehen möchtest am Tag der Wahl, kannst du selbstverständlich Briefwahl beantragen und bequem von zu Hause aus wählen.
So funktioniert das Wahlsystem in Deutschland
Grundlage des Wahlsystems in Deutschland ist es, dass die Bürger:innen Abgeordnete sowie unterschiedliche Parteien wählen, die das Volk und dessen verschiedene Meinungen repräsentieren sollen. Dafür steht die in unserem Land herrschende repräsentative Demokratie. Das Wort „Demokratie“ stammt ursprünglich aus dem Griechischen und lässt sich mit „Herrschaft des Volkes“ übersetzen.
Die Abgeordneten (im Bundestag) wählen wiederum die Regierung sowie den:die amtierende:n Bundeskanzler:in. Darüber hinaus verabschieden sie neue Gesetze beziehungsweise ändern bereits bestehende Gesetze und kontrollieren die Arbeit der Bundesregierung. Die Wahl des:der Bundespräsident:in, das deutsche Staatsoberhaupt, stellt die einzige Aufgabe der Bundesversammlung dar. Die Bundesversammlung besteht zum Teil aus Mitgliedern des deutschen Bundestages und aus Volksvertretungen der einzelnen Bundesländer.
Diese zwei Stimmen stehen dir zur Verfügung
Als Wähler:in des Wahlsystems in Deutschland stehen dir bei der Bundestagswahl zwei Stimmen zur Verfügung:
- Mit der Erststimme wählst du eine:n Direktkandidat:in aus deinem Wahlkreis. Dieses sogenannte „Direktmandat“ setzt sich aus den Kandidat:innnen mit den meisten Stimmen in den jeweiligen Wahlkreisen zusammen. Sie ziehen direkt in den Bundestag ein und machen dort die Hälfte aller Sitze aus.
- Mit deiner Zweitstimme entscheidest du dich für eine Partei deiner Wahl. Auf diese Weise wird ermittelt, wie viel Macht die einzelnen Parteien im Bundestag haben. Dadurch wird die zweite Hälfte der Sitze im Bundestag erfasst. Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, dürfen in den Bundestag einziehen.
Eine Wahl ist nur dann gültig, wenn das Wahlgeheimnis gewährleistet ist, also niemand im Wahllokal erfährt, wer wen gewählt hat. Aber auch wenn du mehr Stimmen als möglich abgibst oder wenn du dich enthältst, ist dein Wahlzettel ungültig.
Übrigens: Wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Wahlsystems sind auch Wahlhelfer:innen, die sicherstellen, dass die Wahlen richtig ablaufen.
Deine Stimme als Wähler:in in Deutschland
In Deutschland haben alle volljährigen Staatsbürger:innen das Recht, wählen zu gehen. Das ist ein hohes Gut, welches vielen Menschen in anderen Ländern verwehrt bleibt. Daher solltest du von diesem Recht Gebrauch machen.
Wenn du dir nachhaltige Veränderungen wünschst, solltest du entsprechend wählen gehen. Ansonsten werden andere eine Wahl treffen, die möglicherweise nicht deinen Wünschen entspricht.
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Überarbeitet von Luise Rau
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